N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 09.11.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Nis Juhl
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter Bruno Kruse
Verwaltung/Protokollführer Jan Andresen
Gast Christian Meyer
weiterhin vom Büro Meyer anwesend Herr Lindemann
Frau Brief ist ab dem TOP 10 anwesend, weil sie zuvor an einer anderen Touristik- Sitzung teilgenommen hat.

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 50/2015
7. Sanierungen in den Belebungsbecken des technischen Teils der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 46/2015
8. Sanierungen von Pumpstationen in 2016
  Beschlussvorlage - 45/2015
9. Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 48/2015
10. Beleuchtung Bushaltestelle Klein Waabs
  Beschlussvorlage - 51/2015
11. Instandsetzung Treppenanlage DLRG Klein Waabs
  Beschlussvorlage - 52/2015
12. Aufstellung von Hinweisschildern für Gewerbetreibende
  Beschlussvorlage - 49/2015
13. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Die Behandlung des TOP 14 im nichtöffentlichen Teil wird einstimmig bestätigt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung des Bauausschusses erhoben. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Zur Info teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass weitere Beratungen über die Errichtung einer Mehrzweckhalle am Sportplatz zunächst im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen sind.
  • Es wird an die Pflichten jeden innerorts wohnenden Bürgers zur Beachtung der Regelungen der Straßenreinigungssatzung erinnert.
  • Der erste Bauabschnitt hinsichtlich der Sanierung des Radweges L 26 ist derzeit im Gange.
  • Es wird den Unterstützern des Laternelaufens vom Kindergarten aus der Erschließung Brunoslust gedankt für die besonderen Mühen.
  • Der Bürgermeister berichtet, dass der Förderantrag für die Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Flarak-Geländes wurde gestellt.
  • Die ausführende Baufirma der Radwegesanierung an der L 26 nutzt die gemeindliche Grünfläche an der Bushaltestelle in Gast als Lagerfläche. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass die Fläche wieder ordnungsgemäß hergerichtet wird. Das Amt wird um die Organisation dessen gebeten. 

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen gestellt. 

zu TOP 6. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 50/2015
Um nach Vorstellung der Ergebnisse der Katasteraufnahme und Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes im vergangen November genauer in die Sanierungsplanung einzusteigen, wurde die sogenannte Vorplanung beschlossen und beauftragt. Diese wurde in der Zwischenzeit durchgeführt, so dass nunmehr das Ergebnis vorgetragen werden kann. Dazu wird Herr Meyer vom gleichnamigen Ingenieurbüro zur Bauausschusssitzung erscheinen und berichten.

Generell ist zu empfehlen, die festgestellten Schäden planmäßig zu beseitigen und ggf. Sanierungsabschnitte zu definieren. Dabei können lokale Abschnitte oder aber nach Sanierungsverfahren unterschiedene Abschnitte gebildet werden.

Die Vorplanung hat die bereits im Sanierungskonzept grob geschätzten Kosten in Höhe von 475.800 € im Wesentlichen bestätigt. Allerdings haben andere Baumaßnahmen im Laufe des Jahres 2015 ergeben, dass die Marktpreise teilweise erheblich gestiegen sind. Daher müssen die genannten Kosten sicherheitshalber mit einem Teuerungsfaktor behaftet werden, so dass heute von geschätzten Kosten in Höhe von 525.000 € auszugehen ist.

Die Sonderrücklage Abwasser ist derzeit mit einer Summe von 662.500 € ausgestattet.

Die Art der Vorgehensweise bei den Sanierungen kann sich je nach Auswahl sehr unterschiedlich auf die Gebühren auswirken. Daher muss genau überlegt werden, welcher Schaden mit welchemVerfahren optimalerweise saniert wird. Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Ingenieure, Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel:
  1. Offene Kanalerneuerung                        50 Jahre
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            30 Jahre
Jeglicher Aufwand für kleinräumige Reparaturen wird sofort nach Entstehung gebührenwirksam. Daher ist es zu empfehlen, plötzliche Reparaturen zu vermeiden und stattdessen planmäßige Sanierungen zu betreiben.

