N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 04.09.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Nis Juhl
wB / Ausschussmitglied Thomas Luplow
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
stellv. Mitglied Gabriele Stamp (stellv. für Johannes Tams)

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Johannes Tams (entschuldigt vert. durch Gabriele Stamp)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellvertr. Mitglied Elvira Brief
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter Bruno Kruse
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Protokollführer Jan Andresen
Gast Sandra Flohr
Gast Nils Krämer
Gast Nicole Meißner
Gast Johannes Rahe
Herr Steinmetz, EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 31/2017
7. Kindergartenanbau Waabs
  Beschlussvorlage - 35/2017
8. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeuge
  Beschlussvorlage - 34/2017
9. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Einwohnerfragestunde war für TOP 6 vorgesehen, wird aber ans Ende des öffentlichen Teils der Sitzung verschoben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die letzte Niederschrift des Bauausschusses erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass der Küstenschaden an der Strandtreppe in Klein-Waabs nach der Campingsaison beseitigt werden soll. Herr Heide hat sich bereit erklärt, federführend die Reparatur zu organisieren, da er auch Betroffener ist. Die Gemeinde wird sich anteilig an den Kosten beteiligen und den Bauhof hilfestellend einsetzen.


zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen

Herr Kruse merkt an, dass an der Abfahrt Hökholz an der L26 schon seit Wochen ein umgefahrenes Fahrradhinweisschild im Straßengraben liegt. Er bittet um Wiederaufstellung. Ferner bittet er darum, dass die Werbeschilder für den Mittelaltermarkt in Ludwigsburg durch den Veranstalter wieder eingesammelt werden. Der Markt ist unlängst gewesen und die mittlerweile unansehnlichen Schilder stehen noch in der Gemeinde herum.


zu TOP 6. 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 31/2017
Mit Beschluss vom 12.06.2017 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick gefasst. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 BauGB abgesehen. 
Herr Rahe vom Ingenieurbüro B2K erläutert die Zusammenhänge und beantwortet Fragen des Ausschusses. Anschließend wird abgestimmt.

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 4. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Kindergartenanbau Waabs
Beschlussvorlage - 35/2017

In der Beschlussvorlage 14/2017, welche in der Gemeindevertretersitzung am 12.06.2017 beraten wurde, wurden die Grundlagen des Projektes nebst den seinerzeit herrschenden Rahmenbedingungen beschrieben. Es wurde beschlossen, erste Planungen für einen Anbau zu beauftragen. Ergebnisse sollten beschlussgemäß Anfang September 2017 zur Beratung in den Gremien der Gemeinde vorgelegt werden. Diesem Beschluss entsprechend wurden die ersten Planungen in mehreren Gesprächsrunden sowohl mit der Gemeindeführung als auch der Kindergartenleitung erörtert. Die zuletzt am 17.08.2017 besprochenen Inhalte wurden in die Planung und Kostenschätzung eingearbeitet. Das Ergebnis wird den Gemeindevertretern mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.

Es wurden zwei Varianten entwickelt. Im Rahmen der geführten Gespräche wurde für die Variante B eine Kostenschätzung erstellt. Diese hat in Anbetracht des bisher erreichten und beauftragten Planungsstandes eine Genauigkeit von +/-30 %, d.h. die Gesamtbaukosten für den An-/ Neubau und die Umbauten im Bestand belaufen sich auf 400.000 € bis 700.000 €. Natürlich ist diese Spannweite für den Bauherren unbefriedigend, jedoch bedarf es vor einer schärferen Planung und einer Kostenberechnung zunächst der Beratung der Gemeindevertretung, ob der Vorentwurf in einer der Varianten überhaupt Zustimmung findet. Dazu sollen die Gremien der Gemeinde beraten. Die Architekten, die in einer Arbeitsgemeischaft für das Büro LPP Jens Lassen aus Eckernförde tätig sind, werden zur Bauausschusssitzung Rede und Antwort stehen.

