N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 02.06.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.13 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
stellv. Mitglied Stefan Stöcken (stellv. für Nis Juhl)
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Nis Juhl (entschuldigt vert. durch Stefan Stöcken)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
stellv. Mitglied Karsten Heide
stellv. Mitglied Gabriele Stamp
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Jan Breckau
Gast Wolfgang Breckau
Gast Johannes Rahe

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" der Gemeinde Waabs
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 19/2016
7. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses -
  Beschlussvorlage - 16/2016
8. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland - West"
  Beschlussvorlage - 15/2016
9. Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ferienhausgebiet Seeberg"
  Beschlussvorlage - 18/2016
10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seeberg"
  Beschlussvorlage - 17/2016
11. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Auf Antrag des Ausschussvorsitzenden wird TOP 12 nichtöffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet über nachfolgende Punkte:
  • Die Ausschreibung zur Kanalsanierung ist erfolgt.
  • Das Büro B2K erstellt zur nächsten Sitzung einen Planungsvorschlag für das gemeindliche Grundstück in Waabsbrook.
  • Bei der Umrüstung der Kläranlage auf neue Belüfter ist bereits jetzt eine Energieeinsparung spürbar.

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen

Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 6. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" der Gemeinde Waabs
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 19/2016
In der Gemeindevertretersitzung vom 03.12.2015 hat die Gemeinde Waabs den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro B2K in Kiel beauftragt. Die Änderung wird gemäß § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2015 verwiesen). 

Herr Rahe erläutert die Festsetzungen. Es wird keine zusätzliche Wohnbebauung geschaffen, sondern nur verlagert, da auch im alten B-Plan eine Wohneinheit und eine Betriebsleiterwohnung vorgesehen waren. Die Ausschussmitglieder stehen einer vorgesehenen maximalen Gebäudehöhe von 9,00 m und einer Grundfläche von 223 m² kritisch gegenüber, obwohl Herr Rahe darauf hinweist, dass Einfamilienhäuser mit der vorgesehenen Dachneigung auf eine Höhe von ca. 8,50 m kommen. Außerdem wird darüber diskutiert, ob zwei Gebäude à 100 m² oder ein Gebäude mit ca. 200 m² in dem Bereich vorzuziehen sind.

Frau Noth-Stöcks stellt den Antrag, den B-Plan vom Planungsbüro hinsichtlich einer Eingeschossigkeit und Kleinteiligkeit der Gebäude überarbeiten zu lassen und das Ergebnis dann wieder im Bauausschuss vorzustellen.

Beschluss:
Dem Antrag von Frau Noth-Stöcks wird zugestimmt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses -
Beschlussvorlage - 16/2016
Die Gemeindevertretung hat am 15.09.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Waabs gefasst. Ziel dieser Plananpassung ist die vorbereitende Bauleitplanung für ein Sondergebiet Ferienhaus auf dem Flurstück 72/6, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs, Breeland. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 38/2015 verwiesen.

Aufgrund dieses Planungsziels hat der westlich angrenzende Grundstückseigentümer ebenfalls eine Entwicklung von Ferienhäusern in Betracht gezogen. Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden.
Über die Planungsabsichten des Grundstückseigentümers wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2016 (Beschlussvorlage Nr. 5/2016) beraten. Es wurde beschlossen, für das westlich angrenzende Grundstück (Flurstück 77/18, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs),den Aufstellungsbeschluss für notwendige Bauleitplanungen für die nächsten gemeindlichen Beratungen vorzubereiten.

Betrachtet man nunmehr den räumlich funktionalen Zusammenhang, ist es aus städtebaulichen Aspekten sinnvoll, für beide Ferienhausgebiete eine gemeinsame Anpassung des Flächennutzungsplans herbeizuführen. Hierfür liegt auch eine Empfehlung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vor.
Dieses Planungsziel wurde mit beiden Vorhabenträgern erläutert und hat die jeweilige Zustimmung erfahren. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse ist der Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Waabs vom 15.09.2015 anzupassen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr beide Grundstücke. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Ferienhäuser und Darstellung der im Bestand vorhandenen Bebauung als allgemeines Wohngebiet. Der Kostenerstattungsvertrag ist neu zu regeln.

Für das Flurstück 77/18, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs, ist neben der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) auch der konkrete Bauleitplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auf den Weg zu bringen. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 15/2016 verwiesen.  

