N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 28.11.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Nis Juhl
wB / Ausschussmitglied Thomas Luplow
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
Ausschussmitglied Johannes Tams

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellvertr. Mitglied Elvira Brief
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter Bruno Kruse
stellv. Mitglied Gabriele Stamp
stellv. Mitglied Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Protokollführerin Sylvia Brücker

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
7. Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
  Beschlussvorlage - 47/2016
8. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
  Beschlussvorlage - 48/2016
9. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
  Beschlussvorlage - 49/2016
10. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz"
10.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 61/2016
10.2 Genehmigung des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 63/2016
10.3 Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 62/2016
11. Durchlass der Schwastrumer Au zwischen Pommerby und Hülsenhain
  Beschlussvorlage - 60/2016
12. Einrichtung eines Halteverbots im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT Langholz
  Beschlussvorlage - 64/2016
13. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
Herr Thomas Luplow wird als wählbarer Bürger verplichtet.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschutzvorsitzende Herr Haller berichtet von der Verkehrsschau vom 10.03.2016. Der Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Gemeinde Waabs, 30 km/h Straße "Neuschlag" wurde abgelehnt. In "Kleinwaabs" bei der zur Turnhalle führenden Auffahrt wird ein "Vorfahrt achten" Schild aufgestellt.

Bei dem gemeindeeigenen Radweg in Ludwigsburg ist die Asphaltdecke nach weniger als einem Jahr bereits aufgesprungen. Herr Eggers von der Verwaltung soll sich um die Angelegenheit kümmern und Regressansprüche prüfen.

Die Gemeinde erhält für die Straße in Karlsminde einen Zuschuss i. H. v. 200.000,00 €. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das nächste Jahr geplant.

zu TOP 6. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
Herr Kruse teilt mit, dass der Plattenweg zwischen Ludwigsburg und Rothensand eine ca. 5 cm hohe Absenkung hat. Dies soll sich mit der Amtsverwaltung vor Ort angesehen und geprüft werden. Es ist abzuklären, ob noch vor dem Frühjahr eine Sanierung stattfinden kann, da die Gemeinde bei einem Sturz einer Person in Regress genommen werden könnte.

Herr Stöcken teil mit, dass die Schilder am Strandpavillion mit nicht rostfreien Schrauben befestigt worden seien. Die Schilder seien deshalb so in Mitleidenschaft gezogen worden, dass ein Austauch der gesamten Schilder erforderlich ist.

Es wird angesprochen, dass die vorhandene Treppe zum Strand gesichert werden müsste. Dies soll mit Herrn Eggers von der Amtsverwaltung geklärt werden.

Frau Brief fragt an, ob bei der DLRG ein klappbarer Pfosten errichtet werden soll. Im Ausschuss wird hierüber kontrovers diskutiert. Man kommt zu dem Schluss, dass dort zwei Feldsteine platziert werden sollen, damit der Weg nicht mehr von Fahrzeigen genutzt wird. Es soll aber weiterhin gewährleistet werden, dass dort ein Handtrailer vorbei passt.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
Beschlussvorlage - 47/2016
Der Regionalplan hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windkraft wurde durch das OVG-Urteil vom 20.01.2014 gekippt und war somit nicht mehr anwendbar. Daraufhin wurde eine landesweite Veränderungssperre erlassen. Eine Planung der Gemeinde Waabs, hinsichtlich Windkraft, war vorerst nicht mehr notwendig.
Landesweit wurde festgestellt, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für Windkraft in Betracht kommen (Stand März 2016). Die Gemeinde Waabs wird weiter als Potentialfläche vorgesehen.
Ausnahmen von der landesweiten Veränderungssperre können grundsätzlich vom Land erteilt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die beantragten Windkraftanlagen den Windeignungsflächen entgegenstehen. Um die Planung in Waabs zu steuern, möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben. Es soll eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung erfolgen sowie der Ausnahmegenehmigung für bestimmte Flächen entgegen gewirkt werden. Die Anpassung soll das Sondergebiet Windkraft beinhalten und für die Gemeinde die Sicherheit schaffen, wie sich das Gebiet weiter entwickelt.
 
Herr Haller erläutert kurz den Sachverhalt.

Herr Kruse spricht kurz das Thema des bereits geschlossenen städtebaulichen Vertrages an. Er möchte, dass Seitens der Verwaltung geklärt wird, ob und in welcher Form die in § 6 geregelten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind. Er fragt sich, wie und wann hier eine Umsetzung erfolgt. Die Antworten hierzu sind in der nächsten Sitzung vorzulegen.

Frau Noth-Stöcks findet die Karten für den Aufstellungsbeschluss des Flächennutzunsplanes sowie für den Bebauungsplan und die Veränderungssperre (nachfolgende Tagesordnungspunkte) nicht eindeutig. Es soll eine gestrichelte Linie um den Bereich gezogen werden. Dies wird mit aufgenommen und von der Verwaltung für das Protokoll sowie für die Sitzung der Gemeindevertretung berücksichtigt.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 12. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"* umfasst. Die Planung sieht die Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung für den Bereich Sondergebiet Windkraft vor.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Gemäß Erschließungsvertrag ist mit den Vorhabenträgern der bestehenden Windkraftanlagen eine Kostenübernahme zu regeln.

* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
Beschlussvorlage - 48/2016

Siehe Sachverhalt aus Beschlussvorlage 47/2016. 


Beschluss:
  1. Für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"* wird der B-Plan Nr. 36 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
    • Planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windkraftanlagen bezüglich der Anzahl unter Berücksichtigung der bestehenden bzw. bereits genehmigten Windkraftanlagen.
    • Die Steuerung des gebietsbezogenen Maßes des Hinnehmbaren in Bezug auf die Immssionssituation am Standort.
    • Schutz des Landschaftsbildes durch Standortsteuerung der Windkraftanlagen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs.1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
Beschlussvorlage - 49/2016
Gem. § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen.

Anlass für die Veränderungssperre siehe Sachverhalt unter Beschlussvorlage 47/2016.
Damit die gemeindliche Planung gesichert wird, ist die Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

Inhalt der Veränderungssperre:
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
  2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. 

Beschluss:
Satzung
über die Veränderungssperre
für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 36
der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat in ihrer Sitzung am …….. aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 6 des Gesetztes v. 20.10.2015, BGBl. I S. 1722) folgende Satzung beschlossen:

Satzung der Gemeinde Waabs über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 36 "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt" (s. auch Übersichtsplan).




§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat in ihrer Sitzung am ……… beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Gemeinde Waabs, "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt", den Bebauungsplan Nr. 36 aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)   In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1.         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a)   Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird,
b)   Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind,

2.         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)   Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)   Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, von der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft,sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waabs, den ………...... (L.S.)

- Steinacker- Bürgermeister            
 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz"

zu TOP 10.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 61/2016
Der Entwurf der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 11.10.2016 bis zum 14.11.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.10.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
 
Die Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen werden von Herrn Jess (Planungsbüro B2K) vorgestellt.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros B2K – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Genehmigung des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 63/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt.

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

In der letzten Sirtzung der Gemeindevertreung wurde der Entwurf des Durchführungsvertrages bereits gebilligt. Dieser hat während der öffentlichen Auslegung mit ausgelegen. Änderungen sind nicht notwendig. Die Vertragsunterzeichnung wird vor dem Beschluss in der Gemeindevertretung stattfinden.

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt. Es ist eine Regelung mit aufzunehmen, dass an der Nordwestseite des Grundstücks, d. h. zur Grünfläche hin, eine Hecke aus heimischen Gehölzen, d. h aus Knickgehölzen, gepflanzt werden muss.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.3 Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 62/2016
Siehe Beschlussvorlage 61/2016. 

