N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 09.04.2013.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Karsten Heide (stellv. für Sabine Noth-Stöcks)
Ausschussmitglied Otto Biegemann
wählbarer Bürger Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Nis Juhl
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke
stellv. Ausschussvorsitzender Hajo Wurr

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks (entschuldigt vert. durch Karsten Paul Heide)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Heinz Haller
stellv. Mitglied Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Protokollführerin Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
  Beschlussvorlage - 21/2013
5. Aufstellung von Straßenlaternen in Ludwigsburg Siedlung
  Beschlussvorlage - 16/2013
6. Aufstellung des Kanalkatasters
Abstimmung weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 13/2013
7. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straße zwischen L 26 und Ostseecampingplatz Karlsminde sowie Halteverbot auf der Zufahrt zum Campingplatz
  Beschlussvorlage - 20/2013
8. Sachstandsbericht zur Inspektion der Niederschlagswasserkanäle "Eschenkamp"
  Beschlussvorlage - 22/2013
9. Einwohnerfragestunde
Vorschlag als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.


Aufgrund einer Erkrankung der Ausschussvorsitzenden eröffnet der stellv. Ausschussvorsitzende die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Herr Wurr beantragt, die Tagesordnung um TOP 11 „Befreiungsantrag B-Plan Nr. 25, 1. Änderung“ zu erweitern. Außerdem bittet Bürgermeister Steinacker darum, TOP 12 „ Kurzinformation zur Entwicklung im Bürgerwindpark Loose-Waabs“ und TOP 13 „ Meinungsbild zum B-Plan Nr. 24 „Seeblick-Waterblick, Langholz“ mit aufzunehmen. Der Beschluss hierzu erfolgt mit 7 Ja-Stimmen.

Anschließend wird vorgeschlagen Die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
Beschlussvorlage - 21/2013

Um den Ausbauumfang des Wanderweges am Seeberg abschließend beurteilen zu können, wurde die Amtsverwaltung gebeten, einen Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses sowie den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zu koordinieren. Das Treffen fand am 07.03.2013 statt und wurde seitens der Bauamtsverwaltung durch Herrn Eggers begleitet. Die Anwesenden kommen einvernehmlich zu folgendem Ergebnis:
  1. Das vorhandene, lose, nicht verdichtungsfähige Material wird abgetragen und oberhalb des Seeberges einplaniert.
  2. Der Wanderweg wird auf ganzer Länge mit einseitigem Quergefälle profiliert.
  3. Die Oberflächenbefestigung soll durch Asphaltrecycling bzw. Asphaltfräsgut erfolgen und wird vor dem Einbau durch Herrn Eggers begutachtet.
  4. Im Zuge der alljährlichen Asphaltflickarbeiten infolge von Winterschäden sollen die RW-Abläufe mit Asphalt umrandet werden, um direkte Einspülungen in das Entwässerungssystem zu vermeiden.
  5. Die querlaufenden Entwässerungsschlitze oberhalb des Wanderweges in Richtung Klein Waabs müssen gereinigt und gerichtet werden und durch ebenfalls querlaufende Betonmuldensteine erweitert werden. (Einbau erfolgt durch die Gemeindearbeiter)
Die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme werden durch die Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt. 



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen, die hierzu notwendigen finanziellen Mittel von ca. 10.000,00 € im Haushalt bereitzustellen und die Maßnahme umzusetzen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Aufstellung von Straßenlaternen in Ludwigsburg Siedlung
Beschlussvorlage - 16/2013

Seitens der Anwohner des Rothensanderwegs in Ludwigsburg wurde an die Gemeinde Waabs der Wunsch herangetragen, dass Straßenlaternen aufgestellt werden. Tatsächlich gibt es dort noch keine öffentliche Beleuchtung. Die einzige öffentliche Leuchte steht an der östlichen Bushaltestelle an der L26. Die Abrechnung des Stroms erfolgt pauschal mit dem Stromversorger, es gibt keinen richtigen Stromanschluss mit Zähler. Solche Lösungen stammen aus der Vergangenheit und werden heute vom Netzbetreiber nur noch für Einzellaternen geduldet. Daher macht es keinen Sinn, die Stromversorgung der gewünschten Straßenbeleuchtung in der Siedlung von der östlichen Bushaltestelle heranzuführen. Vielmehr muss ein neuer Stromanschluss vom Netzbetreiber hergestellt werden.
Die westliche Bushaltestelle besitzt zwar auch eine Leuchte im Buswartehäuschen, diese wird aber vom Gut Ludwigsburg über ein fliegendes Kabel mit Strom versorgt.

