Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
11/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
09.04.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Fußböden im Feuerwehrgerätehaus Waabs

Sachverhalt:

Aus Reihen der Feuerwehr sind zwei Anliegen an die Gemeinde herangetragen worden:
  1. Zustand Fußboden Fahrzeuggarage
  2. Zustand Fußboden Flur Eingangsbereich

Zu 1:
Der Fußboden der Fahrzeuggarage besteht aus einem Verbundestrich, welcher mit einer Beschichtung (vermutlich Epoxidharzbeschichtung (EP-Harz)) versehen ist. Diese Beschichtung ist punktuell schadhaft. Insbesondere die jeweiligen 4 Standpunkte der beiden Fahrzeuge und der mittig verlaufende Estrichriss (Fuge) sind betroffen.
Die Bodenbeschichtung lässt sich aufgrund des vorzufindenden Zustandes nicht reparieren. Eine Ausbesserung oder Reparatur müsste wohl umgangssprachlich als Verschlimmbesserung bezeichnet werden und wäre daher unwirtschaftlich.
Daher stellt Herr Andresen lediglich eine fachgerechte Lösungsoption dar, welche durch ein Fachunternehmen belegt wurde. Im Feuerwehrhaus Winnemark kann solch eine Beschichtung besichtigt werden.

Zunächst müsste die alte Beschichtung abgeschliffen und der Untergrund aufgeraut und somit für die Aufnahme einer neuen Beschichtung vorbereitet werden. Anschließend würden die Fugen und Risse mit einer Bewehrungseinlage stabilisiert und mit EP-Harz vergossen. Da nicht 100 %-ig sichergestellt ist, dass eine Horizontalsperre unter dem Estrich vorhanden oder einwandfrei funktionstüchtig ist, wird eine dampfdiffusionsoffene Beschichtung empfohlen. Sollte aufsteigende Feuchte durch die Sohle hindurch unter den Estrich gelangen, so kann diese ohne Schadenspotential durch die Beschichtung nach oben heraustreten.
Die Beschichtung ist wie folgt aufgebaut (von unten nach oben):
  1. Grundbeschichtung aus wässrigem, pigmentiertem 2-K Epoxid-Bindemittel
  2. Ausgleichsschicht 2-K Epoxid
  3. Chipseinlage (zur Gestaltung einer pflegeleichteren Oberfläche)
  4. Kopfversiegelung mit Rutschhemmklasse R11 (Stichwort Unfallverhütung)
  5. Dehnungsfugen schneiden und / oder reinigen
  6. Dehnungsfugen vergießen

In der Summe ergeben sich Bruttokosten von rund 10.000 €.

Zu 2:
Im Flur des Feuerwehrhauses sind Feinsteinzeug-Fliesen im Format 30,6 x 30,6 cm in Terracotta- Farbton verlegt. Offensichtlich ist der Estrich in Teilbereichen des Flurs mangelhaft und durchgebrochen. Klopft man auf nicht gerissene Fliesen, so kann man hören, dass zahlreiche Fliesen hohl liegen und nicht vernünftig mit dem Estrich verbunden sind. In der Summe werden diese Missstände zu Rissen in den Fliesen geführt haben. Beim Begehen (Belastung) hört man Geräusche, die vom gebrochenen Estrich und der darunter verlegten Dämmung herrühren.

Die beschriebenen Mängel stellen derzeit abgesehen von minimalen Mengen Wischwasser, welches in die Fuge eindringen kann, eher einen optischen / ästhetischen Mangel dar. Wie schon beim vorgenannten Thema, ist eine punktuelle Reparatur schwierig. Zum einen ist es fraglich, ob die Fliesen für eine punktuelle Reparatur noch erhältlich wären und zum anderen müsste der Estrich neu aufgebaut werden. Es ist nicht auszuschließen, dass man während einer Reparaturmaßnahme feststellt, dass quasi nahezu der ganze Flurfußboden neu aufgebaut werden muss. Dann stellt sich die Frage, wo man geistreich und optisch annehmbar Fugen zum Bestand herstellt. Kurzum sollten die Gremien der Gemeinde beraten, wie viel Bedeutung den optischen Mängeln beigemessen werden soll.


Abstimmungstext:

Zu 1 wird beschlossen, die Beschichtung des Fahrzeuggaragenbodens zu erneuern. Die Kosten in Höhe von rund 10.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter einer Preisanfrage zu erteilen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-