N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 08.09.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.21 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Elvira Brief (stellv. für Ursula Fröhler)
Ausschussmitglied Nis Juhl
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
stellv. Mitglied Gabriele Stamp (stellv. für Johannes Tams)
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt vert. durch Elvira Brief)
Ausschussmitglied Johannes Tams (entschuldigt vert. durch Gabriele Stamp)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
Protokollführerin Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 38/2015
7. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland"
  Beschlussvorlage - 39/2015
8. Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 30/2015
9. Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 35/2015
10. L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs
  Beschlussvorlage - 40/2015
11. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Herr Juhl beantragt, TOP 9 nur informell und ohne Beschlussfassung zu verhandeln, da die Fraktionen nicht genügend Zeit zur Vorbereitung hatten. Außerdem stellt Herr Haller den Antrag, die Tagesordnung um TOP 10 "L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs" zu erweitern und die Tagesordnungspunkte 12 und 13 nicht öffentlich zu behandeln. Bei der kollektiven Abstimmung werden die Änderungsanträge mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die daraufhin erfolgten Einzelabstimmungen der Änderungsanträge enden wie folgt:
1.  TOP 9 wird nur informell verhandelt
     Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt
2.  Die Tagesordnung wird um TOP 10 "L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs" erweitert. Die
nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
     Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen.
3.  Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 werden nicht öffentlich behandelt.
     Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen angenommen.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Herr Haller berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Die bei der Verkehrsaufsicht eingereichten Anträge werden bei der Herbstbegehung überprüft.
  • Der neue Rechen der Kläranlage ist eingebaut. Am 10.10.2015 soll ein Tag der offenen Tür stattfinden.
  • Die Kanalsanierung wird Thema in der nächsten Sitzung.
  • Die Wanderwege müssen kontrolliert werden, da in einigen Fällen die Feldbreite ausgeweitet wurde.


zu TOP 5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern


Die Bushaltestelle in Kleinwaabs in Richtung Eckernförde ist unbeleuchtet. Herr Schaldach fragt im Namen einer Bürgerin an, ob dort eine Beleuchtung installiert werden kann. Die Angelegenheit wird in der nächsten Ausschusssitzung behandelt.


zu TOP 6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 38/2015

Die Gemeinde Waabs hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der bauplanungsrechtlichen Entwicklung eines unbebauten Grundstücks im Bereich "Breeland" beschäftigt. Zum bisherigen Sachverhalt wird noch einmal wie folgt kurz Stellung genommen:

Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hatte die Gemeinde um Ausweisung dieser Fläche als Sondergebiet für Ferienhäuser gebeten. Hierfür wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
In vielen Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern der Behörden wurde über die mögliche Folgenutzung dieses Grundstücks beraten. Dabei wurde die Ansiedelung von altengerechten Wohnungen, Ferienhäusern, landwirtschaftliche Nutzung und vieles mehr näher betrachtet. Im Ergebnis musste jedoch festgestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks nicht ohne weiteres möglich ist.

Eine Bebauung scheidet für konventionelle Wohnungen, hierzu zählen auch altengerechte Wohnungen, aus, da der städtebauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Waabs bis zum Jahr 2025 ausgeschöpft ist. Eine Nutzung der Fläche für Projekte, die im Sinne von § 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet zu bewerten sind, wäre ggf. denkbar. Hierunter könnte z. B. eine Nutzung mit Ferienhäusern fallen. Eine solche Nutzung wäre möglich, da diese keine Anrechnung auf den städtebaulichen Entwicklungsrahmen findet.

Bis dato scheiterte es an einem tragfähigen Konzept und einem Vorhabenträger. Dies veranlasste die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans vom 09.09.2014 mit Beschluss vom 02.03.2015 wieder aufzuheben.
Aufgrund von umfassenden Bemühungen des Grundstückseigentümers wurde nunmehr ein Vorhabenträger gefunden, der seine Planungsabsichten der Gemeinde und den zuständigen Behörden vorgestellt hat. Insgesamt wurden die Inhalte als tragfähig bewertet, so dass die Gemeinde nunmehr die Planung wieder aufnehmen kann.

Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden.
In diesem Zuge wäre auch zu prüfen, ob eine ausreichende Erschließung vorhanden ist und inwieweit diese zu Lasten des Vorhabenträgers erweitert oder hergestellt werden muss. Grundsätzlich steht der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr einer Erschließung über die L 26 positiv gegenüber.

Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist erforderlich, wenn die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet einer planerischen Leitung bedarf. Ein Bebauungsplan ist notwendig, wenn die Nutzung der Grundstücke geordnet und die öffentlichen und privaten Belange in einem geregelten Verfahren erfasst und koordiniert werden müssen. Ein Bauleitplan, der nur einzelne Grundstückseigentümer begünstigen will, ist rechtswidrig. Die Planung zugunsten einzelner oder bestimmter Vorhaben ist jedoch gerechtfertigt, wenn damit städtebauliche Ziele verfolgt werden.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 10. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet "Kleinwaabs, Breeland" folgende Änderung der Planung vorsieht:
    Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland"
Beschlussvorlage - 39/2015

Sachverhalt siehe Beschlussvorlage 38/2015


Beschluss:

  1. Parallel zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 "Ferienhausgebiet Breeland" mit folgendem Planungsziel aufgestellt:
    Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 30/2015

Der Vorhabenträger betreibt derzeit 13 Ferienwohnungen. Im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan) ist die Möglichkeit einer Verwalterwohnung angedacht, die bisher nicht genutzt wurde. Die Ferienanlage soll durch eine "vor Ort Präsenz" vom Vorhabenträger zukünftig noch intensiver betreut werden. Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück 55/61 ein Haus mit zwei Wohneinheiten zu errichten, wovon eins vom Vorhabenträger genutzt wird und die andere Wohneinheit vermietet werden soll. Das Grundstück diente lange Jahre als Versickerungsfläche für die Ferienhaussiedlung und deren Kläranlage. Es steht dort derzeit nur ein Schuppen, der als Lager/ Unterstellung für verschiedene Materialen dient. Es ist aktuell noch als Spielplatzfläche ausgewiesen.


Bevor weiterer Wohnraum in diesem Gebiet entsteht, ist es nach Ansicht des Ausschusses notwendig, eine Überprüfung der vorzuhaltenden Stellplätze vorzunehmen. Da der Wendehammer im Waterblick im Sommer ständig zugeparkt ist, macht es den Anschein, dass bereits zu wenige Stellplätze für die bestehenden Ferienwohnungen vorhanden sind. Außerdem hatte der Vorhabenträger zugesagt, auf diesem Gebiet einen öffentlich zugänglichen Spielplatz entstehen zu lassen. Der würde völlig entfallen. Auch die Nähe zu der vorhandenen Bebauung im Waterblick wird kritisch gesehen.


Beschluss:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" wird eine 3. vorhabenbezogene Änderung aufgestellt. Die Änderung wird gem. § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Planung soll durch das Büro B2K aus Kiel durchgeführt werden.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 35/2015

In vergangenen Sitzungen der Gemeinde Waabs wurde schon mehrfach über das Umfeld um das DLRG-Gebäude in Klein-Waabs beraten. Zuletzt wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese war / ist mit folgenden Personen besetzt:
  • Frau Noth-Stöcks
  • Frau Brief
  • Frau Stamp
  • Herr Heide
  • Herr Schaldach
  • Herr Kruse
Dabei waren außerdem der Pächter des Kiosks, Herr Cordsen und Herr Achtert.