Aus diesem Grunde ist es nach Auffassung von Herrn Andresen zu empfehlen, in 2016 mit den Sanierungen zu beginnen. Es gibt in Schleswig-Holstein nicht allzu viele Firmen, die die geschlossenen Kanalsanierungsverfahren beherrschen und anbieten. Daher kommen bei Ausschreibungen regelmäßig auch Firmen aus anderen Bundesländern zum Zuge. Die Erfahrung aus anderen Gemeinden lehrt, dass der Maßnahmenumfang, der ausgeschrieben wird, nicht zu klein gewählt werden sollte. Bezogen auf Waabs wäre es sogar denkbar, dass man sämtliche Maßnahmen in einer Ausschreibung bündelt, die Ausschreibung im Frühjahr 2016 durchführt und den Baubeginn nach der Sommerferiensaison 2016 am 02.09.2016 festlegt. Die Fertigstellung der Maßnahmen könnten dann, auch unter Berücksichtigung einiger Monate Winterpause, kurz vor den Saisonbeginn 2017 geplant werden.

In welchem Umfang bei den erforderlichen Maßnahmen offene Baugruben mit Teil- und Vollsperrungen von Straßen erforderlich sind, muss der Vortrag von Herrn Meyer ergeben. Dabei soll es nicht um Details gehen, sondern lediglich um einen Gesamtüberblick. Natürlich muss bei relativ neuen Asphaltoberflächen (z.B. Strandweg) sehr genau geprüft werden, ob dort ein offenes Kopfloch tatsächlich notwendig ist. Generell sollen offene Baugruben in hochwertigen Asphaltoberflächen möglichst vermieden werden.   
Herr Meyer und Herr Lindemann tragen vor. Für das Protokoll wurden einige wesentliche Vortragsfolien kopiert.

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Damit der Ausschuss die während des Vortrags verwendeten Fachbegriffe zuordnen kann, wurde dieses Schaubild erläutert.
Zusammenfassend wurden die Längen der im Untergrund befindlichen Anlagen des Entwässerungssystems weiderholend in Erinnerung gerufen und der Gesamtzustand als gut bewertet.

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Bzgl. des Sanierungsaufwandes wurde differenziert nach den verschiedenen Bestandteilen des Systems vorgetragen:

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Es wurden exemplarisch Pläne gezeigt, in denen die Lage der Schäden jeweils mit Fotos illustriert ist. Ferner wurden typische Schadensbilder groß herausgezoomt und gezeigt. Als Fazit wurde folgende Folie gezeigt:
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Für die weitere Vorgehensweise wurde folgender Vorschlag unterbreitet:

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In den Beratungen des Ausschusses wurde deutlich, dass man einhellig der Auffassung ist, dass die vorgetragenen Sanierungen zur Werterhaltung und Erhaltung der Betriebssicherheit des Kanalsystems angegangen werden sollen. U.a. wurde auch betont, dass der Fremdwasseranteil im Schmutzwassersystem durch die Sanierungen abgebaut und damit einhergehend auch die Belastung der Pumpen und der Kläranlage reduziert werden kann. Ferner spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die Maßnahmen in einem Packet zu vergeben und die Abrechnung über die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zu strecken.
Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Sanierungsplanung von der Entwurfs- über die Ausführungsplanung bis zur Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe weiter voran zu treiben. Es wird beschlossen, nur einen Sanierungsabschnitt zu bilden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.
Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 525.000 € werden anerkannt und über den Vermögenshaushalt bereitgestellt. Über die Art der Finanzierung wird der Finanzausschuss beraten.
Die Baudurchführung wird in der Zeit von 2016 bis 2017 terminiert. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sanierungen in den Belebungsbecken des technischen Teils der Kläranlage
Beschlussvorlage - 46/2015
Diejenigen Gemeindevertreter, die den Tag der offenen Tür auf der Kläranlage am 10.10.2015 genutzt haben, werden erfahren haben, dass der technische Teil der Kläranlage einen gewissen Sanierungsbedarf aufweist. Wenngleich dieser Sanierungsbedarf im Betriebszustand nicht offensichtlich ist, so gestattet der jedes Jahr im Herbst herrschende, gereinigte Zustand diese Diagnose.


