Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
50/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
29.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 26.11.2014 
Gemeindevertretung 08.12.2014 

Betreff:
Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Meyer vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Eckernförde wird zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Meyer vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Waabs insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter und ggf. der Bauhof an einem zu vereinbarenden Termin das fertige Werk in Detail sichten und festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Büro Meyer geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Honorar von ganz grob 10.000 Tsd. € veranschlagt werden.

Über die Jahre 2009 bis 2014 wurde die betreffende Vermögenshaushaltsstelle in der Summe mit 210.000 € Euro ausgestattet. Mit Datum 29.10.2014 stehen in dieser Haushaltsstelle noch rund 5.000 € bereit. Die Schlussrechnung des Planungsbüros wird diese Summe in etwa beanspruchen. Da aber noch etwas Aufwand dafür entstehen wird, um die Dinge nachzuvermessen, nachzuuntersuchen und nachzupflegen, die bei der Sichtung sämtlicher Pläne noch von Ortskundigen markiert werden, müsste zusätzlich noch eine Summe von beispielsweise 5.000 € bereit gestellt werden.
Im Rückblick auf die erste Beschlussvorlage (13/2009) vom 20.02.2009 kann festgestellt werden, dass der seinerzeit von Herrn Andresen ermittelte und benannte Kostenrahmen von 230.000 € eingehalten wurde.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 (10-12 Tsd. Euro) beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.
Für die Vollendung des Werkes nach dem empfohlenen Sichtungstermin sämtlicher Pläne werden weitere 5.000 € bereitgestellt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-