Am Donnerstag den 27.08.2015 stellt Frau Noth-Stöcks Herrn Andresen die zur Verfügung gestellte Planskizze vor und bittet anhand dieser Skizze um die Erstellung einer Beschlussvorlage. Um zunächst zu einem groben Kostenrahmen zu gelangen, soll folgende Kostenschätzung, die Herr Andresen exemplarisch erstellt hat, dienen. Die Nummerierung der Stichpunkte
  1. Parken, d.h. Vorverlegung des Zaunes zwischen Zufahrt und Umfeld DLRG. Es soll eine deutliche Trennung zwischen Fahr- sowie Parkbereich und Umfeld hergestellt werden. Dazu muss der alte Holzzaun abgebaut und eine neue Abgrenzung errichtet werden. Ob hier ein Zaun, welcher Form auch immer errichtet werden soll, oder eine Reihe mit Findlingen abgelegt wird, möge die Gemeinde entscheiden. Ungeachtet der Form seien bei den vorherrschenden Bodenverhältnissen Kosten von rund 2.000 € angenommen.
              Ferner ist angedacht, dem Kioskbetreiber für seinen PKW zwecks der Anlieferung von Waren ein Stellplatz direkt westlich des Gebäudes herzurichten (1.000 €). 
              Da die Zufahrt abschüssig zum Strand ist, sammelt sich schon heute viel Niederschlagswasser auf dem Parkplatz und fließt dort durch einen vorhandenen Straßenablauf ab. Wenn der Zaun nach Westen verlegt und das begrünte Areal vergrößert wird, dann sollte der Straßenablauf mit Pflaster eingefasst werden (1.000 €).
  2. Ersatzabstellraum, d.h. Abbruch des alten Abstellschuppens und Anbau eines neuen Raums an das DLRG-Gebäude. Diese Maßnahme wäre baugenehmigungspflichtig. Die zur Verfügung gestellten Fotos zeigen auch den vorhandenen Abstellschuppen. Die Kosten für einen Abbruch und einen Anbau werden hier einschließlich der Baunebenkosten mit rund 25.000 € angesetzt. Da das DLRG-Gebäude ohnehin schon mit einigen Anbauten versehen ist, sollte die Architektur des Anbaus aus optischen Gründen genau definiert sein. Vorhandene Anbauten sollten statt integriert ggf. zurückgebaut werden.
  3. Aufstellung von Außenfitnessgeräten: Als Beispiel und zur Abschätzung der Kosten incl. Montage werden Geräte von der Firma Kompan aus Flensburg vorgeschlagen:
    1. Outdoorfitness Sky Walker 5.000 €
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    2. Outdoorfitness Cross Trainer 6.000 €
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    3. Outdoorfitness Klimmzugstation 3.000 €
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     In der Summe muss bei der Aufstellung von z.B. drei Geräten von Kosten in Höhe von      rund 14.000 – 15.000 € ausgegangen werden.
  1. Fahrradständer: Ca. 10 Stück als Anlehnbügel
     Zum Beispiel
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     Kosten für 10 Stück incl. Einbau geschätzt 1.500 €
  1. Stranddusche bleibt unverändert erhalten.
  2. Terrasse bleibt unverändert erhalten.
  3. Tische und Bänke: Demontage sämtlicher vorhandener Tische und Bänke und Beschaffung sowie Montage von 8 Stück Tisch-Bank-Kombinationen. Um auch älteren oder gebrechlichen Besuchern einen bequemen Einstieg zu ermöglichen, sollen die Kombinationen nicht durch hohe Streben etc., die überstiegen werden müssen, miteinander verbunden sein. Dennoch muss durch eine Bodenverankerung sichergestellt sein, dass die Einzelteile nicht entwendet oder in die Ostsee geworfen werden können. Beispielhaft werden zwei Modelle vorgeschlagen:
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     Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 14.000 €

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     Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 15.000 €
  1. Gabionen mit Sitzbänken: Diese Idee wurde verworfen.
  2. Lagerfeuer / Grillplatz: Geplant ist, die Findlinge, die den Bestandslagerfeuerplatz einrahmen, dort aufzunehmen und als Markierung des Strandniedergangs aufzureihen. Anstelle des Lagerfeuerplatzes soll ein kombinierter Lagerfeuer- und Grillplatz entstehen. Der Grillrost soll ggf. durch den Kioskbetreiber oder die DLRG verwahrt und ausgegeben oder an einer Kette gesichert werden. Da es solche Bauwerke kaum "von der Stange" zu kaufen gibt, wird hier das Beispiel des Spielplatzes Sehestedt am Nordostseekanal gezeigt.
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    Bedenkt man, dass für die Errichtung eines solchen oder ähnlichen Platzes Tiefbau-, Maurer- und Schlosserarbeiten erforderlich sind, muss ein Kostenrahmen von 8.000– 10.000 € angenommen werden. Als rustikale Sitzgelegenheiten könnten einige Gabionen mit einem Sitzbrett rundherum aufgestellt werden. Hinsichtlich der Platzierung sollte überlegt werden, ob es sich nicht anbietet, den Grill neben den vorhandenen Pavillon zu bauen. Dann könnte man im Bedarfsfalle im Pavillon sitzen.
  3. Pflasterung: In der Summe sind rund um das DLRG-Gebäude rund 100 m² Gehwegplattenbefestigung verlegt. Der Zustand ist natürlich nicht neuwertig, eher funktional. Würde man diese Befestigung beseitigen und durch ein rustikales Betonpflaster (z.B. gerumpelt) ersetzen und mit Borden stabil einfassen, so muss mit Kosten in Höhe von rund 10.000 € gerechnet werden.
  4. Spielboot als Sandkiste: Sollte man das Spielboot ersetzen wollen, so müssen für eine neue Sandkiste in Form eines Bootes von einem zugelassenen Spielgerätehersteller Kosten von rund 2.000 € angenommen werden.
  5. Infotafel: In Kooperation mit der Firma NIVEA und der DLRG könnte zu geringen Kosten eine neue Strand- Infotafel (Baderegeln etc.) aufgebaut werden. Ein Eigenanteil wird angenommen mit 500 € für die Gründung, da diese durch die Gemeinde herzustellen wäre. Die übrigen Infotafeln im Pavillon sind ebenfalls nicht unbedingt ansprechend. Möglicherweise sollten diese auch überarbeitet werden.
  6. Pflege des vorhandenen Grüns und ggf. Ergänzung, Rasenflächen ergänzen: Angenommene Kosten von 2.500 €.