Schlussendlich wurde bei der Planung das Anforderungsprofil der Gemeinde berücksichtigt. Die Eckpunkte dessen sind:

  1. Von Gemeinde in Abstimmung mit Kindergartenleitung entwickeltes Raumprogramm.

  2. Nachnutzungsmöglichkeit des An-/Neubaus, falls die Kinderzahlen mal erheblich sinken.

  3. Sanierungen / Anpassungen im Bestand

    1. Heizung

    2. Küche

    3. Bodenbeläge…

Somit gilt es zu beraten, ob die Planungen vorangetrieben werden und eine Kostenberechnung erstellt werden soll. In diesem Zusammenhang können auch Standards, die einen Einfluss auf die Kosten haben, definiert werden. Allerdings bleibt bei Beibehaltung des Raumprogramms mit dem sich ergebenen umbauten Raum der Grundkostenrahmen bestehen.

Sofern die Weiterverfolgung des Vorentwurfes beschlossen wird, wäre der in der Beschlussvorlage 14/2017 aufgezeigte Zeitstrahl mit einer angestrebten Baufertigstellung bis Ende August 2018 vorbehaltlich eines kurzen Winters realistisch.   

Herr Haller leitet in das Thema ein, berichtet von den intensiven Vorgesprächen zwischen Gemeinde, Kindergarten, Verwaltung und Architekten und bittet anschließend um Vortrag durch die Architekten. Frau Flohr stellt die erarbeitete Vorplanung anhand eines Leinwandvortrages vor und erklärt, warum die Variante B seitens der bisher Beteiligten favorisiert wird. Im Anschluss wird der Vorentwurf durch den Ausschuss erörtert.

Frau Noth-Stöcks kritisiert folgende Punkte:

  1. Der Verbindungsgang ist zu lang und schmal.

  2. Die Belichtung der Räume wurde nicht hinreichend berücksichtigt.

  3. Der sommerliche Wärmeschutz fehlt.

  4. Die Vieleckigkeit mit außergewöhnlichen Winkeln wird entgegen der Darstellung teurer als ein rechtwinkliger Bau.

  5. Die Nutzung der Räume mit außergewöhnlichen Winkeln wird schwierig. Die Möblierung mit Standardmöbeln muss möglich sein.

Herr Juhl merkt an, dass er dem Vorentwurf auch nicht uneingeschränkt zustimmen kann. Es müsse geprüft werden, ob im Fluchtweg tatsächlich Gegenstände abgestellt und Garderoben eingerichtet werden dürfen. Zudem regt er an zu überlegen, den Kindergarten an diesem Standort komplett aufzugeben und an dritter Stelle insgesamt neu zu bauen.

Frau Brief befürchtet, dass man den Außengeräteraum in der dargestellten Form nicht perfekt nutzen kann. Die spitzen Winkel gestatten keine Aufstellung von Regalen. Dieser Raum muss so gestaltet sein, dass Regale und Haken an den Wänden platziert werden können. Frau Meißner merkt an, dass sie diesen Gesichtspunkt bisher noch ausgeblendet hatte und stimmt dieser Kritik zu.

Insgesamt wird seitens des Ausschusses der Eindruck erweckt, als hätten die Architekten das Thema verfehlt. Der Bürgermeister bittet um das Wort und erklärt, dass die Architekten anhand der gemeinsam zwischen Gemeinde und Kindergarten erarbeiteten Vorgaben zwei Vorentwürfe erstellt haben. Die wesentlichen Vorgaben der Gemeinde waren:

  1. Der Anbau soll im Falle abnehmender Kinderzahlen einer anderen Nutzung zugeführt werden können.

  2. Personelle Ressourcen des Kindergartens sollen berücksichtigt werden. D.h., dass nach Möglichkeit der Außenspielbereich von U3 und Ü3 auch mal von nur einer Person überwacht werden können soll. (Daher auch Varianten B favorisert).

