Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
26/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz  650.041 
 
19.05.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 02.06.2015 
Gemeindevertretung 16.06.2015 

Betreff:
Widmungsverfahren für die Straßen "Achter de Lin" und "Heidestraße"

Sachverhalt:

Um Straßen den rechtlichen Status von "öffentlichen Straßen" im Sinne des § 2 Abs. 1 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) zu verleihen, müssen diese dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Dabei ist die Einstufung in eine bestimmte Straßengruppe notwendig. Die Widmung von Gemeindestraßen verfügen die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast.

Die Straßen "Achter de Lin" und der Bereich der "Heidestraße", der zum Gebiet des B-Planes Nr. 29 gehört, sind fertiggestellt und übernommen worden. Die Gemeinde Waabs ist Eigentümerin der Verkehrsflächen. Die Voraussetzungen zur Widmung sind somit gegeben.


Abstimmungstext:

Folgende Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Waabs werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstücke
1
Achter de Lin
Kleinwaabs
Kleinwaabs
3
5
89/8 und 82/61
50/31, 98/11, 50/42 und 38/19
2
Heidestraße
Kleinwaabs
2
127, 134, 141, 144, 150, 152, 154, 156, 157 und 160

Die Einstufung der unter der Nr. 1 und Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.

Der genaue Verlauf der Straßen ist in den Übersichtskarten entsprechend farblich gekennzeichnet.



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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:

- Übersichtskarte "Achter de Lin"
- Übersichtskarte "Heidestraße"