Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss | 02.06.2015 |
Gemeindevertretung | 16.06.2015 |
Betreff: |
Widmungsverfahren für die Straßen "Achter de Lin" und "Heidestraße" |
Sachverhalt: |
Um Straßen den rechtlichen Status von "öffentlichen Straßen" im Sinne des § 2 Abs. 1 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) zu verleihen, müssen diese dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Dabei ist die Einstufung in eine bestimmte Straßengruppe notwendig. Die Widmung von Gemeindestraßen verfügen die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast. Die Straßen "Achter de Lin" und der Bereich der "Heidestraße", der zum Gebiet des B-Planes Nr. 29 gehört, sind fertiggestellt und übernommen worden. Die Gemeinde Waabs ist Eigentümerin der Verkehrsflächen. Die Voraussetzungen zur Widmung sind somit gegeben. |
Abstimmungstext: | |||||||||||||||
Folgende Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Waabs werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Die Einstufung der unter der Nr. 1 und Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße. Der genaue Verlauf der Straßen ist in den Übersichtskarten entsprechend farblich gekennzeichnet. |
Anlagen: |
- Übersichtskarte "Achter de Lin" - Übersichtskarte "Heidestraße" |