N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 31.05.2017.

Sitzungsort:  im Saal, Khao Thai Restaurant, Kirchstraße 5, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Elvira Brief (stellv. für Ursula Fröhler)
Ausschussmitglied Nis Juhl
wB / Ausschussmitglied Thomas Luplow
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
Ausschussmitglied Johannes Tams

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt vert. durch Elvira Brief)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter Bruno Kruse
stellv. Mitglied Stefan Stöcken
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Joachim Gerhard Kersten
14 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. Bildung einer Interessengruppe "Entwicklung eines naturnahen Konzeptes für die gemeindeeigene Fläche / ehemalige FlaRak-Stellung, Flintholm, Kleinwaabs
  Beschlussvorlage - 23/2017
7. Aufstellungsbeschluss für die 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz"
  Beschlussvorlage - 8/2017
8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ferienhausgebiet Seeberg"
  Beschlussvorlage - 20/2017
9. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "Ferienhausgebiet Seeberg"
  Beschlussvorlage - 19/2017
10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ostsee-Freizeitpark Booknis"
  Beschlussvorlage - 21/2017
11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ostsee-Freizeitpark Booknis"
  Beschlussvorlage - 22/2017
12. Verkehrsangelegenheiten: Aufstellung von 2 50km/h Schildern in der Straße "Neuschlag"
  Beschlussvorlage - 25/2017
13. Ergebnis der Meldung des Küstenschadens an der Strandtreppe in Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 12/2017
14. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie
14.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 15/2017
14.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 16/2017
14.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 17/2017
14.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 18/2017
15. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 13/2017
16. Einwohnerfragestunde
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass der TOP 12 Beratungen zu konkreten Auftragsvergaben zum Inhalt haben wird. Die Beschlussvorlage hierzu wurde als Tischvorlage verteilt. Es wird daher beantragt, diesen Tagesordnungspunkt nicht öffentlich zu beraten.

Überdies wird beantragt, den Tagesordnungspunkt "Verkehrsangelegenheiten: Aufstelllung von zwei 50 km/h Schildern in der Straße Neuschlag" zu beraten. Die Beschlussvorlage hierzu wurde bereits per Post zugestellt. Dieser Tagesordnungspunkt soll ersatzweise als TOP 12 beraten werden.

Gegen die Änderungen werden keine Bedenken erhoben. Die Abstimmung erfolgt en bloc. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Punkte berichtet:
  • Die offenen Kanalsanierungen im Gemeindegebiet sind abgeschlossen. Die restlichen Arbeiten erfolgen in geschlossener Bauweise.
  • Der Straßenausbau "Karlsminde" ist abgeschlossen. Die Abnahme der Baumaßnahme wird zeitnah stattfinden.
  • Der Ausbau des Glasfasernetzes im Verbandsgebiet schreitet voran. Es wird für dieses Projekt geworben. 

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
Ausschussmitglied Juhl schildert seine Sorge, dass mögliche Eigentümer von Ferien- und/oder Wochenendhäusern nicht ausreichend über den Ausbau des Glasfasernetzes informiert werden. Die Vermarktungsstrategie sollte dies entsprechend berücksichtigen.
Durch den Bürgermeister wird kurz der aktuelle Sachstand zum weiteren Vorgehen geschildert. Durch den Protokollführer wird ergänzt, dass alle auswärtigen Grundeigentümer zusammen mit dem Steuerbescheid über den geplanten Ausbau informiert wurden. 

zu TOP 6. Bildung einer Interessengruppe "Entwicklung eines naturnahen Konzeptes für die gemeindeeigene Fläche / ehemalige FlaRak-Stellung, Flintholm, Kleinwaabs
Beschlussvorlage - 23/2017
Die WGW-Fraktion hat am 09.02.2017 einen Antrag zur Bildung einer Interessengruppe (IG)"Entwicklung eines "Naturnahen Konzeptes" für die gemeindeeigene Fläche / ehemalige FlaRak-Stellung, Flintholm, Kleinwaabs“, gestellt, der Folgendes beinhaltet:

Das Ziel dieser IG soll die Erarbeitung von Konzepten sein. Die Durchführung soll ehrenamtlich erfolgen. Die jeweiligen Maßnahmen sollen von der Gemeindevertretung bzw. einer durch die GV bestimmten Person genehmigt werden. Für die IG besteht eine jährliche Berichtspflicht und der Bürgermeister und/oder die GV kann jederzeit einen Fortschritts- bzw. Zustandsbericht anfordern. Die IG soll das Recht haben, die Behandlung eines themenbezogenen Tagesordnungspunkts auf einer GV bzw. Ausschusssitzung einzufordern. Herr Joachim Gerhard Kersten, Heidestraße 8, Waabs, hat sich bereit erklärt, diese IG ins Leben zu rufen.