Belüftungssystem:
Die Belüftungseinrichtungen im Belebungsbecken des technischen Teils sind, nicht zuletzt aufgrund des aggressiven Milieus, abgängig. Die vorhandenen Rohrbelüfter ermöglichen im Belebungsbecken keine optimale Sauerstoffversorgung mehr. Aufgrund des hohen Energieaufwands für die Bereitstellung der Luft / des Sauerstoffs (Kompressoren), nimmt die Ineffizienz zu. Daher wird empfohlen, ein effizienteres und hinsichtlich der Nutzungsdauer stabileres Belüftersystem einzubauen. Statt der bisher verwendeten Rohrbelüfter sollten sogenannte Plattenbelüfter eingebaut werden. Dazu sind die Luftverteilerrohre ebenfalls zu erneuern. Ein endgültiges Angebot liegt noch nicht vor, die Kosten werden jedoch auf rund 45.000 Euro geschätzt. Die hohen Kosten resultieren nicht zuletzt auch aus dem hochwertigem Material (im Volksmund V4A- Stahl). Durch den Einbau des neuen Systems sind zukünftig Energieeinsparungen zu erwarten.
Die zur Verfügung gestellte Zeichnung zeigt bespielhaft die Geometrie in einem der beiden Reaktoren / Belebungsbecken.


Betonwände der Becken:
Die Stahlbetonwände sind undicht und sollten nicht zuletzt zum Schutz der Bewehrung gedichtet werden. Die Fugen können mit einem Fugenblech, welches über die gesamte Länge montiert wird, abgedichtet werden. Alternativ wären die Kosten einer Mörtelinjektion zu prüfen. Die Betonsanierungskosten werden auf ca. 20.000 Euro geschätzt.  
Herr Andresen erläutert die technischen Zusammenhänge und geht auf Fragen ein. Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst: 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die empfohlene Erneuerung der Belüftungseinrichtungen und die angeregten Betonsanierungen in 2016 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 65.000 € werden im Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierungen von Pumpstationen in 2016
Beschlussvorlage - 45/2015
  1. Pumpstation Jugenddorf Karlsminde
    In der Pumpstation gibt es in der Saison häufige Störungen und Verstopfungen. In die Station entwässern ein Waschhaus des Campingplatzes und die sanitären Anlagen sowie die Küche des Jugenddorfes. In der Summe sind zu Spitzenzeiten bestimmt an die 100 EW angeschlossen. Diese hohe Belastung, die in solchen Einrichtungen hohe Menge an Fremdstoffen (Hygieneartikel aller Art) und die Tatsache, dass es sich nur um eine Einzelpumpstation handelt, führt zu den genannten Betriebsstörungen. Um diese zu minimieren und die Betriebssicherheit zu erhöhen, wird vorgeschlagen, die ohnehin sehr in die Jahre gekommene Technik zu erneuern.
Zwecks Erörterung dieser Thematik hat am 11.06.2015 um 10 Uhr eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Schleswag-Abwasser, Herrn Wilke als Vertreter des Eigentümers des Campingplatzes und Herrn Andresen stattgefunden.
Da der jetzige Standort der Station im unmittelbaren Eingangsbereich des Jugenddorfes aus Immissionsgründen und aus Gründen der Erreichbarkeit für technisches Gerät und Personal suboptimal ist, soll dieser aufgegeben werden. Anstelle dessen soll die Station am Rande des Parkplatzes platziert werden. Da die Freigefälleleitung vom Waschhaus des Campingplatzes hin zur Pumpstation sehr flach undmit kaum Gefälle verlegt ist, soll die neue Lage der Pumpstation so gewählt werden, dass dem Eigentümer des Campingplatzes ein Spülen seiner privaten Leitung möglich bleibt. Der Aufwand für die Erneuerung entsteht aus:
  • Stilllegen der alten Technik, Verfüllen Schacht, Oberfläche herstellen
  • PEHD- Pumpenschacht als monolitisches Bauteil liefern und einbauen
  • Neuen Schaltschrank liefern und einbauen, da der alte Schrank für eine Schaltung einer Doppelpumpstation zu klein ist.
  • Lieferung und Einbau einer zusätzlichen, neuen Pumpe. Die alte Pumpe wird ebenfalls weiter verwendet
  • Verlegung und Anschluss der heranführenden Freigefälleleitungen
  • Verlegung und Anschluss der elektrischen Stromversorgung
            Summe der geschätzten Kosten: Brutto 10.000 €
  1. Pumpstation Hüholz:
    Die Schalttechnik ist überaltert und defekt. Es wird empfohlen, die Schaltung müsste gegen eine PS 2 Steuerung auszutauschen. Die Leistungsabgänge müssten vergrößert und entsprechend abgesichert  werden. Im Rahmen dieser Sanierung ist ein defekter Druckaufnehmer zu erneuern. Die Kosten für die Sanierung werden auf 2.500 Euro geschätzt.    
  1. Pumpstation am Bauhof
    In dem vorh. Pumpwerk ist derzeit nur eine einzelne Pumpe installiert. In der Zeit des Jugendzeltlagers sind dort mehrere 100 EW angeschlossen. Diese Tatsache führt dann zu einer maßlosen Überlastung der Pumpstation und einhergehenden Problemen. Es wird die Einrichtung einer Doppelpumpstation empfohlen. Die Anschlüsse und Abgänge, sowie die erforderlichen Armaturen sind bereits vorhanden. Für das Pumpwerk sollte eine zweite baugleiche Pumpe angeschafft werden. Die Kosten für diese zweite Pumpe einschl. der erforderlichen Installationskosten wird auf ca. 3.000 Euro geschätzt.

