N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 02.06.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.19 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Elvira Brief (stellv. für Ursula Fröhler)
Ausschussmitglied Nis Juhl
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
stellv. Mitglied Stefan Stöcken (stellv. für Johannes Tams)
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt vert. durch Elvira Brief)
Ausschussmitglied Johannes Tams (entschuldigt vert. durch Stefan Stöcken)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellv. Mitglied Gabriele Stamp
Protokollführerin Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder
6. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung Neuschlag
  Beschlussvorlage - 22/2015
7. Widmungsverfahren für die Straßen "Achter de Lin" und "Heidestraße"
  Beschlussvorlage - 26/2015
8. Einsparungen bei Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung Waabs
  Beschlussvorlage - 27/2015
9. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Herr Juhl bittet darum, die Sitzungseinladungen rechtzeitiger zu verschicken, da in Langholz nur zweimal in der Woche Post zugestellt wird.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Herr Haller geht in seinem Bericht auf folgende Angelegenheiten ein:
  • Neues Planungsbüro der Gemeinde wird B2K.
  • Die Erstellung des Kanalkatasters ist fast abgeschlossen. Es wird danach im Ausschuss und der Gemeindevertretung vorgestellt.
  • Die Gemeindearbeiter bringen kleinere Bankettenflächen in Eigenleistung in Ordnung.
  • Durch Krankheit bei der Baufirma ist die Neuanlage des Spielplatzes in Großwaabs in Verzug geraten.


zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder


Herr Wilke fragt nach dem angeblichen Baustopp beim Windpark Loose-Waabs. Hierzu liegen weder den Bürgermeistern noch der Amtsverwaltung Informationen vor.

Frau Brief erkundigt sich nach den Gewerbehinweistafeln an den Ortseingängen. Man einigt sich darauf, dass sie in Kleinwaabs (Genehmigung der Kirche liegt vor) und Großwaabs neu aufgestellt werden. In Großwaabs muss allerdings der Standort exakt bestimmt werden, damit er sich auf Gemeindeland und nicht auf einem fremden Grundstück befindet. Das bereits vorhandene Hinweisschild in Kleinwaabs soll erneuert werden.


zu TOP 6. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung Neuschlag
Beschlussvorlage - 22/2015

Seitens eines Anwohners der Straße Neuschlag wurde ein Antrag an die Gemeinde Waabs gerichtet, die Straße Neuschlag mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km / h zu versehen.

Zur Begründung werden im Anschreiben folgende Punkte aufgeführt:
- es handelt sich um eine schmale Straße, welche weder über Fuß- noch Radweg verfügt
- besonders bei großen und breiten Fahrzeugen ist ein Ausweichen schwierig
- in der Straße wohnen kleine Kinder und Höhe Hausnummer 18 befindet sich eine Haltestelle
- der Straßenbelag würde weniger belastet
- durch eine Geschwindigkeitsreduzierung würden Erschütterungen an Gebäuden verhindert, welche relativ dicht an der Straße stehen

Der Antrag schließt mit der Bitte, dass sich die Gemeinde für eine Geschwindigkeitsreduzierung einsetzen möge. 

Hinweis Ordnungsamt: Für eine etwaige Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig. Im Falle eines entsprechenden Beschlusses wäre dorthin ein entsprechender Antrag zu richten.



Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus, sind aber gegen die Ausweisung einer 30 km/h-Zone. Die Möglichkeit, an der Straße zu parken, würde aufgrund der Straßenbreite den landwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr beeinträchtigen.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km / h für die Straße Neuschlag zu beantragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Widmungsverfahren für die Straßen "Achter de Lin" und "Heidestraße"
Beschlussvorlage - 26/2015

Um Straßen den rechtlichen Status von "öffentlichen Straßen" im Sinne des § 2 Abs. 1 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) zu verleihen, müssen diese dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Dabei ist die Einstufung in eine bestimmte Straßengruppe notwendig. Die Widmung von Gemeindestraßen verfügen die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast.

