Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 16.10.2017 |
Betreff: |
Anbau an den Kindergarten Waabs, Baubeschluss |
Sachverhalt: |
Erst am 12.06.2017 hat die Gemeinde Waabs beschlossen, einen An- und Umbau am Kindergarten durchzuführen. Die Monate Juli und August wurden für die ersten Abstimmungen zwischen Gemeinde, Nutzer und Verwaltung sowie Planungen genutzt. Nachdem der Bauausschuss am 04.09.2017 und die Gemeindevertretung am 11.09.2017 beraten und beschlossen haben, die sogenannte Variante B zu favorisieren und die diesbzgl. Planungen bis in die Leistungsphase 3 voranzutreiben sowie
haben die Architekten beschlussgemäß bis zur 38.KW einen überarbeiteten Vorentwurf vorgelegt. Der Inhalt wurde am 18.09.2017 um 16:00 Uhr anlässlich einer anberaumten Besprechung erörtert. Teilnehmer waren:
Inhalt und Ergebnis der Besprechung in Stichworten:
Fristgerecht werden die erbetenen Unterlagen von den Architekten am 05.10.2017 vorgelegt, sodass diese als Anlage dieser Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt werden können. Im Gesprächstermin wurde zudem beschlossen, eine Baugrunderkundung zu beauftragen und um eine kurzfristige Erledigung zu bitten. Dieser Bitte entsprechend wurde gehandelt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Baugrund am betreffenden Ort zum Bauen taugt. Es muss allerdings rund einen Meter tief Boden (nicht tragfähige Aufschüttungen) ausgetauscht werden. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, den Kindergartenum- und -anbau entsprechend des vorgetragenen Entwurfs vom 05.10.2017 durchzuführen. Der Kostenrahmen von nach wie vor 600.000 € wird anerkannt. Für die Auswahl von Fliesen, Tapeten und für die Farbgestaltung werden folgende Personen als Arbeitsgruppe bestimmt: - Bürgermeister Steinacker - Herr Haller - Herr Schaldach - Frau Noth-Stöcks Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Erforderliche Planerverträge sind im Rahmen des Honorarrechtes zu verhandeln und abzuschließen. Im Nachtragshaushalt 2017 werden erforderliche finanzielle Mittel eingestellt. |
Anlagen: |
Entwurfsplanung Stand 05.10.2017 |