Der Antrag wurde bereits auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.02.2017 beraten. Dort wurde beschlossen, den Antrag zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss weiterzuleiten. Dort soll sich Herr Kersten vorstellen, damit sich eine Vorstellung von der möglichen Tätigkeit gemacht werden kann.

Es ist dann darüber zu beraten, ob die Bildung einer IG erforderlich ist, oder ob die Arbeit durch die Ausschüsse erledigt werden soll.   
Ergänzend zum Sachverhalt führt der Ausschussvorsitzende kurz den Rahmen der Beratungen einer Interessengruppe auf und begrüßt das Interesse an einer umfassenden Betrachtung des FlaRak-Geländes. Die Einrichtung einer Interessengruppe würde eine Unterstützung der kommunalen Arbeit darstellen.
In diesem Zusammenhang wird Herr Kersten begrüßt, der die Gruppe gründen würde.

Herr Kersten stellt sich kurz vor und schildert die Ideen eines naturnahen Ausbaus. Dies würde den von der Gemeinde gewünschten "sanften Tourismus" fördern. Eine Entwicklung des Geländes könnte dabei abschnittsweise erfolgen.

Gemeindevertreter Kruse erläutert, dass die CDU-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt beraten hat. Die Gemeinde hatte bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt, über deren Inhalte noch keine weitergehenden politischen Beratungen stattgefunden haben. Das FlaRak-Gelände könnte bis auf weiteres so bleiben; Einzelmaßnahmen auch ohne Interessengruppe bei Bedarf erörtert und entschieden werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Einrichtung einer Interessengruppe als nicht notwendig gesehen.

Ausschussmitglied Noth-Stöcks spricht sich für die Einrichtung einer Interessengruppe aus. Die Gründung der Interessengruppe und die Sammlung von Ideen verursacht der Gemeinde keine Kosten.
Hieran schließt sich eine Beratung zum Umfang und der Notwendigkeit evtl. Maßnahmen an.

Bürgermeister Steinacker spricht sich für eine Beibehaltung der vorhandenen Entscheidungsstrukturen aus. Eine Interessengruppe kann gegründet werden, ohne dass sich die Entscheidungsstrukturen verändern. 

Beschluss:
Der Einrichtung einer Interessengruppe "Entwicklung eines naturnahen Konzeptes für die gemeindeeigene Fläche / ehemalige FlaRak-Stellung" wird grundsätzlich zugestimmt. Die Gemeinde wird diese im Rahmen des Möglichen unterstützen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz"
Beschlussvorlage - 8/2017

Bei der öffentlichen Auslegung der letzten 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde in seiner Stellungnahme bekannt gegeben, dass:

"Mit der vorliegenden 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Sondergebietes "Ferienhäuser" geschaffen werden. Grundsätzliche Bedenken gegen das in Kapitel 5 der textlichen Begründung formulierte Planungsziel, der Verlegung der zulässigen Dauerwohneinheit sowie eine Betriebsleiterwohneinheit in den Geltungsbereich der 3. Änderung bestehen nicht. Ich bitte allerdings zu beachten, dass ohne eine entsprechende Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 eine Dauerwohneinheit sowie eine Betriebsleiterwohneinheit auch hier weiterhin zulässig wären. Da in Ferienhausgebieten das Dauerwohnen generell ausgeschlossen und das betriebszugehörige Wohnen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollte, bitte ich um entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Ausschlusses von Dauerwohnen und Betriebsleiterwohnen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24."

Diese Stellungnahme wurde im Bauausschuss, in welchem der Satzungsbeschluss zur 3. vorhabenbezogenen Änderung gefasst worden ist, ausgiebig mit dem Planungsbüro B2K erläutert und diskutiert.

