Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Vorlage
43/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
05.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 15.09.2011 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Zuschussantrag für die Modernisierung des ländlichen Weges "L 26 nach Ritenrade"

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretung vom 28.03.2011 wurde das vorgelegte und erläuterte Kernwegekonzept in öffentlicher Sitzung unter TOP 7 genehmigt. Ferner wurde beschlossen, Zuschüsse für die Sanierung des Weges einzuwerben.

In der Zwischenzeit wurde für den Weg seitens der Gemeinde ein Modernisierungsbestreben als Unterstützung zu den Argumenten der Kernwegdefinierung an die Aktivregion gemeldet. Dabei wurden geschätzte Kosten von 240.000 € angegeben. Der Gemeinde Waabs wurde am 23.06.2011 von der Aktiv-Region schriftlich mitgeteilt, dass die Modernisierungsnotwendigkeit des genannten Weges erkannt und vom LLUR als förderfähig eingestuft wurde. Da nur wenig Interesse zur Modernisierung von Wegen in der Förderperiode 2011 - 2013 aus Reihen der Mitgliedsgemeinden der Aktiv-Region Schlei-Ostsee angemeldet wurde, wurde über eine Priorisierung bereits erklärt, dass die Gemeinde Waabs 2012 in den Genuss der Förderung kommt. Unter Zugrundelegung der geschätzten Kosten in Höhe von 240.000 € kann ein Zuschuss von rund 110.000 € beziffert werden.

Tatsächlich bedarf es jetzt aber noch einer qualifizierten Entwurfsplanung, welche durch ein Ingenieurbüro zu erstellen wäre. Diese Planung wird dann Grundlage eines konkret über die Aktiv-Region beim LLUR einzureichenden Förderantrages. Dieser Antrag muss bis ca. Mitte Oktober 2011 vorgelegt werden (genauer Termin steht noch nicht fest).

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss die Qualität der Modernisierung einen bestimmten Standard erreichen. Daher ist die Bauweise quasi vorgegeben. Vorgesehen ist, den (noch reliktartig) vorhandenen Oberbau komplett durchzufräsen und als Unterbau zu verwenden. Anschließend soll der Unterbau erforderlichenfalls verstärkt und durch einen neuen Oberbau (bit. Tragschicht und Deckschicht) abgedeckt werden. Die Breiten müssen ggf. angepasst werden.
Das Ergebnis der qualifizierten Entwurfsplanung muss dem Bauausschuss dann in der folgenden Sitzung vorgelegt werden. Allerdings wird der Entwurf alsbald er fertig ist, zur Vermeidung von Fristverletzungen zusammen mit dem formellen Förderantrag über die Aktiv-Region an das LLUR vorab gesendet.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Planung an ein Ingenieurbüro zu erteilen. Der formelle Zuschussantrag ist zu stellen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:

Prüfanmerkung des LLUR vom 14.06.2011