Um die Kosten für die Aufstellung von Straßenlaternen zu definieren, seien folgende Positionen benannt:
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Gerundet betragen die Kosten also ca. 6.300 €.

Da es sich um den Neubau einer Straßenbeleuchtung handelt, muss die Gemeinde Waabs ihre Straßenausbaubeitragssatzung anwenden und von den Anliegern Ausbaubeiträge einfordern. Die Höhe der auf die Anlieger umzulegenden Summe wird mit Bezug auf die Straßenausbaubeitragssatzung (eingestuft als Hauptverkehrsstraße, 30% Umlage) geschätzt auf rund 1.900 €. Die genaue Beitragshöhe jedes einzelnen Anliegers muss durch die Finanzabteilung des Amtes ermittelt werden.
Hinweis der Finanzabteilung :
Der Rothensanderweg ist ausbaubeitragsrechtlich eine Außenbereichsstraße nach § 4 Abs. 1 Ziffer 5 Buchstabe b der Satzung, weil dieser überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dient. Somit ist der Rothensanderweg einer Haupterschließungsstraße und nicht einer Hauptverkehrsstraße gleichgestellt. Daher ist das Straßenverzeichnis hier fehlerhaft und es werden nicht 30 % sondern 45 % vom beitragsfähigen Aufwand umgelegt, also rund 2850 €. Bezogen auf die Anlieger ergäben sich wegen der anzurechnenden Flächen sehr unterschiedliche geschätzte Beitragslasten zwischen 450 € und 750 €.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 13.03.2013 wurde beschlossen, dass die Verwaltung folgende Punkte klären solle:
  1. Beitragspflicht des Landanliegers gegenüber
  2. Beitragspflicht der übrigen Landanlieger am Rothensanderweg
  3. Kosten für eine Straßenlaterne an der Bushaltestelle Richtung Eckernförde und Beitragspflicht

Zu 1.
Eine im Straßenausbaubeitragsrecht erforderliche vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit der Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ durch den Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Flächen gegenüber der Wohnbebauung ist hier nicht erkennbar- also besteht keine Beitragspflicht.
Zu 2.
siehe Ziffer 1- keine Beitragspflicht

Zu 3:
Eine Beitragspflicht kann nicht bestehen, da das Land Trägerin der Straßenbaulast ist und keine Straßenausbaubeiträge erheben darf.
Zu den Kosten:
Das westliche Buswartehäuschen wird, wie bereits in der ersten Version der Vorlage erklärt, mit einem fliegenden Kabel vom Gut Ludwigsburg versorgt. Am 18.03.2013 telefoniert Herr Andresen mit Herrn K.J.Carl und erfährt, dass Herr Carl dieses Kabel für die Zeit des dunklen Winters von seinem Hof verlegt hat, damit die Schulkinder nicht komplett im Dunkeln auf den Bus warten müssen. Im übrigen Jahr baut Herr Carl die fliegende Leitung und den Strahler wieder zurück.
Um die Kosten für eine Anbindung der Beleuchtung des Buswartehäuschens an die geplante Beleuchtung im Rothensanderweg abzuschätzen, seien folgende Positionen benannt:
graphic

Zu den hohen Kosten muss erklärt werden:
  • Das Land ist Straßenbaulastträger der L26. Es müssen Genehmigungen eingeholt werden und Nutzungsverträge abgeschlossen werden.
  • Andere Versorger haben ihre Leitungen ebenfalls parallel zur Straße verlegt. Diese müssen mittels Suchgräben offengelegt werden. Mindestabstände zu diesen Versorgungsleitungen müssen eingehalten werden.
  • Die Zufahrten zu den Grundstücken müssen gequert werden. Dazu muss entweder in offener Bauweise der Asphalt geschnitten und anschließend die Oberfläche wieder hergestellt werden, oder alternativ Bohrungen erstellt und die Kabel in Schutzrohren verlegt werden.

