Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
48/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
27.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Sachverhalt:
Der Vorhabenträger betreibt derzeit 13 Ferienwohnungen. Im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan) ist die Möglichkeit einer Verwalterwohnung angedacht, die bisher nicht genutzt wurde. Die Ferienanlage soll durch eine "vor Ort Präsenz" vom Vorhabenträger zukünftig noch intensiver betreut werden. Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück 55/61 ein Haus mit zwei Wohneinheiten zu errichten, wovon eins vom Vorhabenträger genutzt wird und die andere Wohneinheit vermietet werden soll. Das Grundstück diente lange Jahre als Versickerungsfläche für die Ferienhaussiedlung und deren Kläranlage. Es steht dort derzeit nur ein Schuppen, der als Lager/ Unterstellung für verschiedene Materialen dient. Es ist aktuelle noch als Spielplatzfläche ausgewiesen.
Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung haben die Angelegenheit im September diesen Jahres bereits beraten und abgelehnt. Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs und dem Vorhabenträger stattgefunden. Die Angelegenheit soll nun erneut beraten werden. 

Abstimmungstext:
  1. Für den Bebauungsplan Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" wird eine 3. vorhabenbezogene Änderung aufgestellt. Die Änderung wird gem. § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Planung soll durch das Büro B2K aus Kiel durchgeführt werden.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.  


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Lageplan mit Geltungsbereich