Die Gemeinde hat dies mit folgender Stellungnahme abgewogen und berücksichtigt:

"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur Planfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 und dem zukünftigen Ausschluss von Dauerwohnen und Betriebsleiterwohnen wird zur Kenntnis genommen. Eine einfache Änderung der textlichen Festsetzung in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird in einem weiteren Verfahren vorgenommen. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls im Durchführungsvertrag und in der Begründung enthalten, da in dieser 3. vorhabenbezogenen Änderung die Betriebsleiterwohnung und die eine Dauerwohnung untergebracht werden sollen und die vorhandene Nutzung Dauerwohnen zukünftig im Geltungsbereich der 1. Änderung aufgegeben werden soll. Eine Betriebsleiterwohnung besteht bisher in der 1. Änderung nicht. Somit wird der Anregung des Kreises in einem weiteren Verfahren gefolgt….."

Diese Abwägung der Gemeinde Waabs gilt es nun mit der 4. vorhabenbezogenen Änderung umzusetzen. Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabenträger der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24. Ein Kostenerstattungsvertrag mit ihm wurde bereits geschlossen.   

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz"* wird die 4. vereinfachte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro B2K aus Kiel beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 BauGB abgesehen.
  5. Der Vorhabenträger der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 trägt die Kosten

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ferienhausgebiet Seeberg"
Beschlussvorlage - 20/2017
Die Gemeinde Waabs hat am 18.05.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs "Ferienhausgebiet Seeberg" gefasst.

Mit Schreiben vom 26.01.2016 teilte der Vorhabenträger mit, dass er von der Planung Abstand nehmen möchte und um Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses bittet.

Da es zu keiner Realisierung der Planung kommen wird, sollte die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss aufheben.   

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Waabs hebt den Beschluss vom 18.05.2006 zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für das Gebiet "Ferienhausgebiet Seeberg" auf.
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.   
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Nis Juhl

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "Ferienhausgebiet Seeberg"
Beschlussvorlage - 19/2017
Die Gemeinde Waabs hat am 18.05.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seestern" gefasst. Am 06.06.2016 hat die Gemeinde erneut über den Aufstellungsbeschluss beraten, um diesen aufgrund einer erneuten Sachlage des Vorhabenträgers neu zu fassen. In der Sitzung wurde jedoch beschlossen den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Mit Schreiben vom 26.01.2016 teilte der Vorhabenträger mit, dass er von der Planung Abstand nehmen möchte und um Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses bittet.

Da es zu keiner Realisierung der Planung kommen wird, sollte die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss aufheben und die Nr. 31 für künftig anstehende Planungen wieder frei geben.   

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Waabs hebt den Beschluss vom 18.05.2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet "Ferienhausgebiet Seeberg" auf.
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.   
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Nis Juhl

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ostsee-Freizeitpark Booknis"
Beschlussvorlage - 21/2017
Die Gemeinde Waabs hat am 22.04.2009 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs "Ostsee-Freizeitpark Booknis" gefasst.

Da es zu keiner Realisierung der Planung kommt, wird der Gemeinde empfohlen, den Beschluss aufzuheben, um die Nummer wieder freizugeben.   
Bürgermeister Steinacker schildert kurz das damalige Planungsziel. Mit dem Vorhabenträger hat ein Gespräch zu den heutigen Beratungen stattgefunden. Dieser hat keine Bedenken gegen die beabsichtige Aufhebung der Beschlüsse erhoben. 

Beschluss:
Die Gemeinde hebt den Beschluss vom 22.04.2009 zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ostsee-Freizeitpark Booknis" auf. Eine Bekanntmachung ist nicht erforderlich, da der Beschluss seinerzeit noch nicht bekannt gemacht worden ist.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ostsee-Freizeitpark Booknis"
Beschlussvorlage - 22/2017
Die Gemeinde Waabs hat am 22.04.2009 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Waabs "Ostsee-Freizeitpark-Booknis" gefasst.

Da es zu keiner Realisierung der Planung kommt, wird der Gemeinde empfohlen, den Beschluss aufzuheben, um die Nummer wieder freizugeben.   