Addiert man alle Kostenanteile, so gelangt man zu Kosten von rund 85.000 €. Wohlwissend, dass dieser Kostenrahmen wahrscheinlich zu hoch ist, müssen durch die Gemeinde Prioritäten gesetzt werden. Eben dazu wurden die einzelnen Stichpunkte nummeriert und jeweils mit separaten Schätzkosten behaftet.

Auch wenn das Gebäude nebst den Anbauten architektonisch durch die sukzessive Entwicklung über die Jahre ohnehin verworren ist, so wäre es möglicherweise auch denkbar, zunächst einen Landschaftsarchitekten einzuschalten.



Man einigt sich darauf, über die einzelnen Gestaltungsvorschläge in einer späteren Sitzung zu sprechen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Umfeld des DLRG-Gebäudes und des Strandes umzugestalten. Der geschätzte Kostenrahmen des 1. Ausbauschritts in Höhe von 25.000,00 € wird anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Haushalt 2016 eingestellt. Der 1. Bauabschnitt umfasst folgende Punkte:
  1. Zäune
  2. Tische und Bänke
  3. Fahrradständer
  4. Grün- und Erdarbeiten
  5. Terrasse und Pflasterung


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs
Beschlussvorlage - 40/2015
Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt auf dem Radweg der L 26 von Eckernförde bis Waabs eine Deckenerneuerung durchzuführen. Der erste Bauabschnitt von Eckernförde bis Ludwigsburg soll noch in diesem Herbst gebaut werden. Der nächste Abschnitt von Ludwigsburg bis Waabs ist für das kommende Frühjahr vorgesehen. Im Übergang vom ersten zum zweiten Bauabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite der L 26, von der Einmündung zum Ostsee Camping Gut Ludwigsburg bis zur Einmündung Rothensanderweg, ein ca. 300 m langer Abschnitt, der als gemeindlicher Gehweg ausgewiesen ist. Dieser Abschnitt befindet sich also nicht in der Baulast des Landes sondern ist durch die Gemeinde Waabs zu unterhalten. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Waabs den zuvor beschriebenen Wegeabschnitt in Kooperation mit dem LBV-SH mitsanieren möchte. Die Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme waren dem Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht bekannt, werden aber seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung des gemeindlichen Gehwegabschnittes in Kooperation mit dem LBV-SH durchzuführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde

Herr Brief möchte wissen, was die Gemeinde zur Instandsetzung der Treppenstufen am DLRG-Gelände in Kleinwaabs plant. Man ist sich einig, dass der gegenwärtige Zustand nicht tragbar ist und über ein Konzept nachgedacht werden muss. Die Maßnahme soll in der nächsten Sitzung beraten werden. Vorher soll sich der Ausschuss vor Ort ein Bild machen.

Der Wanderweg hinter Brunoslust in Richtung Campingplatz Heide ist in Teilen von dem Eigentümer weggepflügt worden. Mit diesem Thema soll sich beschäftigt werden.

Am ehemaligen Standort des Bierwagens auf dem DLRG-Gelände Kleinwaabs befinden sich offene Anschlüsse für Wasser und Abwasser, die abgedeckt werden müssen.

Die Beschilderung der Zufahrt zum DLRG-Strand in Kleinwaabs müsste vereinheitlicht werden. Nach dem es erst eine Tonnenbegrenzung gibt, dürfen später nur noch Pkw zum Parkplatz fahren. Wohnmobile haben deshalb keine Möglichkeit, tagsüber dort zu stehen.

Die Anlagen zu den Sitzungsvorlagen können im Internet nicht geöffnet werden. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung soll geprüft werden, ob interessierte Einwohner die Anlagen der öffentlichen Vorlagen von Gemeindevertretern erhalten können.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben


Der Ausschussvorsitzende gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Außerdem weist er daraufhin, dass am 10.09.2015 der Haupt- und Finanzausschuss und am 15.09.2015 die Gemeindevertretung tagt.



Anja Schnutz  Heinz Haller 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r