Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss | 26.11.2014 |
Gemeindevertretung | 08.12.2014 |
Betreff: |
Erweiterung der Straßenbeleuchtung Groß-Waabs |
Sachverhalt: |
Ein Bürger aus Waabs hatte im November vergangenen Jahres einen Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Schmiedestraße gestellt. Nachdem in Sitzungen am 11. und 20.02.2014 über den Antrag beraten und beschlossen wurde, Kosten zu ermitteln, hatte der Antragsteller anschließend mündlich seinen Antrag in der Verwaltung zurück gezogen. Die Verwaltung hatte erklärt, dass der Antrag der Form halber auch schriftlich zurückgezogen werden müsse. Stattdessen erklärte der Antragsteller später aber, dass er doch an seinem Antrag festhalte. Aus diesen Gründen erscheint das Thema erst jetzt wieder zur Beratung in den gemeindlichen Gremien. Da Herr Andresen bei der Interpretation des Antrags aus November 2013 sowie auch des Beschlusses vom 20.02.2014 Schwierigkeiten hatte, bat er den Bürgermeister und den Bauausschussvorsitzenden darum, die Standorte erwünschter Laternen zu definieren. Diese wurden wie in dem zur Verfügung gestellten Plan angegeben. Um diese neuen Laternenstandorte mit Strom zu versorgen, muss eine Kabelverbindung zur Bestandslaterne an der Einmündung Neuschlag hergestellt werden. Dazu muss die Landesstraße unterquert und längsseitig ein Kabelgraben erstellt werden. Um die mögliche Lage eines Kabelgrabens zu sondieren, hat Herr Andresen die zur Verfügung gestellten Leistungspläne der Versorger eingeholt. Am östlichen Rand des Geh- und Radweges liegen eine Gasleitung, eine Mittelspannungsleitung und eine Frischwasserleitung. Die Niederspannungsleitung und die Telefonleitung liegen westlich der Straße, queren aber zu den Häusern östlich der Schmiedestraße. Fazit: Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels östlich neben dem asphaltierten Geh- und Radweg nicht ohne weiteres möglich ist. Ob der dort befindliche wassergebundene Streifen zwischen Asphalt und Steinmauer überhaupt öffentlicher Grund ist, wäre ohnehin durch einen Vermesser zu prüfen. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass eine Verlegung unter Wahrung der Mindestabstände zu den anderen Versorgern nur auf der westlichen Seite des Geh- und Radweges möglich ist. Aufgrund der querenden Versorgungsleitungen im Bereich der Einmündung Neuschlag, wäre die Querung des Straßenbeleuchtungskabels aus Vorsichtsgründen auch mit einem höheren Aufwand verbunden. Daher seien die Kosten einer Erweiterung der Straßenbeleuchtung wie folgt geschätzt:
Summe der geschätzten Kosten 12.000 € Sollte die Gemeinde wünschen, dass auch die Laterne an der Ecke "Einmündung Neuschlag" erneuert wird, so muss mit zusätzlichen Kosten von rund 2.000 € gerechnet werden. So wie auch schon in der Beschlussvorlage 63/2013 geschrieben, gilt es zu prüfen, wie weit die Anlieger gemäß der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden müssen. Da diese Prüfung aufwändig ist, möge die Gemeindevertretung zunächst beschließen, dass die Erweiterung der Straßenbeleuchtung erforderlich ist und daher vorgenommen werden soll. Die Aufstellung weiterer Solarleuchten (wie z.B. Glascontainer Großwaabs oder Bushaltestelle Karlsminde) ist nicht zu empfehlen. Die Unterhaltskosten (Akku) sind relativ hoch, die Zuverlässigkeit ist mitunter mittelmäßig und die Leuchtdauer pro Tag nur kurz. Der Markt bietet auch bessere Solarleuchten, die dann aber in der Anschaffung schon mehrere Tausend Euro pro Stück kosten. Diese Technik empfiehlt sich nach Überzeugung von Herrn Andresen nur dort, wo weit und breit tatsächlich keine adäquate Stromquelle vorhanden ist. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Großwaabs wie beschrieben zu erweitern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 € (oder 14.000 €) werden in den Haushalt 2015 eingestellt. Die Finanzverwaltung wird das Erfordernis der Erhebung von Ausbaubeiträgen prüfen. |
Anlagen: |
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