Beschluss:
Die Gemeinde hebt den Beschluss vom 22.04.2009 zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Ostsee-Freizeitpark Booknis" auf. Eine Bekanntmachung ist nicht erforderlich, da der Beschluss seinerzeit noch nicht bekannt gemacht worden ist.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Verkehrsangelegenheiten: Aufstellung von 2 50km/h Schildern in der Straße "Neuschlag"
Beschlussvorlage - 25/2017
Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Anlass des Antrags kurz erläutert. Gemeindevertreter Kruse konkretisiert diese Ausführungen und erklärt, dass das Ziel ein verständnisvolles, angemessenes Miteinander sein muss.

Gemeindevertreter Kruse schildert, dass die Ortstafel entwendet wurde. Bürgermeister Steinacker wird um kurzfristigen Ersatz sowie um Strafanzeige gegen Unbekannt gebeten.
Ausschussmitglied Juhl regt hierzu an, ggf. eine Belohnung auszusprechen, wenn Hinweise diesbezüglich gegeben werden.

Auf Nachfrage, ob Piktogramme auf der Straße möglich wären, schildert Bürgermeister Steinacker, das auch diese der Zustimmung der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde bedürfen. 

Beschluss:
Bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist ein Antrag auf Aufstellung von 2 50 km/h Schildern in der Straße "Neuschlag" zu stellen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Da die Beratungen zum Anbau des Kindergartens in den nicht öffentlichen Teil verlegt wurde, nutzt der Ausschussvorsitzende an dieser Stelle kurz die Möglichkeit, die Zuhörer über die beabsichtigte Erweiterung des Kindergartens, den Anbau für eine 3. Gruppe, zu informieren. 

zu TOP 13. Ergebnis der Meldung des Küstenschadens an der Strandtreppe in Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 12/2017
Am 13.02.2017 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Küstenschaden in Klein-Waabs an der Strandtreppe über den Kreis RD-Eck beim Land zu melden. Dieses ist zwischenzeitlich geschehen. Zwischenzeitlich ist auch die Förderrichtlinie über die Veröffentlichung des Amtsblattes (Land) am 02.05.2017 in Kraft getreten. U.a. ist darin eine Antragsfrist bis 30.06.2017 und eine Frist zum Abschluss der Maßnahmen 30.09.2017 definiert. Die Förderquote liegt bei 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Der Zuschussgeber (Land SH) geht davon aus, dass es sich bei den gemeldeten Küstenschäden infolge des Januarhochwassers um Schäden handelt, die insbesondere aus touristischen Küstenschutzgründen beseitigt werden müssen. Bei der Grundsatzentscheidung einer Gemeinde zur Schadensbeseitigung spielt es daher keine Rolle, ob ein Zuschuss gewährt wird, oder auch nicht. Daher ist es förderunschädlich, wenn die Maßnahmen schon vor der Bewilligung eines ggf. gewährten Zuschusses begonnen werden. Herr Andresen empfiehlt, den Antrag kurzfristig zu stellen, z.B. bei einem eindeutigen Votum auch schon nach dem Beschluss im Bauausschuss.
Mögliche Terminfolge:
  • Beschluss Bauausschuss am 31.05.2017
  • Förderantrag bis 07.06.2017
  • Parallel Ausschreibung der Maßnahme mit einer Angebotsfrist bis Ende Juli 2017
  • Vergabeempfehlung und Auftragsvergabe 1. Augustwoche
  • Zwischenzeitlich bestenfalls Eintreffen des Bewilligungsbescheides
  • Baubeginn Mitte August
  • Baufertigstellung Mitte September
  • Abrechnung und Verwendungsnachweis (falls Zuschuss gewährt wird) bis 30.09.2017
Ohne gewiss sein zu können, dass ein formell eingereichter Förderantrag tatsächlich positiv beschieden werden wird, können einem Antrag durchaus Chancen eingeräumt werden. Dem 6-seitigen Förderantrag müssen Grundrisspläne, Schnitte bzw. Profile, eine Kostenberechnung und eine Baubeschreibung sowie eine technischen Berechnung beigefügt werden. Diese Unterlagen sind zwischenzeitlich auch erstellt worden und werden der Gemeindevertretung mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. Die Kostenberechnung schließt mit Bruttoherstellungskosten (incl. Baunebenkosten = Planungskosten) von rund 132.000 €.
Es ist vorgesehen, die vorhandenen Steine und die Treppe beiseite zu räumen und zu sichern. Dann würde das Gelände, teilweise mit Zulieferung von Boden in einer flacheren Neigung modelliert. Darauf würde ein Wasserbauvlies verlegt, welches dann mit Steinen zum Schutz der Küste in ca. 1m Dicke abdeckt würde. Das Vlies muss am Fuß und am Kopf des sogenannten Deckwerkes eingeschlagen und gesichert werden. Die Form des Deckwerkes muss so gestaltet werden, dass die Küstenschutzfunktion erfüllt wird und die vorhandene Treppe darin integriert werden kann. Der untere Austritt der Treppe wird auf Steine führen, über die der Nutzer zum Strand hinuntergehen muss. Aufgrund der sich ständig ändernden Küstensituation wird es nicht möglich sein, die Treppe nachhaltig bis auf den Strand zu führen. Das Auslaufbauwerk des Hauptvorfluters wird in das Deckwerk integriert.
Nunmehr muss die Gemeindevertretung beschließen, ob
  • für die Maßnahme ein formeller Förderantrag gestellt werden soll,
  • die Maßnahme nur unter dem Vorbehalt der Gewährung eines Zuschusses umgesetzt werden soll,
  • die Finanzierung durch die Gemeinde sichergestellt wird,
  • und der Bürgermeister mit den drittbetroffenen über eine Kostenbeteiligung verhandeln darf. Drittmittel werden von den zuwendungsfähigen Kosten abgezogen.
Für den Fall, dass bis zur 1. Augustwoche kein Bescheid über die Gewährung eines Zuschusses vorliegt, muss die Gemeinde schon jetzt entscheiden, ob trotzdem gebaut werden soll, oder nicht. Auch wenn bis dahin kein Bescheid vorliegt, heißt es ja nicht, dass kein Zuschuss gewährt wird. Jedoch muss der Auftrag spätestens dann ausgelöst werden, damit die gesetzten Fristen überhaupt eingehalten werden können.    
Ausschussmitglied Juhl schildert zum Sachverhalt, dass ihm die Kosten viel zu hoch sind. Die Maßnahme müsste auch günstiger zu realisieren sein. Der Abschnitt sollte mit ein paar Findlingen gesichert werden. Für die Treppe wäre eine Ertüchtigung des Fundaments ausreichend. Beide Maßnahmen müssten für deutlich unter 132.000,00 € realisierbar sein.