  3. Die Küche muss erweitert und erneuert werden.

  4. Die Heizung muss ertüchtigt werden.

  5. Die Bodenbeläge im Bestand müssen saniert werden.

Daneben hat der Kindergarten ein Bedarfspapier vorgelegt. Dieses wurde in Abstimmung mit der Gemeinde auch berücksichtigt. Zusammen hat sich das dargestellte Raumprogramm ergeben, welches die Architekten ihrem Vorentwurf zugrundgelegt haben. Herr Andresen macht zudem deutlich, dass man sich im Planungsstadium der Vorplanung befinde. Zu diesem Zeitpunkt geht es i.d.R. noch nicht um Details der Ausführung, sondern vielmehr um das Ob und Wie. Somit ist konstruktive Kritik und das Abwägen von Vor- und Nachteilen genau das, was dem Projekt dienlich ist. Allerdings sind Vorschläge, die den eigens von der Gemeinde aufgegebenen Vorgaben entgegenstehen, eher konterproduktiv.

Herr Schaldach bittet um Zustimmung des Ausschusses, dass auch Frau Meißner als Kindergartenleiterin zu Wort kommen darf. Dieser Bitte wird einstimmig entsprochen. Frau Meißner berichtet, dass sie in den bisherigen Planungsprozess mit eingebunden war und ihre Bedenken und Anregungen einbringen konnte. Ihr ist es wichtig, dass der Außenspielbereich bestenfalls von einer Person überwacht werden kann. Daher favorisiert auch sie die Variante B. Der Kritik zur Formgebung des Außengeräteraumes von Frau Brief schließt sie sich an.

Herr Luplow beschreibt eine Idee, wie man ggf. die Variante A umgestalten könnte. Allerdings bleibt die Trennung der Außenspielflächen von U- und Ü-3 erhalten, so dass die Idee nicht weiter verfolgt wird.

Fragen zum Raumprogram und den Raumgrößen werden fundiert beantwortet. In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, warum der Verbindungsflur so lang bemessen ist.

Zum Ende der Erörterung stellt sich heraus, dass der Ausschuss der Variante B mehrheitlich zustimmen könnte, sofern einzelne Veränderungen vorgenommen werden. Die Architekten erklären, dass sie diese Veränderungen bestmöglich versuchen werden, in den Vorentwurf einzuarbeiten. Allerdings ist man überzeugt davon, dass bei der Formgebung des Grundrisses vom Gruppenraum auch stumpfe Winkel sinnvoll sind.

Herr Andresen merkt an, dass der Zeitplan mit einer Fertigstellung Ende August 2018 ambitioniert ist. Gleichwohl ist er nicht gänzlich unrealistisch. Es bedarf jedoch zumindest einer zügigen Willensbekundung der Gemeinde. Daher wird angeregt, dass die Architekten den Vorentwurf hinsichtlich der herausgearbeiteten Änderungswünsche überarbeiten. In ca. 2 Wochen würde dann ein neuer Termin anberaumt, zu dem ein kleines Gremium der Gemeinde, die Architekten und die Verwaltung zusammentreffen und den geänderten Vorentwurf beraten. Das Gremium wird einhellig definiert mit:

  • Herrn Bürgermeister Steinacker

  • Herrn Haller

  • Herrn Schalldach

  • Frau Noth-Stöcks

Das aus dieser Beratung hervorgehende Ergebnis wird dann Grundlage für eine Gemeindevertretersitzung sein, die Anfang Oktober eigens zu diesem Thema terminiert wird.

