Parallel zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 "Ferienhausgebiet Breeland" mit folgendem Planungsziel aufgestellt: Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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