Durch den Protokollführer wird erläutert, dass die vorgeschlagene Maßnahme eine entsprechende Nachhaltigkeit hat. Überdies bedarf es bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern auch eines entsprechenden Mindestausbauumfangs.
Die Gemeinde muss für sich abwägen, ob und in welchem Umfang der Abschnitt geschützt werden soll. Die vorhandene Straße dient u. a. auch als Feuerwehrzufahrt.

Hinsichtlich der Sicherstellung des Brandschutzes erläutert Ausschussmitglied Juhl, der auch die Funktion des Gemeindewehrführers wahrnimmt, dass der Campingplatz i. d. R. immer über die Hauptzufahrt angefahren wird.
Der Campingplatzbetreiber hat ggf. ein eigenes Interesse am Erhalt der Straße, da diese auch andere Infrastrukturen auf dem Gelände erschließt.

Im Ausschuss erfolgt eine kurze Aussprache zu den Kosten und der Notwendigkeit der Maßnahme. Ggf. wäre die Treppe provisorisch zu sichern oder aber auch aufzugeben. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Küstenschutzmaßnahme nicht in der Form umzusetzen, wie es im Sachverhalt beschrieben wurde. Der betroffene Bereich soll mit Findlingen gesichert und das Fundament der Treppe ertüchtigt werden.
Überdies sind mit den Drittanliegern weitere Gespräche hinsichtlich möglicher Kostenbeteiligungen zu führen. Auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird verzichtet.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie

zu TOP 14.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 15/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.      
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden auf die Probleme der Netzableitung hingewiesen.

