In der Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 30.09.2014 wurde beschlossen, die Kosten für die Unterhaltung der Regenwasserrückhaltebecken bzw. die des Feuerlöschteiches zu schätzen. Im Zuge dessen wurde ein Antrag auf Zustimmung an die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gerichtet. Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt, jedoch sind im Vorwege noch einige Randbestimmungen zu beachten. Vor der Schlammentnahme ist das auszukoffernde Sediment aus jedem Becken repräsentativ zu beproben und zu untersuchen. Je nach Belastungsgrad entscheidet sich, ob das Sediment zum Ausbluten am Beckenrand, mit oder ohne Dichtung, zwischengelagert werden kann oder ob es sofort abgefahren werden muss. Die Untersuchungsergebnisse sind dann durch ein Prüfungslabor der Unteren Wasserbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Abschließend erhält man von der UWB einen Bescheid, der auch die Auflagen der UNB beinhaltet. Um den knappen Zeitrahmen einzuhalten, ist es ratsam, vorab eine Abstimmung mit der UNB vorzunehmen, damit entsprechende Vorbereitungen vor der Entschlammung erledigt werden können. Demnach können im Vorfeld die Kosten für die Entsorgung ohne Voruntersuchung nicht eingeschätzt werden. Eine Anfrage an einen Lohnbetrieb für Baggerarbeiten ergab eine geschätzte Bruttogesamtsumme von ca. 8.000,00 € für die Auskofferung aller betroffenen Becken. Die vorläufig notwendige Beprobung der Becken durch ein zertifiziertes Labor schlägt mit ca. 1.200,00 € zu Buche. Der Rückschnitt des Bewuchses um die Regenwasserrückhaltebecken ist bereits in Abstimmung mit der UNB erfolgt.
Eine Anfrage an den kommunalen Schadensausgleich auf gesetzeskonforme Stellungnahme über die Art und Beschaffenheit von Zäunen zur Sicherung von Regenwasserrückhaltebecken bzw. Feuerlöschteichen gegen unbefugtes Betreten hat ergeben:
Der KSA empfiehlt grundsätzlich eine Einfriedigung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen mit einem Gitterstabzaun von mindestens 1,60 m bis 1,80 m Höhe, wenn damit gerechnet werden muss, dass Kinder unbeaufsichtigt an das Gewässer gelangen können und von der Beschaffenheit des Gewässers (z.B. steiles Ufer) Gefahren ausgehen. Die Gemeinde muss die Risikoabschätzung unter Berücksichtigung der angesprochenen Aspekte in eigener Verantwortung vornehmen.
Die geschätzten Kosten für die Herstellung eines 1,60 m hohen:
- Doppelstabmattenzaunes ca. 50 €/Lfdm.
- Wildschutzzaunes (Spaltpfähle u. Maschendraht) ca. 20 €/Lfdm.
Die benötigte Umzäunung der Becken teilt sich in den Längen wie folgt auf: