N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 04.09.2012.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Otto Biegemann
Ausschussmitglied Nis Juhl
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke
stellv. Ausschussvorsitzender Hajo Wurr

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Ursula Fröhler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Heinz Haller
stellv. Mitglied Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Ing. Büro Asmussen & Partner Herr Axel Waltje

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bebauungsplan Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs"
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.09.2011
  Beschlussvorlage - 59/2012
5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs "Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof"
5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 56/2012
5.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 57/2012
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick-Waterblick" in Langholz
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 58/2012
7. Widmungsverfahren für die Straße von Hökholz nach Ritenrade
  Beschlussvorlage - 55/2012
8. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
  Beschlussvorlage - 54/2012
9. Vergabe von Straßennamen
9.1 "Deslerkoppel" in Langholz
  Beschlussvorlage - 51/2012
9.2 "Waldweg" in Karlsminde
  Beschlussvorlage - 50/2012
9.5 "Gut Rothensande"
  Beschlussvorlage - 53/2012
11. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.


Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Dem Antrag von Frau Noth-Stöcks, TOP 12 „Grundstücksangelegenheiten“ nicht öffentlich zu behandeln, wird entsprochen. Außerdem wird beschlossen, die Tagesordnung um TOP 10 „Heizung Feuerwehrgerätehaus in Klein-Waabs“ zu erweitern. Die weiteren Punkte verschieben sich entsprechend.

Der Antrag der SPD-Fraktion, den Vorplatz beim Feuerwehrgerätehaus in „Heiner-Plett-Platz“ zu taufen, wird direkt in der Gemeindevertretersitzung verhandelt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bebauungsplan Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs"
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.09.2011
Beschlussvorlage - 59/2012

Die Gemeindevertretung hat am 27.09.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 „Ortsmitte Großwaabs“ getätigt. Aufgrund der landesplanerischen Stellungnahmen vom 18.11.2011 und 06.01.2012 sowie eines Planungsgespräches wird deutlich, dass sich dies Vorhaben mit seinen 4-6 potenziellen Bauplätzen im Konflikt mit den Zielen der Raumordnung befindet (der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gibt dies nicht mehr her). Diese Problematik wurde zur Bauausschuss-Sitzung am 21.02.2012 eingehend erläutert und beraten.

In einigen Jahren kann überprüft werden, ob sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert haben.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben, um dann zu gegebener Zeit erneut in die Planung einzusteigen.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der Beschluss vom 27.09.2011 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ortsmitte Großwaabs“ wird aufgehoben, da eine Bauleitplanung und Umsetzung derzeit nicht möglich ist.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs "Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof"

zu TOP 5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 56/2012

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 22.06.2012 bis 23.07.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 14.06.2012 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 15.03.2012.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft und entsprechend der Vorlage des Planungsbüros Pro Regione vom 02.08.2012 (wird Bestandteil des Originalprotokolls) beschlossen.


Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung v. 14.06.2012 – öffentliche Auslegung v. 22.06. – 23.07.2012
  • 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs „Erweiterung Swin-Golfanl.“
 
 
Datum:
Bedenken:
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes Schl.- Holst.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft u. Jagd
Oberste Naturschutzbehörde
 
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
 
 
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft

18.07.2012

s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mitelschwansen
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
28.
Schl.-Holst. NetzAG
 
 
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
"Kohbek-Waabs"
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald

17.07.2012

s. Stellungnahme
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
„Haus des Sports“
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
 
 
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
47.
Gemeinde Damp
 


Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
49.
Gemeinde Holzdorf
 
56.
Gemeinde Loose
 
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
Im Hause per mail:
M. Eggers (Techniker)
A. Schnutz (Entwässerung)
15.06.2012
Keine Bedenken


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 57/2012

s. Beschlussvorlage 56/2012



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick-Waterblick" in Langholz
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 58/2012

Mit Schreiben vom 21.08.2012 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für einen Teilbereich gestellt. Angedacht wird die Teilung eines Grundstückes in 2 bzw. 3 Grundstücke. Derzeit ist dieser Bereich im B-Plan 24 als Dorfgebiet ausgewiesen.