Bürgermeister Steinacker plädiert dafür, an den bisherigen Beschlüssen der Gemeindevertretung festzuhalten und sich gegen die weitere Ansiedelung von Windkraft im Raum Schwansen auszusprechen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt (z. B. Westküste).


zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.


zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in einem Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 16/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.


zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 17/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     
Sowohl durch den Ausschussvorsitzenden als auch durch die CDU-Fraktion werden Ergänzungen für die Abgabe einer Gesamtstellungnahme vorgetragen. Der Abstimmungstext soll entsprechend ergänzt werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht erfolgen haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen Immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Die in der Karte ausgewiesenen Vorranggebiete mit der Bezeichnung PR2_RDE_001, PR2_RDE_003, PR2_RDE_007, PR2_RDE_009, PR2_RDE_012 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Loose/Waabs), PR2_RDE_025 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Altenhof/Holtsee) sind zu streichen.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Tourismus (abhängig vom Ergebnis der Umfrageergebnisse):
Die Bürgermeister der Küstengemeinden (Brodersby bis Eckernförde) sowie Vertreter der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH und der Ostseefjord Schlei befürchten durch die geplanten Vorrangflächen für Windkraft im Bereich Schwansen und Nahbereich Eckernförde erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus. Die betroffenen Gemeinden haben sich daher dazu entschieden, das Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH mit einer kleinräumigen Auswertung zu beauftragen. Die letzten Erhebungen sind aus dem Jahr 2014 und nicht mehr repräsentativ. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Ausbau Windkraft haben sich verändert. Damit der heutige Blickwinkel der Touristen bewertet werden kann, wurde über Ostern 2017 eine neue Befragung vorgenommen. Aus der Befragung kann anhand wissenschaftlich belegbarer Daten und Fakten dargelegt werden, dass die Windkraftplanungen erheblichen Einfluss auf den Tourismus haben. Der Tourismus macht im Bereich Schwansen rund ein Viertel der Wirtschaftsleistung aus. Damit steht der Tourismus mit gut 1,4 Millionen Übernachtungen im Jahr in dem Schwerpunktbereich Tourismus in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zur Windkraftplanung des Landes.
Es wird auf die Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH vom 29.05.2017 verwiesen.

Im Übrigen wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2016 wird aufrecht erhalten. Danach hält die Gemeindevertretung die Ausweisung von weiteren Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für nicht geboten.

Zusätzliche Windkraftanlagen im Plangebiet tragen auf absehbare Zeit nicht zur Stromversorgung bei, da in Schleswig-Holstein derzeit 25% der jährlichen Stromerzeugung mangels Netz- und Speicherkapazität abgeregelt werden müssen (siehe 5. Monitoringbericht der BNetz-A sowie Netzentwicklungsplan vom Mai 2017 der BNetz-A). Das Ignorieren dieses Sachverhalts ist ökologisch und ökonomisch nicht zu vertreten.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Von 21:35 bis 21:40 Uhr erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung. 

zu TOP 14.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 18/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen zu den Datenblättern folgende Stellungnahme abzugeben:

Potentialfläche PR2_RDE_006
Der Abwägungsempfehlung wird gefolgt. Eine Ausweisung als Vorrangfläche wird nicht befürwortet.

Vorrang / Potentialfläche PR2_RDE_007
Der Abwägungsempfehlung wird nicht gefolgt. Die Gemeinde Waabs verweist auf das informelle Planungskonzept des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2016, welches auszugsweise an dieser Stelle angeführt wird. Im Konzept wurden die Flächen PR2_RDE_007 und _012 gemeinsam beurteilt. Durch das Büro OLAF, Wester-Ohrstedt, wurde die Potentialfläche danach wie folgt bewertet:
Die Lage der extrem langgestreckten Fläche auf einem Höhenzug im Küstenstreifen sowie im Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich hat sehr starke Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Diese wirken nicht nur ins Binnenland und auf die zur Ostsee hin liegenden Bereiche, sondern führt auch auf der Südseite der Eckernförder Bucht von Altenhof bis Schwedeneck zu einem weithin sichtbaren Riegel aus WEA. Zur Minderung dieser Auswirkungen sollte der Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich sowie die Denkmalschutzbereiche aus der Fläche herausgenommen werden. Selbst nach dieser Flächenreduzierung bleiben vier Teilflächen in einer Linie, welche weiterhin einen Riegel auf dem Höhenzug bilden. Aufgrund der unter Punkt 3 genannten Schutzziele der Charakteristischen Landschaftsräume ist es geboten, die Ausweisung von Eignungsflächen in Clustern zusammenzufassen, um so eine "Zersiedlung" der bisher relativ unbelasteten Region durch WEA entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund des bereits genehmigten Windparks in Loose wäre es zielführend, die zwei nördlichen Teilflächen herauszunehmen und so eine Konzentration von WEA im Bereich Neuilewitt / Altilewitt herbeizuführen. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch den Anschnitt durch Freihaltebereiche Waabs und die Überschneidung mit einem gesetzlich geschützten Biotop im Süden der Fläche.