  1. Pumpstation Campingplatz Ritenrade
    Es wird empfohlen, die im Schacht vorh. Steigleitung zu sanieren. Die vorhandene Stahlleitung wäre auszubauen und gegen eine PE – HD auszutauschen. Die Pumpe und die Steuerung sind nach Ausfällen erneuert worden und brauchen nicht ersetzt zu werden. Gleichzeitig ist eine neue Sonde in das Schachtbauwerk einzubauen. Die Kosten werden auf ca. 3.000 Euro geschätzt.
  2. Pumpstation Ostseestraße 20 in Langholz
Diese Pumpstation sollte schon seit Jahren generalüberholt werden. Konkrete Planungen wurden noch nicht durchgeführt. Dennoch wird empfohlen, Mittel in Höhe von geschätzten 5.000 € bereit zu stellen.

Addiert man alle Schätzkosten, so gelangt man zu einem geschätzten Gesamtaufwand von rund 23.500 €.  
Herr Andresen erläutert die technischen Zusammenhänge und geht auf Fragen ein. Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst: 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die empfohlenen Sanierungen an Pumpstationen in der Gemeinde Waabs in 2016 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 23.500 € werden im Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 48/2015
Der Vorhabenträger betreibt derzeit 13 Ferienwohnungen. Im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan) ist die Möglichkeit einer Verwalterwohnung angedacht, die bisher nicht genutzt wurde. Die Ferienanlage soll durch eine "vor Ort Präsenz" vom Vorhabenträger zukünftig noch intensiver betreut werden. Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück 55/61 ein Haus mit zwei Wohneinheiten zu errichten, wovon eins vom Vorhabenträger genutzt wird und die andere Wohneinheit vermietet werden soll. Das Grundstück diente lange Jahre als Versickerungsfläche für die Ferienhaussiedlung und deren Kläranlage. Es steht dort derzeit nur ein Schuppen, der als Lager/ Unterstellung für verschiedene Materialen dient. Es ist aktuelle noch als Spielplatzfläche ausgewiesen.
Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung haben die Angelegenheit im September diesen Jahres bereits beraten und abgelehnt. Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs und dem Vorhabenträger stattgefunden. Die Angelegenheit soll nun erneut beraten werden. 
Herr Haller informiert über einen Ortstermin mit dem Vorhabenträger, den er zusammen mit dem Bürgermeister am 09.11.2015 durchgeführt hat. Sie haben vom Vorhabenträger ein schlüssiges Konzept erfahren. Der bisherige Erfolg der bereits betriebenen Ferienwohnungen attestieren ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit. Zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen und den noch erforderlichen Parkplätzen ist er bereit quasi drei Überhangparkplätze zu schaffen. Somit soll ein Parken seiner Gäste auf dem Wendehammer der Gemeinde vermieden werden. 