Beschluss:
Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Durchlass der Schwastrumer Au zwischen Pommerby und Hülsenhain
Beschlussvorlage - 60/2016
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Damp und Waabs wird im Wesentlichen durch die Schwastrumer Au markiert. Die Gemeindestraße von Pommerby nach Hülsenhein führt über diesen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au.
graphic
Wenn Gemeindestraßen über Verbandsgewässer führen, sind gemäß Landeswassergesetz die Straßenbaulastträger zuständig für die bauliche Unterhaltung dieser Durchlässe und Brückenbauwerke. Bei dem hier gegenständlichen Bauwerk handelt es sich nicht nur um einen verrohrten Durchlass, sondern vielmehr um einen regelrechten, begehbaren Tunnel. Dieser ist aus Feldsteinen aufgesetzt und teilweise mit Mörtel verfugt. Die Sohle liegt über 3 m unter der Straße. Die lichte Breite beträgt mehr als 1 m.

Der Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes hatte sowohl den Bürgermeister der Gemeinde Damp als auch Herrn Andresen im Spätsommer 2016 darauf aufmerksam gemacht, dass der Durchlass schadhaft ist. Anlässlich eines Ortstermins wurde festgestellt, dass tatsächlich zur ersten Gefahrenabwehr eine Sofortmaßnahme notwendig war. Ein Maurer wurde beauftragt, Ausbruchstellen mit Mauerwerk zu schließen, um somit eine gefährliche Bodenerosion zu verhindern.

Der Gesamtzustand des Bauwerkes bereitet Anlass dafür, die langfristige Standfestigkeit anzuzweifeln. Herr Andresen vermutet, dass ein Statiker keine Standfestigkeit mehr attestieren würde. Folglich muss über eine Erneuerung beraten werden. Da es sich um mehr als ein simples Rohr handelt und auch die Fahrbahn für eine Baugrube nennenswert aufgenommen werden muss, schätzt Herr Andresen den Aufwand auf für eine Erneuerung auf ca. 50.000 €. Diese Summe soll zunächst nur eine Größenordnung markieren, damit die Beratung begonnen werden kann.

Straßenausbaubeiträge sind für eine Erneuerung nicht fällig, da die Wirkung auf die Gesamteinrichtung der Straße untergeordnet bewertet werden kann.  

Beschluss:
Unter dem Vorbehalt, dass auch die Nachbargemeinde positiv beschließt und die Hälfte der Kosten trägt, wird beschlossen, den Durchlass zu erneuern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit der Verwaltung und der Nachbargemeinde eine wirtschaftliche Erneuerung zu organisieren. Erforderliche Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Einrichtung eines Halteverbots im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT Langholz
Beschlussvorlage - 64/2016
Die Anordnung eines Halteverbotes durch die Verwaltung im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT. Langholz, ist erforderlich, da in diesem Abschnitt Fahrzeuge parken und damit den Verkehr behindern.  
Im Ausschuss wird kontrovers über die Errichtung eines Halteverbotes diskutiert. Abschließend kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Parkverbot gewünscht ist.

Beschluss:
Es wird beschlossen, ein Parkverbot im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT. Langholz einzurichten. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde
Herr Dennis Kruse, Neuschlag, Waabs tritt mit folgendem Anliegen an die Gemeinde heran. Die Oberflächen der Gemeindestraßen sind zum Teil in einem schlechten Zustand. Die vorhandenen Risse sollten rechtzeitig geschlossen werden, damit über den Winter keine Schlaglöcher entstehen können.

Herr Michael Brief, Brunoslust, Waabs tritt mit Folgendem an die Gemeinde heran:
  1. Die Tonnen am DLRG-Strand seien nicht mehr vorhanden. Er fragt an, ob ein Ersatz stattfinden wird. Der Bürgermeister erläutert, dass diese für Restmüllzwecke missbraucht wurden und man nun eine kleinere Tonne direkt am Strand aufgestellt habe.
  2. Die kommende Sitzung der Gemeindevertretung sei noch nicht im Bekanntmachungsblatt aufgetaucht. Es müsse geklärt werden, ob dies noch bis zur Sitzung erfolgt.
  3. Zur Bauleitplanung (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24) fragt er bezüglich der Stellungnahme des Kreises sowie der Regelung, welche in den Durchführungsvertrag mit aufgenommen werden soll, noch einmal nach. Dies wird ihm von Herrn Haller erläutert.


Sylvia Brücker  Heinz Haller 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende/r