Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Haupt- und Finanzausschuss | 13.03.2013 |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze und Hundesteuersätze |
Sachverhalt: |
Mit Antrag vom 14.12.2012 beantragt die CDU-Fraktion die Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbestuer um 10%-Punkte zu senken. Bisher sind in der Haushaltssatzung folgende Hebesätze festgesetzt: Grundsteuer A = 330 % Grundsteuer B = 330 % Gewerbesteuer = 360 % Eine Aufstellung der finanziellen Auswirkungen ist beigefügt. Gleichzeitig wird beantragt, die Hundesteuersätze zu überdenken. Bisher gelten folgende Hundesteuersätze: 1. Hund = 75 € 2. Hund = 85 € jeder weitere Hund = 95 € Gefahrenhunde = 6-facher Satz Das Hundesteueraufkommen beträgt gegenwärtig 12.500 €. Eine Auflistung der gemeldeten Hunde ist ebenfalls beigefügt. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, ab dem 01.01.2014 den § 4 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Waabs wie folgt zu ändern: § 4 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 60 € für den zweiten Hund 70 € für jeden weiteren gehaltenen Hund 80 € (3) Für gefährliche Hunde (§4a) beträgt die Steuer das 2-fache des unter Absatz 1 genannten Betrages. |