Beschluss:
  1. Für den Bebauungsplan Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" wird eine 3. vorhabenbezogene Änderung aufgestellt. Die Änderung wird gem. § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Planung soll durch das Büro B2K aus Kiel durchgeführt werden.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beleuchtung Bushaltestelle Klein Waabs
Beschlussvorlage - 51/2015
Seitens eines Bürgers gibt es die Anfrage, das Buswartehaus in Klein Waabs in der Mühlenstraße besser auszuleuchten.

Die Gemeindevertretung soll über dieses Begehren beraten.

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Das Straßenbeleuchtungskabel liegt nördlich der Straße auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Buswartehauses.
 
Der Bürgermeister bringt die Idee vor, die vorhandene Straßenlaterne mit einem kräftigerem Leuchtmittel auszustatten. Dieses wird er veranlassen. 

Beschluss:
Es wird eine Leuchte in das Buswartehaus eingebaut. 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Instandsetzung Treppenanlage DLRG Klein Waabs
Beschlussvorlage - 52/2015
Der Aufgang vom DLRG-Gelände zur Steilküste wurde im Jahr 2005 im Zuge eines großzügigen Förderprojektes bei der Errichtung des Wanderweges entlang der Steilküste von Langholz nach Klein-Waabs errichtet. Seinerzeit wurde Wert auf eine möglichst naturnahe Gestaltung gelegt. Im Laufe der vergangenen 10 Jahre sind Teile der Treppenanlage sowie der schrägen Rampe leider durch Nutzung und Erosion versackt oder verschoben. Dieser Umstand ist aufgefallen und soll Grundlage einer Beratung in den Gremien der Gemeinde sein.


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Unterer Teil                                                            Oberer Teil

Sofern die Beratungen ergeben, dass eine bauliche Veränderung / Verbesserung vorgenommen werden soll, so müsste der Beschluss den etwaigen Umfang und die gewünschten Baumaterialien definieren. Mit diesen Informationen könnten dann Angebote eingeholt werden oder bei Bedarf eine landschaftsbauliche Planung veranlasst werden. 
Der Ausschuss erkennt einhellig Handlungsbedarf und fasst abschließend folgenden Beschluss: 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Treppenanlage umzubauen und umzugestalten. Als Baustoffe sollen Kiesbaustoffe und in Beton befestigte Granit- und Natursteine zum Einsatz kommen. Es sollen Angebote eingeholt werden, wobei die Bieter selbst Gestaltungsideen einbringen sollen. Der untere Teil der Treppenanlage soll aufgegeben werden. Stattdessen soll die westlich führende Rampe integriert und genutzt werden. Für Fahrräder (und ggf. Kinderwagen) soll schiebenderweise eine Nutzung möglich sein. Das Geländer soll aus Holz in rustikaler Bauweise angeglichen werden. Das Niederschlagswasser vom oben heranführenden Wanderweg soll schadlos abgeleitet werden, so dass Erosion am Aufgang vermieden wird. Eine Fertigstellung der Maßnahme im Frühjahr 2016 wird angestrebt. Kosten in der Größenordnung bis 20 Tsd. € werden anerkannt. Die eingeholten Angebote samt der Umsetzungsideen sollen in einer Bauausschusssitzung im Januar oder Februar 2016 zur abschließenden Beratung vorgetragen werden. Der Ausschussvorsitzende wird den Termin mit der Verwaltung abstimmen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellung von Hinweisschildern für Gewerbetreibende
Beschlussvorlage - 49/2015
Um dem Wildwuchs des Schilderwaldes in der Gemeinde Herr zu werden und ein strukturiertes Erscheinungsbild zu erzielen, wurde von dem Bauausschussvorsitzenden Herrn Haller angeregt, einheitliche Hinweistafeln auf die ortsansässigen Gewerbetreibenden anzuschaffen und aufzustellen.