Hinsichtlich der noch sehr vage genannten Kosten wird gemeinsam abgeschätzt, dass bei der derzeitigen Konjunkturlage und dem gewünschten Standard einschließlich Ausstattung innen wie außen ein Rahmen von 600.000 € angemessen sein müsste.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Variante B zu favorisieren, die Planungen voranzutreiben und die Vorplanung der Leistungsphase 2 überarbeiten zu lassen und die Leistungsphase 3 mit einer Kostenberechnung zu beauftragen. Folgende Stichpunkte sollen bei der Überarbeitung berücksichtigt werden:

  1. Länge und Breite des Gangs prüfen

  2. Formgebung des Grundrisses prüfen

  3. Kostenrahmen 600.000 €

  4. Überarbeitung des Vorentwurfes bis ca. 38. KW

  5. Beratung und Beschlussfassung über den überabeiteten Vorentwurf und entstehenden Entwurf in einer eigens zu diesem Zwecke eingeladenen GV Anfang bis Mitte Oktober 2017. Auf eine Vorschaltung einer Bauausschusssitzung wird verzichtet.

Hinsichtlich der Standards soll die Verwendung von massiven Baustoffen gegenüber Leichtbaustoffen bevorzugt geplant werden. 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeuge
Beschlussvorlage - 34/2017
Der 2006 angeschaffte Ackerschlepper von der Firma Claas hat in den letzten 18 Monaten Reparaturkosten von ca. 7.000,- € verursacht. Aufgrund des Alters des Fahrzeuges und der geleisteten Betriebsstunden wäre seitens der Gemeinde abzuwägen, einen neuen Ackerschlepper anzuschaffen. Die Kosten für einen neuen Ackerschlepper würden zwischen 65.000,- € und 70.000,- € liegen.

Des Weiteren hat der 2009 angeschaffte Kommunalschlepper der Firma Iseki auch inzwischen eine große Anzahl von Betriebsstunden absolviert, dass hier ebenfalls bald mit den ersten größeren Reparaturen zu rechnen ist. Die Anschaffungskosten für einen neuen Kommunalschlepper würden bei ca. 35.000,- € liegen.

Innerhalb der Gemeindevertretung ist zu erörtern, ob beide Fahrzeuge gegen neue ausgetauscht werden sollen. Hierbei wäre zu überlegen, ob, aufgrund der hohen Kosten für Neufahrzeuge, Vorführfahrzeuge oder "Jahresfahrzeuge" gekauft werden.
Eine andere Alternative wäre, zuerst den Ackerschlepper als älteres Fahrzeug und zuletzt mit höheren Reparaturkosten auszutauschen; danach, in ein bis drei Jahren, für den Kommunalschlepper eine Ersatzbeschaffung durchzuführen.

Für das Haushaltjahr 2018 sollten vorsorglich 50.000,- € für eine Ersatzbeschaffung, in welcher Form die auch erfolgen soll, eingeplant werden.  
Herr Juhl berichtet von seinen Recherchen bzgl. einer Ersatzbeschaffung des großen Kommunalschleppers. Er stellt insbesondere auf den Frontladerbetrieb und den Winterdienst ab und empfiehlt die Auswahl einer geeigneten Kupplung. Ggf. kommt seiner Meinung nach auch ein Leasing des Fahrzeugs in Betracht. Da die Kosten eines solchen Schleppers hoch sein werden und Leasing keine große Zustimmung findet, kommt man im Ausschuss überein, dass man zunächst den Fokus auf die Ersatzbeschaffung des kleinen Kommunalschleppers und des Aufsitzrasenmähers legen wird. Herr Juhl wird sich auf der Norla umschauen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, vorsorglich eine Summe von 50.000,- für eine Ersatzbeschaffung der Kommunalfahrzeuge "Iseki" und Aufsitzrasenmäher in den Haushalt 2018 aufzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote einzuholen und zur Beratung vorzulegen. Die Ersatzbeschaffung des großen Schleppers (Claas) wird zurückgestellt. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einwohnerfragestunde
Der Ausschussvorsitzenden beantwortet Fragen aus dem Ausschuss und dem Publikum.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgabe
Es sind keine Einwohner mehr anwesend.


Jan Andresen  Heinz Haller 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r