Beschluss:
  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans vom 15.09.2015 wird wie folgt angepasst:
    - Erweiterung des Geltungsbereichs auf nunmehr zwei Grundstücke (Flurstücke 72/6 und 77/18, beide Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs)
    - Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser und Überplanung des Bestandes als allgemeines Wohngebiet
  2. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit beiden Vorhabenträgern abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
graphic 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Sabine Noth-Stöcks

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland - West"
Beschlussvorlage - 15/2016
Sachverhalt siehe Beschlussvorlage 16/2016

Überdies erfolgt der Hinweis, dass Bauleitplanungen, die in einem räumlichen und/oder sachlichen Zusammenhang stehen, generell zusammen aufgestellt werden sollten. Im vorliegenden Fall ist hiervon jedoch Abstand zu nehmen. Um Schwierigkeiten im Rahmen des Planverfahrens und der Gestaltung der Durchführungsverträge zu vermeiden, sollte die Aufstellung von zwei separaten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfolgen. Dabei ist auf den jeweils aktuellen Entwicklungsstand des Nachbarvorhabens und die wechselseitigen Auswirkungen zu achten.  

Beschluss:
  1. Parallel zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 "Ferienhausgebiet Breeland - West" mit folgendem Planungsziel aufgestellt:
    Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser und Überplanung des vorhandenen Bestands als allgemeines Wohngebiet
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

graphic  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Sabine Noth-Stöcks

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ferienhausgebiet Seeberg"
Beschlussvorlage - 18/2016
Im Jahr 2006 hat die Gemeinde Waabs bereits einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seeberg" gefasst. Seit 2007 ruht das Verfahren und ist bis dato auch noch nicht formal aufgehoben worden. Die damalige Planung sah vier Ferienhäuser vor, scheiterte aber an naturschutzrechtlichen Rahmenbedingen (Waldabstand, etc.). Der Grundeigentümer ist nunmehr zur Überlegung gekommen, dass es zur Einhaltung des Waldabstandes zielführend wäre nur noch ein Haus mit 6 Ferienwohnungen zu errichten. Mit Schreiben vom 24.02.2016 wurde um Wiederaufnahme der Bauleitplanverfahren gebeten.

Aufgrund der geänderten Planung wurde mit den zuständigen Behörden abgestimmt, ob die Umsetzung dieses Vorhabens ggf. auch ohne Bauleitplanung möglich ist. Im Ergebnis musste aber festgestellt werden, dass das betroffene Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden.

Da das Grundstück vollständig im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde die Untere Naturschutzbehördedes Kreises Rendsburg-Eckernförde um Prüfung gebeten, ob für das angestrebte Vorhaben eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz möglich ist. Ein Ortstermin hat zum Ergebnis geführt, dass weiterhin Bedenken bestehen.

Das damals eingeleitet Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde aufgehoben. Aufgrund der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan (s. o.), wird es somit notwendig den Flächennutzungsplan anzupassen.   

Die Ausschussmitglieder befürworten eine Weiterentwicklung des Betriebes, haben allerdings Bedenken aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet und der geplanten Größe des Bauvorhabens. Sie würden die Überplanung des Gesamtbetriebsgebietes begrüßen und nicht die jetzt vorgesehene Einzellösung für ein Objekt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen und Gespräche mit dem Investor und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu führen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seeberg"
Beschlussvorlage - 17/2016
Siehe Beschlussvorlage 18/2016.

Da der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 18.05.2006 ist und die damalige Planung von der heutigen Planung erheblich abweicht, wird es für notwendig erachtet, den Aufstellungsbeschluss neu zu fassen. Der Bauleitplan sollte, wie die sonstigen im Gemeindegebiet für Ferienhausgebiete eingeleiteten Bauleitplanverfahren auch, als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit dem Vorhabenträger ist dann ein entsprechender Durchführungsvertrag zu schließen. Ebenso hat dieser im Verfahren ein schlüssiges Betreiberkonzept darzulegen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen und Gespräche mit dem Investor und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu führen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde

Auf die Frage von Herrn Bothe, ob bei der Planung in Seeberg auch ausreichend berücksichtigt wird, dass es sich um eine Fläche im Naturschutzgebiet handelt, macht Herr Haller deutlich, dass der Ausschuss versucht, bauliche und gewerbliche Belange und den Umweltschutz in Einklang zu bringen.

Auf dem Ostseeküstenreitweg von Langholz nach Waabs werden immer Gartenabfälle entsorgt. In einem vom Bürgermeister unterschriebenen Anschreiben sollen die Wochenendhausbesitzer der hinteren Ostseestraße allgemein darauf hingewiesen werden, dass diese Art der Abfallentsorgung nicht erlaubt ist. Der Bürgermeister sorgt für die Verteilung vor Ort.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses. 


Anja Schnutz  Heinz Haller 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r