Dabei ist folgende Konstruktion angedacht:
Zwischen zwei feuerverzinkten Pfosten (Durchmesser 60 mm) werden Kastenhohlprofile (L 800 mm, H 200 mm) mit der Aufschrift des jeweiligen Gewerbetriebes eingehängt, ähnlich wie Straßennamensschilder. Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass ein leichter Austausch bei einem Wechsel des Gewerbetreibenden jederzeit möglich wird.

Für die Aufstellung der Hinweistafeln wären folgende Standort vorgesehen:
  1. Einmündungsbereich L 26 / Mühlenstraße (Eigentümer Kirchengemeinde Kleinwaabs)
  2. Einmündungsbereich L 26 / Kirchstraße (Eigentümer Gemeinde Waabs)
  3. Einmündungsbereich Schmiedestraße / Seestraße (Eigentümer Land Schleswig-Holstein, Straßenbauverwaltung)

Herr Haller hat bereits mit allen Eigentümern Gespräche geführt und das Einverständnis für die Aufstellung der Hinweistafeln erhalten.

Es wird von maximal vier Gewerbetreibenden pro Hinweistafel ausgegangen. Die Größe der Fläche wird demnach das Maß von 1 m² nicht überschreiten. Damit ist die Verfahrensfreiheit gemäß § 63 der Landesbauordnung (LBO) gegeben und die Erstellung eines Bauantrages wird nicht erforderlich.

Nach Rücksprache mit einer Schilderfirma ist von ca. 350 € brutto pro Hinweistafel mit vier Gewerbetreibenden auszugehen. Der Preis bezieht sich auf einseitige Beschriftung mit sog. Verkehrsfarben und ohne Logo. Sollten besondere Farben oder ein spezielles Logo gewünscht werden, wird sich der Preis dementsprechend erhöhen.

Die Aufstellung sollte durch die Gemeindearbeiter erfolgen. Falls eine Firma dazu beauftragt werden soll, müssen auch diese Kosten noch ergänzt werden.

Die Vermarktung der Werbefläche sollte im Vorwege geschehen, da ein Vorhalten der Hinweisflächen mit späterem Aufdruck nicht praktikabel ist.     
Die Standorte nebst der vorgeschlagenen Konstruktion der Rahmen / Schilder wird erörtert. Man kommt überein, dass die baugenehmigungsfreie Form zu klein ist. Allerdings erkennt man auch, dass der Aufbau größerer Schilder innerhalb der Anbauverbotszone an klassifizierten Straßen unmöglich ist. Daher wird abschließend folgender Beschluss gefasst: 

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt, Hinweistafeln anzuschaffen und aufzustellen. Folgende Vorgehensweise soll verfolgt werden:
An den drei Standorten sollen Schildertafeln aufgestellt werden.
Standort 1: Es soll eine Schildertafel außerhalb der Anbauverbotszone der L 26 parallel zur westlichen Grenze des Grundstückes "Mühlenstraße Nr. 23" aufgestellt werden. Maße ca. 2 m x 2 m. Bauart wie Tafel an der Zufahrt nach Langholz.
Standort 2: Es soll eine Schildertafel außerhalb der Anbauverbotszone der L 26 östlich des Geh- und Radweges in der gleichen Flucht des Campingplatzhinweisschildes aufgestellt werden. Maße ca. 2 m x 2 m. Bauart wie Tafel an der Zufahrt nach Langholz.
Standort 3: Es soll eine genehmigungsfreie Schildertafel innerhalb der Anbauverbotszone der L 26 an der Ecke Seestraße aufgestellt werden. Maße < 1,00 m². Bauart wie im Sachverhalt beschrieben.
Für die Aufstellung der Schildertafeln der Standorte 1 und 2 sollen Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Die Eigentümer der vorhandenen Schilder werden angeschrieben und aufgefordert, die nicht genehmigten Schilder zu entfernen. Gleichzeitig wird ihnen gegen Gebühr angeboten, auf den neu aufzustellenden Tafeln zu werben. Zunächst geht die Gemeinde für die Rahmen mit den Grundtafeln in Vorleistung.
  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde
Es werden keine wesentlichen Fragen gestellt. 

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 


Jan Andresen  Heinz Haller 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r