Auch wenn in ummittelbarer Nähe zum westlichen Buswartehäuschen eine Trafostation der Schleswig-Holstein Netz AG belegen ist, so ist es für die Kosten eines Stromanschlusses für die Beleuchtung unerheblich, ob dieser direkt an der Trafostation oder im Rothensanderweg errichtet wird. Die Anschlusskosten werden pauschal abgerechnet, sofern zwischen Anschluss und Netzkabel keine wesentlich Entfernung ist. Dieses wäre an beiden Standorten gegeben, so dass es keinen besonderen Vorteil bringen würde, den Anschlusspunkt am Trafo zu wählen.



Der Straßenausbaubeitragssatzung ist ein Straßenverzeichnis als Anlage beigefügt, das die Straßen in Kategorien einstuft. Die Einstufung für den Rothensanderweg ist lt. Beschlussvorlage fehlerhaft. In der Sitzung der Gemeindevertretung soll die Verwaltung erklären, wie es möglich ist, einen höheren Beitragsanteil zu erheben als die rechtskräftige Satzung in Verbindung mit der Einstufung im Straßenverzeichnis vorgibt.

Außerdem sprechen sich die Anwesenden dafür aus, die Anliegerbefragung vor der nächsten Gemeindevertretersitzung durchführen zu lassen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, am Rothensanderweg drei Straßenlaternen aufzustellen. Die Kosten von insgesamt rund 6.500 € werden anerkannt. Die Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Die Anliegerbeiträge sind durch die Verwaltung einzufordern. Die Folgekosten des Betriebs in Form von Zählergrundgebühr, Stromverbrauchskosten und Wartung werden anerkannt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen, an der Bushaltestelle Ludwigsburg in Fahrtrichtung Eckernförde eine Solarlaterne aufzustellen. Die Maßnahme soll im Jahr 2013 umgesetzt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Aufstellung des Kanalkatasters
Abstimmung weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 13/2013

Nachdem in der vergangenen Sitzungsrunde ein Zwischenbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters gegeben wurde, ist jetzt folgende Fragestellung aufgetreten.
In der Beratung zur Aufstellung des Kanalkatasters wurde 2009 und 2010 seitens der Gemeindevertretung erklärt, dass für den B-Plan 25, Baugebiet „Brunoslust“ keine Messungen und Aufnahmen vor Ort notwendig seien, da die Erschließung erst 2002 erstellt wurde. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Aktenlage zu studieren und die vorhandenen Bestandsunterlagen heranzuziehen.

Diese Prüfungen haben unterdessen stattgefunden. Es hat sich herausgestellt, dass der Bestandsplan lediglich ein als Bestandsplan gestempelter Ausführungsplan ist. Dieser liegt nur in Papierform vor. Sicherlich hätte man seinerzeit bereits bei der Formulierung des Erschließungsvertrages explizit digitale Bestandsunterlagen einfordern können, jedoch war dieses damals nicht unbedingt üblich. 
Bei den heutigen Erschließungs- oder Durchführungsverträgen gibt es genaue Vorgaben, wie und in welchem Datenformat die Bestandsunterlagen vorzulegen sind. Dementsprechend wird auch bei den Erschließungen „Östliches Brunoslust“ verfahren. Hier wurden die Daten bereits an die Verwaltung übergeben und an das Ing.-Büro weitergeleitet.

Losgelöst vom Thema Kanalkataster sollten die Kanäle im Baugebiet „Brunoslust“ zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs gespült werden. Die letzte Spülung wurde 2005 durchgeführt.