Aus Sicht von Städtebau und Ortsplanung sollte jedoch gleich der gesamte Bereich der bisherigen Dorfgebietsausweisung überplant werden (bisher 4 Grundstücke) mit einer Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“, da die für eine MD-Ausweisung (Dorfgebiet) nötigen landwirtschaftlichen Betriebe nicht mehr vorhanden sind.

Auch die gestalterischen Festsetzungen sind zu überarbeiten, da sie als nicht mehr zeitgemäß anzusehen sind.
Nach Rücksprache mit dem Kreis kann hier eine Planung nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vorgenommen werden, der F-Plan ist anzupassen.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet „Seeblick-Waterblick“ in Langholz soll wie folgt
geändert werden:
    - Änderung der Ausweisung Dorfgebiet in Allgemeines Wohngebiet

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen in Flensburg beauftragt werden.

4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
   
6. Ein Kostenerstattungsvertrag für das gesamte Gebiet ist abzuschließen.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Das Grundstück des Antragstellers soll in 2 Grundstücke geteilt werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Widmungsverfahren für die Straße von Hökholz nach Ritenrade
Beschlussvorlage - 55/2012

Für den Ausbau der Straße von der L 26 nach Ritenrade sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Straße von der L 26 nach Ritenrade (Gemarkung Hökholz, Flur 1, Flurstück 3/46 und Gemarkung Hökholz, Flur 2, Flurstücke 8/3, 38/17 tlw. und 8/1 tlw.) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
Beschlussvorlage - 54/2012

Der Wanderweg von Langholz Seeberg nach Flintholm - Kleinwaabs erodiert regelmäßig bei Starkniederschlägen. Zuletzt extrem geschehen am 12.05.2012. Die Erosion war so stark, dass eine normale Benutzung des Weges als Wanderweg nicht mehr zu verantworten war. Tiefe, ausgespülte Furchen prägten das Bild. Um Gefahr abzuwenden, wurde ein Tiefbauer beauftragt, den Weg mit Kiesbaustoffen in einen wieder brauchbaren Zustand herzurichten, geschehen am 14.05.2012. Dazu musste das Wegeprofil wieder hergestellt und 60 m³ Wegegrant 0/32 geliefert und eingebaut werden. Die Kosten des Aufwands haben 3.098 € betragen.
Bereits am 28.06.2012 gab es einen neuen, wenngleich nicht ganz so heftigen Starkregen. Dieser hat ein Teil des Werks vom 14.05.2012 wieder vernichtet.

Zu den Ursachen der Erosion sei erläutert:
  • Der Weg führt quasi in einer Schlucht zwischen den Anliegerflächen hindurch. Südlich grenzen der Reitplatz (ca. 2.800 m²) sowie die Reithalle (ca. 1.200 m² mit Zufahrt...) des örtlichen Reitbetriebes, als auch eine Weide (ca. 1 ha) an. Nördlich grenzt ein Acker an, wovon sich rund 2 ha zum Weg neigen. Oberhalb neigt sich die gemeindliche Fläche mit dem weiterführenden Wanderweg teilweise auch noch dem Weg zu. Fazit: Das Niederschlagswasser von rund 3,5 ha Fläche fließt bei Starkregen oberflächlich in die Schlucht und folgt dem Gefälle des Wanderweges.
  • Der Weg selbst (im Gemeindeeigentum) hat starkes Längsgefälle

Die Gemeinde Waabs hat diesem Problem anscheinend vor Jahren bereits begegnen wollen, indem eine Regenwasserleitung mit drei stabilen Regenabläufen gebaut wurde. Diese Leitung mündet unterhalb des nördlich stehenden Strohschuppens in der offenen Au. Mitgeführte Sedimente lagern sich dort ab. Dieses System funktioniert allerdings nur, wenn das herunterströmende Wasser zu den Abläufen gelangen kann und diese sauber sind. Diese Voraussetzungen sind leider nicht automatisch gegeben. Durch die enormen Wassermassen und die erodierenden Wegebaustoffe sowie auch Mutterböden der angrenzenden Flächen, verstopfen die Abläufe binnen kurzem. Dann sucht sich das Wasser dem Längsgefälle folgend neue Wege und die Abläufe können die ihnen zugedachte Funktion nicht mehr erfüllen.
Beispiel zur Veranschaulichung der Größenordnung: Bei einem Starkregen mit 10 ml Niederschlag in kürzester Zeit ergeben sich unter der Annahme, dass fast sämtliches Wasser oberflächlich abfließt, über 300 m³ Wasser!

