Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
6/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
10.01.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 27.01.2012 
Gemeindevertretung 27.01.2012 

Betreff:
Aktueller Sachstand zur Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht

Sachverhalt:

Am 27.01.2011 haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals getroffen. Diesbezüglich wurde am 21.11.2011 bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord nach dem aktuellen Sachstand gefragt.
Mit Schreiben vom 01.12.2011 wurde von dort mitgeteilt, dass als Reaktion auf die im Planfeststellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen eine Verkleinerung der Verbringungsfläche geplant ist. Weiterhin soll aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) ein Steinfeld im Bereich Strandbek angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert.
Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. einem ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Unter Berücksichtigung aller Einwendungen und Bedenken, die im Planfeststellungsverfahren vorgebracht wurden, wird die Planfeststellungsbehörde voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2012 eine erneute Auslegung der Planungsunterlagen verfügen. In diesem Verfahren kann dann, sofern gewünscht und erforderlich, eine Stellungnahme abgegeben werden.


Abstimmungstext:

ohne



.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:

- Stellungnahme des LLUR