Um für die gesamte Gemeinde ein vollständiges Kataster zu erhalten, wird vorgeschlagen, sowohl die Vermessung als auch die Inspektion der Kanäle durchzuführen. Der finanzielle Aufwand kann wie folgt beziffert werden:
  • Ingenieurleistungen vor und nach der Vermessung
    sowie Vermessung                                                7.550,00 €
  • Komplette Reinigung und Inspektion der Kanäle
    einschl. Inspektion der Grundstücksanschlusskanäle            12.500,00 €
    Summe                                                            20.050,00 € 

    oder
  • Ingenieurleistungen vor und nach der Vermessung
    sowie Vermessung                                                7.550,00 €
  • Reinigung und Inspektion der Kanäle ohne Inspektion
    der Grundstückanschlusskanäle                        7.000,00 €
    Summe                                                            14.550,00 €

zusätzliche Erläuterungen gegenüber der Vorlage 13/2013 Version 1

Für 20.050 € bekommt die Gemeinde für das Baugebiet Brunoslust:
  • Alle Vermessungs- und Ingenieurleistungen bis zum fertigen Kataster
  • Reinigung und Inspektion der Regen- und Schmutzwasserhauptkanäle
  • Schachtinspektionen der Haltungsschächte
  • Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen
Für 14.550 € bekommt die Gemeinde das gleiche wie oben, jedoch ohne die Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen. Beide Varianten lassen die Aufstellung eines vernünftigen Katasters zu.
Man könnte natürlich behaupten, dass es gerade in Brunoslust Sinn macht, die Grundstückanschlussleitungen zu inspizieren, um auszuschließen, dass jemand beim Bauen Mörtel- oder Kleberreste über Ausgüsse entsorgt hat und diese sich in den Leitungen abgelagert haben. Auf eine Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle kann nicht verzichtet werden, da nur die so gewonnenen Erkenntnisse eine plausible Netzverknüpfung ermöglichen.

Dass die Option eines Abdigitalisierens der Papierpläne keine wirtschaftliche Möglichkeit darstellt, wurde bereits hinlänglich inSitzungen der Gemeinde erörtert.

Es kann heute bereits erklärt werden, dass die im Vermögenshaushalt bereit gestellten Mittel für die Aufstellung des Katasters auch unter Einbeziehung des Baugebiets „Brunoslust“ ausreichen werden.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Baugebiet Brunoslust mit aufzunehmen und die Variante ohne Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen zu wählen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straße zwischen L 26 und Ostseecampingplatz Karlsminde sowie Halteverbot auf der Zufahrt zum Campingplatz
Beschlussvorlage - 20/2013

Herr Philipp Hoff beantragt mit Schreiben v. 05.03.2013 wie folgt:

1. ... die Ausweisung einer weiteren Herabsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung für die Straße von der L 26 Richtung Campingplatz Karlsminde (ab Höhe Gutshof) - siehe Lageplan: ab Punkt A von bisher 50 km/h auf 30 km/h sowie ab Punkt C auf 10 km/h),

2. ... weiterhin die Ausweisung eines Halteverbotes beidseitig der Zufahrt zum Campingplatz (ab Punkt C des Lageplanes)



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Ausweisung einer weiteren Herabsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung für die Straße von der L 26 Richtung Campingplatz Karlsminde (ab Höhe Gutshof) zu beantragen (siehe Lageplan: ab Punkt A von bisher 50 km/h auf 30 km/h sowie ab Punkt C auf 10 km/h). Weiter wird die Ausweisung eines Halteverbotes beidseitig der Zufahrt zum Campingplatz (ab Punkt C des Lageplanes) beantragt. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sachstandsbericht zur Inspektion der Niederschlagswasserkanäle "Eschenkamp"
Beschlussvorlage - 22/2013