Der Reitstallbetreiber hat in jüngster Vergangenheit am Tiefpunkt des hanglagigen Reitplatzes einen Schacht mit Sandfang gebaut, dessen Überlauf in die gemeindliche Leitung führt. Dieser soll vermeiden, dass das Oberflächenwasser vom Reitplatz weiterhin auf den Weg strömt.

Thema Biotop (Teich) oberhalb des Weges:
Das Biotop ist im Landschaftsplan mit der laufenden Nummer 64 kartiert. Der Teich ist rundherum mit Weiden extrem zugewachsen und zudem teilweise verlandet. Daher ist das Fassungsvolumen und das einhergehende Rückhaltevermögen von Niederschlagswasser sehr beschränkt. Es kam die Anregung eines Gemeindevertreters, diesen Teich zu räumen, so dass das volle Fassungs- und Rückhaltevolumen wieder hergestellt würde. Aufgrund der Biotopkartierung müsste vor einer Räumung ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt und eine naturschutzrechtliche Genehmigung der UNB eingeholt werden. Aufgrund dieses Aufwands und den einhergehenden Kosten und Auflagen wurde zunächst darauf verzichtet, diese Idee weiter zu verfolgen.

Stattdessen hat Herr Andresen Herrn Bürgermeister Steinacker angeboten, eine grobe Kostenschätzung für eine Befestigung des Weges mit Rasengittersteinen zu erstellen. Angedacht ist der Einbau von Rasengittersteinen und die Installation einer seitlichen Betonmuldenrinne. Die Waben der Rasengittersteine könnten trotz Betonbettung der Steine grün durchwachsen und zudem den Wasserfluss bremsen (vergleiche Slipanlage an der Schlei in Kaschau).
Die Gesamtbreite einschließlich der Rinne würde 2,90 m betragen und fände im Wegeflurstück der Gemeinde Platz. Die Rasengittersteine würden in Beton versetzt, damit weder Erosion noch Wühlmäuse und Maulwürfe die sichere Lage gefährden könnten. Die Breite und die Bauweise gestatten das Überfahren mit leichten landwirtschaftlichen Geräten sowie dem Kommunalschlepper.
Diese Kostenschätzung liegt der Vorlage als Anlage bei und schließt mit einer Summe von rund 65.000 €.

Die angrenzenden Zäune könnten ggf. in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Erneuerung oder Ausbesserung sei an dieser Stelle durch den Bauhof und / oder die Anlieger unterstellt.

Sollte die Umsetzung der Maßnahme in Erwägung gezogen werden, so müsste die Bauweise konkreter geplant und gegenüber der Kostenschätzung eine stichhaltigere Kostenberechnung erstellt werden.

Thema „wild abfließendes Wasser“:
Es gibt den Rechtsbegriff des „wild abfließenden Wassers“. Das hier gegenständliche Problem fällt nach Einschätzung von Herrn Andresen genau in diese Rechtsthematik. Aufgrund der topographischen und geologischen Lage des Weges, welche sich seit Urzeiten eingestellt hat, dürften die Ackeranlieger kaum zur Verhinderung des wild abfließenden Wassers verpflichtet werden können. Lediglich jene Flächen, die versiegelt oder quasi-versiegelt sind, könnten möglicherweise gefasstes Niederschlagswasser abgeben. Dieses führt dann zu einer anderen rechtlichen Beurteilung. Nach Einschätzung von Herrn Andresen gelangt man dann schnell zu Themen wie „Abwasserbeseitigungskonzept“ und „Abwasserbeseitigungssatzung“, deren Einordnung außerordentlich komplex sein dürfte. Daher wird empfohlen, im Einvernehmen mit den Anliegern, ggf. auch mit einer Kostenbeteiligung, eine Lösung anzustreben.



Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass sie den Wanderweg nicht mit Rasengittersteinen befestigen wollen. Es wird vorgeschlagen, den Weg an einer Seite anzuschrägen, einen Graben zu ziehen, dort ein Drainagerohr einzulegen und den Weg mit Asphaltrecycling aufzufüllen. Die Abfräsungen aus der Erneuerung der Straße nach Hökholz könnten als Material verwendet werden. Das Biotop oberhalb des Weges liegt in einem Gebiet, in dem viele Laubfrösche vorkommen. Deshalb soll versucht werden, es als Amphibiengewässer wiederherzustellen. Die Amtsverwaltung soll umgehend abklären, ob diese Vorschläge durchführbar sind und Kosten ermitteln.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahme im Haushaltsjahr 2013 in Erwägung zu ziehen. Unter Einbeziehung der aus den Beratungen hervorgegangenen Erkenntnissen wird die Verwaltung gebeten, eine konkretere Kostenberechnung zu erstellen und zu den Haushaltsberatungen 2013 vorzulegen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Vergabe von Straßennamen

zu TOP 9.1 "Deslerkoppel" in Langholz
Beschlussvorlage - 51/2012

Das Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 1 im Ortsteil Langholz wird allgemein als „Deslerkoppel“ bezeichnet. Es handelt es sich um eine Privatstraße, die nicht im Straßenverzeichnis der Gemeinde Waabs geführt wird. Über Navigationsgeräte ist die Straße nicht zu finden, so dass Rettungsdienste in Notfällen kostbare Zeit verlieren. Daher hat die Desler-Koppelgemeinschaft gebeten, die Straße „Deslerkoppel“ in das offizielle Straßenverzeichnis aufzunehmen.

Die Grundstückseigentümerinnen haben sich mit der Vergabe des Straßennamens einverstanden erklärt.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 1 im Ortsteil Langholz den Straßennamen „Deslerkoppel“ zu geben. Das Namensschild (empfohlen wird ein weißes Namensschild mit schwarzer Beschriftung) ist von den Anliegern zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 "Waldweg" in Karlsminde
Beschlussvorlage - 50/2012

Das Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 7 und des B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Karlsminde wird allgemein als „Waldweg“ bezeichnet. Es handelt es sich um eine Privatstraße, die nicht im Straßenverzeichnis der Gemeinde Waabs geführt wird. Über Navigationsgeräte ist die Straße nicht zu finden, so dass Rettungsdienste in Notfällen kostbare Zeit verlieren. Daher hat der Grundstückseigentümer am 05.07.2012 darum gebeten, die Straße „Waldweg“ in das offizielle Straßenverzeichnis aufzunehmen.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 7 und des B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Karlsminde den Straßennamen „Waldweg“ zu geben. Das Namensschild (empfohlen wird ein weißes Namensschild mit schwarzer Beschriftung) ist vom Grundstückseigentümer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.5 "Gut Rothensande"
Beschlussvorlage - 53/2012

Die Grundstücke in der Straße „Rothensande“ sollen Hausnummern erhalten. Da die Straße sehr weitläufig ist, wäre es sinnvoll, für das Gut Rothensande einen eigenen Straßennamen zu vergeben, um eine schlüssige Nummerierung vornehmen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Privatstraße. Der Eigentümer wäre mit dem Straßennamen einverstanden.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, für den Bereich des Gutes Rothensande den Straßennamen „Gut Rothensande“ zu vergeben.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde


Es werden verschiedene Themen angesprochen u.a.
  • Geruchsentwicklung aus dem Kanal in der Kirchstraße je nach Wetterlage
  • Benennung eines Platzes zu Gedenken an Kurt Rohweder
  • Das Hünengrab auf dem Kronsberg ist eingewachsen und müsste frei geschnitten werden.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben


Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses.



Sabine Noth-Stöcks  Anja Schnutz 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in