Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
41/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
17.09.2015

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 03.12.2015 

Betreff:
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Waabs

Sachverhalt:
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Abstimmungstext:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Waabs wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


.....................................
Ulrich Erichsen
-Verwaltung-