Vor dem Hintergrund der Verpflichtung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung gemäß § 76 der Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeindevertretung Waabs am 06.12.2011 eine entsprechende Satzung beschlossen. Mit Beschluss des Landtages vom 13. März 2012 wurde § 76 GO um folgenden Satz ergänzt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“
Insofern besteht Anlass, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Waabs erneut zu erörtern.
Soweit eine Aufhebung oder Änderung der bestehenden Satzung erfolgen soll, wäre eine entsprechende Satzung zu erlassen.