Die Straßen "Achter de Lin" und der Bereich der "Heidestraße", der zum Gebiet des B-Planes Nr. 29 gehört, sind fertiggestellt und übernommen worden. Die Gemeinde Waabs ist Eigentümerin der Verkehrsflächen. Die Voraussetzungen zur Widmung sind somit gegeben.


Beschluss:

Folgende Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Waabs werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstücke
1
Achter de Lin
Kleinwaabs
Kleinwaabs
3
5
89/8 und 82/61
50/31, 98/11, 50/42 und 38/19
2
Heidestraße
Kleinwaabs
2
127, 134, 141, 144, 150, 152, 154, 156, 157 und 160

Die Einstufung der unter der Nr. 1 und Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.

Der genaue Verlauf der Straßen ist in den Übersichtskarten entsprechend farblich gekennzeichnet.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einsparungen bei Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung Waabs
Beschlussvorlage - 27/2015

In der Einwohnerfragestunde während der Sitzung am 02.03.2015 wurde protokolliert, dass die Verwaltung gebeten werde, den Einspareffekt einer möglichen Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung zu ermitteln.

Dazu hat die Verwaltung die Verbräuche der Straßenbeleuchtung der Jahre 2011 bis 2013 zusammengetragen. Dazu mussten folgende Verbrauchsstellen betrachtet werden:

graphic
Es wird unterstellt, dass die Beleuchtung im Jahresmittel bei nächtlichem Durchleuchten rund 4.050 h eingeschaltet ist. Verfolgt man die Idee, die Beleuchtung von 1:00 Uhr bis 5:00 Uhr abzuschalten, so ließen sich rund 1.460 h Leuchtdauer pro Laterne einsparen. Behaftet man diese Leuchtdauer mit der Leistung der Leuchtmittel und einem durchschnittlichen Strompreis, so ergibt sich ein Einspareffekt von rund 2.000 €. Die eingesparte Strommenge entspricht in etwa dem durchschnittlichen, jährlichen Stromverbrauch von drei 4-köpfigen Familien.

Herr Andresen kann nicht mit Bestimmtheit erklären, dass alle Zählpunkte mit Zeitschaltuhren, geschweige denn mit automatischen Zeitschaltuhren ausgestattet sind. Ist dieses nicht der Fall, müssten ggf. einmalig Uhren nachgerüstet oder automatische Schaltuhren mit Sommer- und Winterzeitfunktion eingebaut werden. Dieser Aufwand würde das Einsparpotential minimieren. Es wird in jedem Falle deutlich, dass es zu empfehlen ist, eine länger währende Entscheidung pro oder kontra Umstellung zu fällen.



Die Ausschussmitglieder sprechen sich u. a. aus Sicherheitsgründen gegen eine Nachtabschaltung aus. In der Winterzeit würde das auch beim Winterdienst durch die Gemeindearbeiter zu Schwierigkeiten führen. Durch die Umrüstung auf Energiesparleuchten wurden die Energiekosten bereits deutlich reduziert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Straßenlaternen der Gemeinde Waabs nachts in der Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr abzuschalten. Technisch wird das System so auf- und / oder umgerüstet, dass automatisch zwischen Sommer- und Winterzeit umgestellt wird.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Einwohnerfragestunde


Es wird angeregt, über die Straßenausbaubeitragssatzung und die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen nachzudenken. Die Gemeinde hat sich über diese Möglichkeit beraten lassen und sich aufgrund der Gemeindestruktur dagegen entschieden.

In der Dorfstraße befindet sich die Zufahrt/Ausfahrt zur Turnhalle. Es besteht die Unsicherheit, ob es sich dabei um einen Straße oder um eine Grundstückseinfahrt handelt und hier die Rechts-vor-Links-Regel gilt. Die Amtsverwaltung soll die Angelegenheit prüfen.


Die Gemeindevertretersitzung findet am 16.06.2015 statt.



Anja Schnutz  Heinz Haller 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r