Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
27/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
22.05.2017

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 06.06.2017 
Gemeindevertretung 12.06.2017 

Betreff:
Erlass der Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten ab 01.08.2017

Sachverhalt:
Auf Grund der neu geplanten Gruppenstruktur sowie der daraus resultierenden personellen Veränderungen musste sowohl eine Personalbedarfsberechnung und eine neue Kalkulation für den Kindergarten durchgeführt werden. Diese Änderungen sowie die Zusammenführung der alten Satzung und der Gebührensatzung sind das Ergebnis der neuen Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten ab 01.08.2017.

Bei der Personalbedarfsberechnung wurde eine Regelgruppe und die Krippengruppe mit der höchst möglichen Öffnungszeit angesetzt. Die zweite Regelgruppe wurde mit einer Öffnungszeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr berücksichtigt. Im Gegensatz zur früheren kirchlichen Berechnung wurde eine Verfügungszeit von 10 % berücksichtigt (statt vorher 20%). Diese Berechnung ergibt eine Differenz zwischen den anzuerkennenden Wochenstunden und den momentan gültigen Wochenstunden laut Stellenplan von - 43,75 Stunden. Für die neue Gruppenstruktur wurde daher für das Personal zunächst eine Erzieherin mit 37 Stunden und eine Stundenerhöhung von drei Stunden berücksichtigt.

Bei der Gebührenkalkulation wurden die oben genannten Öffnungszeiten berücksichtigt und anhand der aktuellen Auslastung durch die Kinder für die neue Gruppe hochgerechnet. Da U3-Kinder auch zwei Plätze beanspruchen, wurde die Wertigkeit hier auf zwei gesetzt. Die ermittelten Gebühren finden sich in der Satzung wieder.

Auf Grund der Vereinfachung wurden die alte Satzung und die Gebührensatzung zusammengefügt. Alle Änderungen sind in der neuen Satzung rot markiert.      

Abstimmungstext:
Die Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten zum 01.08.2017 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.      


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-

Anlagen:
- Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten ab 01.08.2017
- Gebührenkalkulation 2017/2018
- Personalbedarfsberechnung