Die Fläche ist daher als Vorrangfläche zu streichen.

Überdies besticht die Ortslage Söby durch eine ländlich zerstreute Wohnbebauung. Ein wesentlicher Teil der Holzdorfer Einwohnerinnen und Einwohner leben dort. Durch die im Osten des Gemeindegebiets vorgesehenen Vorrangflächen ist mit einer massiven Beeinträchtigung zu rechnen.

Auch wenn die Fläche nicht im Schwerpunktraum für Tourismus liegt, so grenzt sie dennoch unmittelbar an. Die Planungsbehörde erkennt für den Schwerpunktraum Tourismus ein besonderes Gewicht und schließt daher andere Potentialflächen aus. Dieses Gewicht sollte auch dem Nahbereich von Schwerpunkträumen für Tourismus zugesprochen werden. Viele Touristen und auch Einheimische suchen ihre Naherholung im Raum Schwansen. Die Wirkung raumbedeutsamer Windkraftanlagen endet nicht an der Grenze eines Schwerpunktraumes.

Vorrang- / Potentialfläche PR2_RDE_012
1. Mit Datum vom 19.09.2016 wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises RD-ECK, Az. FB5 - 160-7/74, für das Grundstück "Neuilewitt 81, 24366 Loose" eine Baugenehmigung zur Sanierung und teilweisen Umbau und Umnutzung der Scheune zum Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten erteilt. Dies ist bei der Festlegung der Vorrangfläche noch unberücksichtigt. Der Abstand ist neu zu bewerten (siehe Lageplan).


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2. Im Bereich Sophienhof besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 30 "Swin-Golfanlage in Sophienhof" der Gemeinde Waabs. Der Abstand zum dort festgesetzten Baufenster muss mindestens 400 m einhalten (siehe Lageplan). Es darf durch die Ausweisung von Vorrang- / Potentialflächen keine Beeinträchtigung in der zulässigen Ausnutzung des Bebauungsplans kommen.


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3. Weiterhin verweist die Gemeinde Waabs auf das informelle Planungskonzept des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2016, welches auszugsweise an dieser Stelle angeführt wird. Durch das Büro OLAF, Wester-Ohrstedt, wurde die Potentialfläche wie folgt bewertet:
Die Lage der extrem langgestreckten Fläche auf einem Höhenzug im Küstenstreifen sowie im Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich hat sehr starke Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Diese wirken nicht nur ins Binnenland und auf die zur Ostsee hin liegenden Bereiche, sondern führt auch auf der Südseite der Eckernförder Bucht von Altenhof bis Schwedeneck zu einem weithin sichtbaren Riegel aus WEA. Zur Minderung dieser Auswirkungen sollte der Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich sowie die Denkmalschutzbereiche aus der Fläche herausgenommen werden. Selbst nach dieser Flächenreduzierung bleiben vier Teilflächen in einer Linie, welche weiterhin einen Riegel auf dem Höhenzug bilden. Aufgrund der unter Punkt 3 genannten Schutzziele der Charakteristischen Landschaftsräume ist es geboten, die Ausweisung von Eignungsflächen in Clustern zusammenzufassen, um so eine "Zersiedlung" der bisher relativ unbelasteten Region durch WEA entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund des bereits genehmigten Windparks in Loose wäre es zielführend, die zwei nördlichen Teilflächen herauszunehmen und so eine Konzentration von WEA im Bereich Neuilewitt / Altilewitt herbeizuführen. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch den Anschnitt durch Freihaltebereiche Waabs und die Überschneidung mit einem gesetzlich geschützten Biotop im Süden der Fläche.
Aufgrund der außerordentlich starken und weitreichenden Auswirkungen dieser Fläche, sind nur Teilbereiche im Südwesten für eine Nutzung durch WEA geeignet.

