Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
54/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
17.08.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 04.09.2012 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz

Sachverhalt:

Der Wanderweg von Langholz Seeberg nach Flintholm - Kleinwaabs erodiert regelmäßig bei Starkniederschlägen. Zuletzt extrem geschehen am 12.05.2012. Die Erosion war so stark, dass eine normale Benutzung des Weges als Wanderweg nicht mehr zu verantworten war. Tiefe, ausgespülte Furchen prägten das Bild. Um Gefahr abzuwenden, wurde ein Tiefbauer beauftragt, den Weg mit Kiesbaustoffen in einen wieder brauchbaren Zustand herzurichten, geschehen am 14.05.2012. Dazu musste das Wegeprofil wieder hergestellt und 60 m³ Wegegrant 0/32 geliefert und eingebaut werden. Die Kosten des Aufwands haben 3.098 € betragen.
Bereits am 28.06.2012 gab es einen neuen, wenngleich nicht ganz so heftigen Starkregen. Dieser hat ein Teil des Werks vom 14.05.2012 wieder vernichtet.

Zu den Ursachen der Erosion sei erläutert:
  • Der Weg führt quasi in einer Schlucht zwischen den Anliegerflächen hindurch. Südlich grenzen der Reitplatz (ca. 2.800 m²) sowie die Reithalle (ca. 1.200 m² mit Zufahrt...) des örtlichen Reitbetriebes, als auch eine Weide (ca. 1 ha) an. Nördlich grenzt ein Acker an, wovon sich rund 2 ha zum Weg neigen. Oberhalb neigt sich die gemeindliche Fläche mit dem weiterführenden Wanderweg teilweise auch noch dem Weg zu. Fazit: Das Niederschlagswasser von rund 3,5 ha Fläche fließt bei Starkregen oberflächlich in die Schlucht und folgt dem Gefälle des Wanderweges.
  • Der Weg selbst (im Gemeindeeigentum) hat starkes Längsgefälle

Die Gemeinde Waabs hat diesem Problem anscheinend vor Jahren bereits begegnen wollen, indem eine Regenwasserleitung mit drei stabilen Regenabläufen gebaut wurde. Diese Leitung mündet unterhalb des nördlich stehenden Strohschuppens in der offenen Au. Mitgeführte Sedimente lagern sich dort ab. Dieses System funktioniert allerdings nur, wenn das herunterströmende Wasser zu den Abläufen gelangen kann und diese sauber sind. Diese Voraussetzungen sind leider nicht automatisch gegeben. Durch die enormen Wassermassen und die erodierenden Wegebaustoffe sowie auch Mutterböden der angrenzenden Flächen, verstopfen die Abläufe binnen kurzem. Dann sucht sich das Wasser dem Längsgefälle folgend neue Wege und die Abläufe können die ihnen zugedachte Funktion nicht mehr erfüllen.
Beispiel zur Veranschaulichung der Größenordnung: Bei einem Starkregen mit 10 ml Niederschlag in kürzester Zeit ergeben sich unter der Annahme, dass fast sämtliches Wasser oberflächlich abfließt, über 300 m³ Wasser!

Der Reitstallbetreiber hat in jüngster Vergangenheit am Tiefpunkt des hanglagigen Reitplatzes einen Schacht mit Sandfang gebaut, dessen Überlauf in die gemeindliche Leitung führt. Dieser soll vermeiden, dass das Oberflächenwasser vom Reitplatz weiterhin auf den Weg strömt.

Thema Biotop (Teich) oberhalb des Weges:
Das Biotop ist im Landschaftsplan mit der laufenden Nummer 64 kartiert. Der Teich ist rundherum mit Weiden extrem zugewachsen und zudem teilweise verlandet. Daher ist das Fassungsvolumen und das einhergehende Rückhaltevermögen von Niederschlagswasser sehr beschränkt. Es kam die Anregung eines Gemeindevertreters, diesen Teich zu räumen, so dass das volle Fassungs- und Rückhaltevolumen wieder hergestellt würde. Aufgrund der Biotopkartierung müsste vor einer Räumung ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt und eine naturschutzrechtliche Genehmigung der UNB eingeholt werden. Aufgrund dieses Aufwands und den einhergehenden Kosten und Auflagen wurde zunächst darauf verzichtet, diese Idee weiter zu verfolgen.

Stattdessen hat Herr Andresen Herrn Bürgermeister Steinacker angeboten, eine grobe Kostenschätzung für eine Befestigung des Weges mit Rasengittersteinen zu erstellen. Angedacht ist der Einbau von Rasengittersteinen und die Installation einer seitlichen Betonmuldenrinne. Die Waben der Rasengittersteine könnten trotz Betonbettung der Steine grün durchwachsen und zudem den Wasserfluss bremsen (vergleiche Slipanlage an der Schlei in Kaschau).
Die Gesamtbreite einschließlich der Rinne würde 2,90 m betragen und fände im Wegeflurstück der Gemeinde Platz. Die Rasengittersteine würden in Beton versetzt, damit weder Erosion noch Wühlmäuse und Maulwürfe die sichere Lage gefährden könnten. Die Breite und die Bauweise gestatten das Überfahren mit leichten landwirtschaftlichen Geräten sowie dem Kommunalschlepper.
Diese Kostenschätzung liegt der Vorlage als Anlage bei und schließt mit einer Summe von rund 65.000 €.

Die angrenzenden Zäune könnten ggf. in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Erneuerung oder Ausbesserung sei an dieser Stelle durch den Bauhof und / oder die Anlieger unterstellt.

Sollte die Umsetzung der Maßnahme in Erwägung gezogen werden, so müsste die Bauweise konkreter geplant und gegenüber der Kostenschätzung eine stichhaltigere Kostenberechnung erstellt werden.

Thema „wild abfließendes Wasser“:
Es gibt den Rechtsbegriff des „wild abfließenden Wassers“. Das hier gegenständliche Problem fällt nach Einschätzung von Herrn Andresen genau in diese Rechtsthematik. Aufgrund der topographischen und geologischen Lage des Weges, welche sich seit Urzeiten eingestellt hat, dürften die Ackeranlieger kaum zur Verhinderung des wild abfließenden Wassers verpflichtet werden können. Lediglich jene Flächen, die versiegelt oder quasi-versiegelt sind, könnten möglicherweise gefasstes Niederschlagswasser abgeben. Dieses führt dann zu einer anderen rechtlichen Beurteilung. Nach Einschätzung von Herrn Andresen gelangt man dann schnell zu Themen wie „Abwasserbeseitigungskonzept“ und „Abwasserbeseitigungssatzung“, deren Einordnung außerordentlich komplex sein dürfte. Daher wird empfohlen, im Einvernehmen mit den Anliegern, ggf. auch mit einer Kostenbeteiligung, eine Lösung anzustreben.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Maßnahme im Haushaltsjahr 2013 in Erwägung zu ziehen. Unter Einbeziehung der aus den Beratungen hervorgegangenen Erkenntnissen wird die Verwaltung gebeten, eine konkretere Kostenberechnung zu erstellen und zu den Haushaltsberatungen 2013 vorzulegen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Kostenschätzung und Querschnittsskizze
Lageplan