Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Waabs (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 01.01.1998 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2017.
Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, wurde jedoch in Teilen der aktuellen Rechtslage angepasst.
Eine Veränderung der Gebührensätze ist nach Überprüfung durch die Verwaltung nicht erforderlich.