Der derzeitige Planentwurf weicht massiv vom informellen Planungskonzept ab. Die Argumente wurden durch die Planungsbehörde nicht ausreichend bewertet und berücksichtigt.

4. Durch die Vorrangflächen wird die Gemeinde Waabs in ihren baulichen Entwicklungspotentialen beeinträchtigt.Neben der Küste und den naturschutzrechtlichen Einschränkungen, würde die Ausweisung von Vorrangflächen bestimmte Bereiche um die Ortslagen nachhaltig für eine bauliche Entwicklung ausschließen. Dies ist nicht vertretbar.

5. Auch wenn die Fläche nicht im Schwerpunktraum für Tourismus liegt, so grenzt sie dennoch unmittelbar an. Die Planungsbehörde erkennt für den Schwerpunktraum Tourismus ein besonderes Gewicht und schließt daher andere Potentialflächen aus. Dieses Gewicht sollte auch dem Nahbereich von Schwerpunkträumen für Tourismus zugesprochen werden. Viele Touristen und auch Einheimische suchen ihre Naherholung im Raum Schwansen. Die Wirkung raumbedeutsamer Windkraftanlagen endet nicht an der Grenze eines Schwerpunktraumes.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 13/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.   

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Einwohnerfragestunde
Herr Bothe bittet zum Thema "Windkraft" um Auskunft, ob nicht aufgrund des OVG-Urteils der Regionalplan 2000 wieder greifen würde. Danach ist für den Bereich Schwansen Windkraft ausgeschlossen.
Durch den Protokollführer wird hierzu kurz Stellung genommen. Im Hinblick auf das laufende Verfahren, ist der Regionalplan 2000 keine Grundlage mehr.
Weiterhin wird um Mitteilung gebeten, was passiert, wenn Grundeigentümer ihr Land nicht für Windkraft zur Verfügung stellen.
Durch den Protokollführer wird erläutert, dass dies keine Auswirkung auf das Planverfahren hat. Es werden die Flächen, losgelöst von der tatsächlichen Verfügbarkeit bewertet.

Herr Brief bittet um eine kurze Aussage, was die Gemeinde gegen abgelehnte Entscheidungen der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde machen kann.
Hier bleibt nur der formelle Weg des Rechtsmittels. Gegenwärtig wird dies jedoch wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Weiterhin wird um kurze Auskunft gebeten, ob nicht schon einmal eine 3. Gruppe im Kindergarten bestanden hat.
Dies wird durch den Ausschussvorsitzenden bestätigt. Dies erfolgte damals unter anderen Rahmenbedingungen. Heute bestehen geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen.

Zur erörterten Küstenschutzmaßnahme wird nachgefragt, ob der Rundwanderweg nicht über den Campingplatz "Jordan" erhalten werden kann. Wäre es nicht denkbar, den Eigentümer der Slipanlage zu befragen?
Bürgermeister Steinacker nimmt diese Anregung für die weitere Betrachtung der Maßnahme auf.

Frau Dietrich bekräftigt den Wunsch am Erhalt der Treppe zum Strand.
Dies wird zur Kenntnis genommen.

Herr Freitag regt zum geplanten Ausbau des Glasfasernetzes eine Einwohnerversammlung an. Ziel sollte es sein, rechtzeitig zu informieren.
Hierzu schildert Bürgermeister Steinacker, dass bereits in der nächten Woche Abstimmungsgespräche mit den Schleswiger Stadtwerken anstehen. Im Juni/Juli soll dann eine erste Informationsveranstaltung stattfinden. Ggf. wird vorab noch eine Bürgerinformation der Gemeinde Waabs verteilt.

Herr Meyer bittet um eine kurze Aussage, ob die Gemeinde sich hinsichtlich des FlaRak-Geländes mit Maasholm in Verbindung gesetzt hat. Dort wurde eine vergleichbare Fläche bereits zum Naturerlebnisraum entwickelt.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird geschildert, dass ein entsprechender Informationsaustausch stattgefunden hat. Es wurde damals aber davon abgeraten, dieses Konzept schlicht zu kopieren.
 

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger werden über den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss in Kenntnis gesetzt.


Norbert Jordan  Heinz Haller 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender