Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
49/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
28.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 09.11.2015 
Gemeindevertretung 03.12.2015 

Betreff:
Aufstellung von Hinweistafeln für Gewerbetreibende

Sachverhalt:
Um dem Wildwuchs des Schilderwaldes in der Gemeinde Herr zu werden und ein strukturiertes Erscheinungsbild zu erzielen, wurde von dem Bauausschussvorsitzenden Herrn Haller angeregt, einheitliche Hinweistafeln auf die ortsansässigen Gewerbetreibenden anzuschaffen und aufzustellen.

Dabei ist folgende Konstruktion angedacht:
Zwischen zwei feuerverzinkten Pfosten (Durchmesser 60 mm) werden Kastenhohlprofile (L 800 mm, H 200 mm) mit der Aufschrift des jeweiligen Gewerbetriebes eingehängt, ähnlich wie Straßennamensschilder. Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass ein leichter Austausch bei einem Wechsel des Gewerbetreibenden jederzeit möglich wird.

Für die Aufstellung der Hinweistafeln wären folgende Standort vorgesehen:
  1. Einmündungsbereich L 26 / Mühlenstraße (Eigentümer Kirchengemeinde Kleinwaabs)
  2. Einmündungsbereich L 26 / Kirchstraße (Eigentümer Gemeinde Waabs)
  3. Einmündungsbereich Schmiedestraße / Seestraße (Eigentümer Land Schleswig-Holstein, Straßenbauverwaltung)

Herr Haller hat bereits mit allen Eigentümern Gespräche geführt und das Einverständnis für die Aufstellung der Hinweistafeln erhalten.

Es wird von maximal vier Gewerbetreibenden pro Hinweistafel ausgegangen. Die Größe der Fläche wird demnach das Maß von 1 m² nicht überschreiten. Damit ist die Verfahrensfreiheit gemäß § 63 der Landesbauordnung (LBO) gegeben und die Erstellung eines Bauantrages wird nicht erforderlich.

Nach Rücksprache mit einer Schilderfirma ist von ca. 350 € brutto pro Hinweistafel mit vier Gewerbetreibenden auszugehen. Der Preis bezieht sich auf einseitige Beschriftung mit sog. Verkehrsfarben und ohne Logo. Sollten besondere Farben oder ein spezielles Logo gewünscht werden, wird sich der Preis dementsprechend erhöhen.

Die Aufstellung sollte durch die Gemeindearbeiter erfolgen. Falls eine Firma dazu beauftragt werden soll, müssen auch diese Kosten noch ergänzt werden.

Die Vermarktung der Werbefläche sollte im Vorwege geschehen, da ein Vorhalten der Hinweisflächen mit späterem Aufdruck nicht praktikabel ist.     

Abstimmungstext:
Die Gemeinde beschließt, Hinweistafeln anzuschaffen und aufzustellen. Folgende Vorgehensweise soll verfolgt werden:
An den drei Standorten sollen Schildertafeln aufgestellt werden.
Standort 1: Es soll eine Schildertafel außerhalb der Anbauverbotszone der L 26 parallel zur westlichen Grenze des Grundstückes "Mühlenstraße Nr. 23" aufgestellt werden. Maße ca. 2 m x 2 m. Bauart wie Tafel an der Zufahrt nach Langholz.
Standort 2: Es soll eine Schildertafel außerhalb der Anbauverbotszone der L 26 östlich des Geh- und Radweges in der gleichen Flucht des Campingplatzhinweisschildes aufgestellt werden. Maße ca. 2 m x 2 m. Bauart wie Tafel an der Zufahrt nach Langholz.
Standort 3: Es soll eine genehmigungsfreie Schildertafel innerhalb der Anbauverbotszone der L 26 an der Ecke Seestraße aufgestellt werden. Maße < 1,00 m². Bauart wie im Sachverhalt beschrieben.
Für die Aufstellung der Schildertafeln der Standorte 1 und 2 sollen Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Die Eigentümer der vorhandenen Schilder werden angeschrieben und aufgefordert, die nicht genehmigten Schilder zu entfernen. Gleichzeitig wird ihnen gegen Gebühr angeboten, auf den neu aufzustellenden Tafeln zu werben. Zunächst geht die Gemeinde für die Rahmen mit den Grundtafeln in Vorleistung.
  


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Katasterpläne mit Darstellung der Standorte