Im Sachstandsbericht zum Kanalkataster (Vorlage 76/2012 vom 07.11.2012) hat Herr Andresen erklärt, dass der Regenwasserkanal seinerzeit bereits untersucht wurde. Ferner hieß es, dass das Ergebnis in Kürze vorgelegt werde.
Heute muss festgestellt werden:
  1. Am Tage der Einweisung der Firma Granzow (Kanalreinigung und –inspektion) wurde als erste Testreinigung und –inspektion zur Erprobung der Datenkompabilität zwischen Firma und Ingenieurbüro der Regenwasserkanal im Eschenkamp untersucht. Fortan wurden in der Gemeinde Waabs die Schmutzwasserhauptkanäle gereinigt und inspiziert. Das Regenwassersystem wurde abgesehen vom Eschenkamp noch nicht weiter von der Firma Granzow bearbeitet.
  2. Die Aufnahmen im Eschenkamp haben gezeigt, dass die Leitung, welche vom Straßenablauf in der südöstlichsten Ecke des Wendeplatzes zum Hauptkanal verlegt ist, massives Gegengefälle aufweist. Es ist weniger als der halbe Rohrquerschnitt nutzbar, so dass das Gegengefälle ein massives Abflusshindernis darstellt. Diese Leitung muss neu und fachgerecht verlegt werden.
  3. Die Regenwasserhauptkanäle im unteren Eschenkamp machen einen soliden Eindruck. Dennoch wäre es interessant zu erfahren, wie der weiterführende Kanal in der Seestraße beschaffen ist. Daher sollte auch dieser Kanal auf Zuruf noch untersucht werden, damit das Ergebnis in die Gesamtbewertung der Situation Eschenkamp einfließen könne. Hierzu gab es in der Haupt- und Finanzausschusssitzung sowie Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 29.01.2013 seitens einiger Gemeindevertreter Hinweise, dass möglicherweise Baumwurzeln in die Leitung gewachsen sein könnten.
  4. Das Wetter hat bekanntermaßen seit Wochen ein Weiterarbeiten der Firma Granzow unmöglich gemacht. Die lediglich kurzen Frostpausen haben selten eine ganze Woche angedauert, so dass die Firma gar nicht aus Mecklenburg angereist ist. Da keine besondere Eile geboten ist, hat Herr Andresen auch bewusst keinen Druck auf die Firma ausgeübt. Daher gibt es noch keine Ergebnisse aus der Seestraße.

Noch zu 2:
Der Wendehammer im Eschenkamp ist asphaltiert. Nach der Neuverlegung der Anschlussleitung des Regenablaufes muss die Oberfläche wieder asphaltiert werden. Dieses Asphaltieren könnte am preiswertesten durch die Firma erledigt werden, die ohnehin in Waabs die Schlaglöcher in den Gemeindestraßen schließt. Daher schlägt Herr Andresen vor, die Leistung für die Verlegung der Leitung kurzfristig anzufragen und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, so dass der Mangel des Gegengefälles kurzfristig abgestellt wird und die gute Gelegenheit zum Asphaltieren genutzt wird. Die Kosten werden geschätzt auf 5.500 €. Die planerischen Leistungen können vom Amt Schlei-Ostsee übernommen werden, das Büro Meyer wird nur informell und ggf. beratend im Rahmen des Auftrages zur Erstellung des Kanalkatasters beteiligt.



Herrn Sörensen und Herrn Andresen wird das Wort erteilt. Beide erläutern nochmals die Problematik.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Anschlussleitung des Regenablaufes am Wendehammer der Straße „Eschenkamp“ zu erneuern. Der Rohrquerschnitt sollte, wenn möglich, eine Nummer größer gewählt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Kosten in Höhe von 5.500 € werden anerkannt und im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einwohnerfragestunde


Herr Lange weist daraufhin, dass von etlichen befestigten Hofflächen Niederschlagswasser auf die Straße läuft, weil keine Acco-Rinne vorhanden ist.

Herr Andresen merkt an, dass einige Anlieger ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen. Die Gemeindearbeiter erhalten Kopien der Straßenreinigungssatzung und werden diese an den erforderlichen Stellen verteilen.


Vorschlag als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben


Herr Wurr gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

Die nächste Sitzung de Gemeindevertretung findet am 25.04.2013 statt.



Hajo Wurr  Anja Schnutz 
stellv. Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in