Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
17/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
28.02.2013

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 13.03.2013 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze und Hundesteuersätze

Sachverhalt:
Mit Antrag vom 14.12.2012 beantragt die CDU-Fraktion die Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbestuer um 10%-Punkte zu senken.
Bisher sind in der Haushaltssatzung folgende Hebesätze festgesetzt:

Grundsteuer A = 330 %
Grundsteuer B = 330 %
Gewerbesteuer = 360 %

Eine Aufstellung der finanziellen Auswirkungen ist beigefügt.

Gleichzeitig wird beantragt, die Hundesteuersätze zu überdenken.

Bisher gelten folgende Hundesteuersätze:

1. Hund = 75 €
2. Hund = 85 €
jeder weitere Hund = 95 €
Gefahrenhunde = 6-facher Satz

Das Hundesteueraufkommen beträgt gegenwärtig 12.500 €.

Eine Auflistung der gemeldeten Hunde ist ebenfalls beigefügt.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, ab dem 01.01.2014 den § 4 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Waabs wie folgt zu ändern:

§ 4 Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund 60 €

für den zweiten Hund 70 €

für jeden weiteren gehaltenen Hund 80 €

(3) Für gefährliche Hunde (§4a) beträgt die Steuer das 2-fache des unter Absatz 1 genannten Betrages.


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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-