In der Beschlussvorlage 14/2017, welche in der Gemeindevertretersitzung am 12.06.2017 beraten wurde, wurden die Grundlagen des Projektes nebst den seinerzeit herrschenden Rahmenbedingungen beschrieben. Es wurde beschlossen, erste Planungen für einen Anbau zu beauftragen. Ergebnisse sollten beschlussgemäß Anfang September 2017 zur Beratung in den Gremien der Gemeinde vorgelegt werden. Diesem Beschluss entsprechend wurden die ersten Planungen in mehreren Gesprächsrunden sowohl mit der Gemeindeführung als auch der Kindergartenleitung erörtert. Die zuletzt am 17.08.2017 besprochenen Inhalte wurden in die Planung und Kostenschätzung eingearbeitet. Das Ergebnis wird den Gemeindevertretern mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
Es wurden zwei Varianten entwickelt. Im Rahmen der geführten Gespräche wurde für die Variante B eine Kostenschätzung erstellt. Diese hat in Anbetracht des bisher erreichten und beauftragten Planungsstandes eine Genauigkeit von +/-30 %, d.h. die Gesamtbaukosten für den An-/ Neubau und die Umbauten im Bestand belaufen sich auf 400.000 € bis 700.000 €. Natürlich ist diese Spannweite für den Bauherren unbefriedigend, jedoch bedarf es vor einer schärferen Planung und einer Kostenberechnung zunächst der Beratung der Gemeindevertretung, ob der Vorentwurf in einer der Varianten überhaupt Zustimmung findet. Dazu sollen die Gremien der Gemeinde beraten. Die Architekten, die in einer Arbeitsgemeischaft für das Büro LPP Jens Lassen aus Eckernförde tätig sind, werden zur Bauausschusssitzung Rede und Antwort stehen.
Schlussendlich wurde bei der Planung das Anforderungsprofil der Gemeinde berücksichtigt. Die Eckpunkte dessen sind:
Von Gemeinde in Abstimmung mit Kindergartenleitung entwickeltes Raumprogramm.
Nachnutzungsmöglichkeit des An-/Neubaus, falls die Kinderzahlen mal erheblich sinken.
Sanierungen / Anpassungen im Bestand
Heizung
Küche
Bodenbeläge…
Somit gilt es zu beraten, ob die Planungen vorangetrieben werden und eine Kostenberechnung erstellt werden soll. In diesem Zusammenhang können auch Standards, die einen Einfluss auf die Kosten haben, definiert werden. Allerdings bleibt bei Beibehaltung des Raumprogramms mit dem sich ergebenen umbauten Raum der Grundkostenrahmen bestehen.
Sofern die Weiterverfolgung des Vorentwurfes beschlossen wird, wäre der in der Beschlussvorlage 14/2017 aufgezeigte Zeitstrahl mit einer angestrebten Baufertigstellung bis Ende August 2018 vorbehaltlich eines kurzen Winters realistisch.