Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss | 10.03.2016 |
Gemeindevertretung | 14.03.2016 |
Betreff: |
Strandzufahrt L26 - Karlsminde |
Sachverhalt: | |||||||||||||||||||||||||||
In der 6.KW teilt Herr Bürgermeister Steinacker der Verwaltung mit, dass die Gemeinde Waabs den Ausbau der 1,75 km langen Straße zwischen der L26 und Karlsminde in Erwägung zieht. Es soll versucht werden, einen EU-Zuschuss einzuwerben. Der Hauptanlieger wurde seitens des Bürgermeisters in diese Überlegungen einbezogen und hat diese begrüßt. Herr Andresen wurde gebeten, sich der Sache anzunehmen. Er hat folgendes erklärt:
Die hier anvisierten Zuschüsse werden vergeben auf der Grundlage der ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) vom 17.12.2013 (VO (EU) Nr. 1305/2013). Das Land Schleswig-Holstein hat für die Förderperiode 2014 – 2020 8 MIO € zur Verfügung. Da aber erst am 10.02.2016 die Förderrichtlinie zu diesem Programm verabschiedet wurde, konnten bisher weder Maßnahmen beantragt werden, noch wurden schon Zuschüsse bewilligt. Der erste Antragsstichtag ist der 01.04.2016, wobei die baufachliche Prüfung schon durchlaufen sein soll. Daher sollen Anträge mindestens 14 Tage vorher eingereicht sein, d.h. in diesem Falle bis zum 18.03.2016. Um dieses Ziel zu erreichen, muss schon vor einer eindeutigen Beschlusslage der Gemeinde gehandelt werden. Ein Antrag muss enthalten:
Diese Unterlagen können nur teilweise durch die Verwaltung beigebracht werden. Der qualifizierte Bauentwurf muss durch ein Planungsbüro, nicht zuletzt auch zeichnerisch, erarbeitet werden. Grundsätzlich müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Gewährung eines Zuschusses überhaupt in Aussicht gestellt werden kann:
Es wird ab diesem Jahr bis zum Ende der Förderperiode jeweils zwei sogenannte Calls (Abgabestichtage für Anträge) geben. Damit werden pro Call für das ganze Land SH nur weit unter einer MIO € zur Verfügung stehen. Allerdings werden zum ersten Call am 01.04.2016 erstmalig 1,5 MIO € bereit gestellt. Nach Einschätzung von Herrn Andresen ist die Chance einer Berücksichtigung eines Antrags beim ersten Call wesentlich höher, als bei den kommenden Calls. Dieses dürfte der Fall sein, weil viele Kommunen im Land noch keine Straßenausbaubeitragssatzungen besitzen und sich daher eine Antragsstellung quasi erübrigt. Lageplan Am 15.02.2016 konnte Herr Andresen mit einem Mitarbeiter der Landesbehörde, die die EU-Zuschüsse verwaltet (LLUR), eine Ortsbesichtigung durchführen. Diese hat ergeben, dass der Weg nach Karlsminde antragswürdig ist. Um also in der Kürze der Zeit einen Antrag zu fertigen und möglicherweise einen Beschluss der Gemeinde herbeizuführen, wurde das wirtschaftlichste Planungsbüro nach einer Preisanfrage mit der Ausarbeitung eines qualifizierten Entwurfes beauftragt.
Parallel wurden die Eigentumsverhältnisse am und entlang des Weges aufgeklärt. Leider ist die Gemeinde Waabs nicht Eigentümerin des Weges. Dort, wo es ein Wegeflurstück gibt, hat dieses einen nicht ermittelten Eigentümer. Allerdings liegt dieses Wegeflurstück teilweise neben der Straße auf Privatgrund des Anliegers. Hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle auf Privatgrund liegt. Hier gilt das Gleiche. Hier ist zu erkennen, dass der ursprüngliche Verlauf des Weges über den Hof Karlsminde führte. Vor Jahrzehnten wurde der Verlauf östlich um den Hof verlegt. Dort führt der Weg heute über Privatgrund. Auch hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle verläuft.
Folge:
Ein Einbuchungsverfahren kann durch Belastungen im Grundbuch erschwert werden. Herr Andresen hat über das Amtsgericht recherchiert, dass es für die hier gegenständlichen Flurstücke mit "Nicht ermittelter Eigentümer" kein Grundbuch gibt. Daher können auch keine Belastungen in den Abteilungen II oder III vorhanden sein.
Fazit: Es wird deutlich, dass die Gemeinde kurzfristig (vorzugsweise in dieser Sitzungsrunde) entscheiden muss, welchen Weg sie grundsätzlich verfolgen möchte. Sofern die Eigentumsverhältnisse mit oder ohne Zuschussgewährung bereinigt werden sollen, macht die Verfolgung dessen nur Sinn, wenn die Anlieger das Vorhaben unterstützen und konstruktiv mitwirken.
(lediglich aufgeführt, um die Größenordnungen darzustellen)
Herr Andresen hat versucht, möglichst viele Gesichtspunkte in der Vorlage zusammenzutragen. Neue Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung: Am Tag der Bauausschusssitzung (10.03.2016) ist eine Nachricht vom LLUR eingetroffen, in der neue Erkenntnisse bekannt wurden. Demzufolge müssen die Eigentumsverhältnisse und die Widmung zum Zeitpunkt der Antragstellung schon geklärt bzw. auch durchgeführt sein. Somit ändert sich die Beratungsgrundlage. Sofern die Gemeinde Waabs einen Antrag stellen möchte, müssen vorher geschätzte 30.000 € für die Bereinigung der Verhältnisse investiert werden. Erst dann kann der Versuch unternommen werden, einen EU-Zuschuss zu bekommen. Dieser Versuch kann natürlich auch scheitern. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Voraussetzungen für eine Antragstellung eines EU-Zuschusses zu schaffen. Dazu werden die im Sachverhalt beschriebenen Schritte durchgeführt.
Diese Prozesse bedürfen weiterer Beratungen und Beschlüsse der Gremien der Gemeinde. Anschließend wird ein Förderantrag gestellt. |