Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
10/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
23.02.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 10.03.2016 
Gemeindevertretung 14.03.2016 

Betreff:
Straßenausbau "Neuschlag"

Sachverhalt:
Der Bürgermeister hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob man für eine verstärkte Deckensanierung der Straße Neuschlag einen EU-Zuschuss über das Landesprogamm ländlicher Raum (LPLR) 2014-2020 einwerben kann.

Dieser Bitte entsprechend erklärt Herr Andresen folgendes:


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Der östliche Abschnitt von der L26 bis zur Gartenstraße wurde bereits 2002 erneuert und ist in einem tadellosen Zustand. Der weiterführende Abschnitt ist rund 800 m lang und in einem desolaten Zustand.

Um in den Genuss der betreffenden Zuschüsse zu kommen, muss die Straße ein bestimmtes Mindestmaß an Funktionen erfüllen. Dazu werden Punkte aus einem definierten Punktesystem vergeben. Erreicht sie dieses Mindestmaß, so steigt die Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung im Ranking, wenn möglichst viele Punkte vergeben werden können.

Ob eine Gemeindestraße das Mindestmaß erreichen könnte, kann man schon durch einen Blick in das Kernwegekonzept aus 2012 erahnen.

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Zu einem Förderantrag gehört ein qualifizierter Bauentwurf mit Darstellung der Trasse und den Querschnitten, eine Grundaussage über den vorhandenen Aufbau (Bohrkerne), eine Kostenschätzung, eine Stellungnahme der UNB und ein formelles Antragsformular. Auch wenn das Bauamt einen Teil der Unterlagen erstellen kann, so sind zudem dennoch dritte, kostenverursachende Leistungen (Ingenieurbüro, Asphaltlabor) erforderlich.

Ein Förderkriterium ist zudem, dass die Gemeinde die Anlieger zu Ausbaubeiträgen heranzieht.

Da die Gartenstraße keine ortsverbindende Funktion hat und auch nicht wesentlich dem Tourismus, dem regionalen oder überregionalen Radverkehr dient, macht eine Beantragung wenig Sinn. Die Kosten für die Antragstellung wären nach Überzeugung von Herrn Andresen vergebens aufgewendet.

Sinnvoller ist die Beantragung von Fördergeldern für den Ausbau der Straße nach Karlsminde, trotz dessen es dort eine Anzahl anderer Unwägbarkeiten zu lösen gilt.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, keinen Förderantrag zu stellen. Es soll eine Kostenberechnung für einen Straßenausbau mit einem zweilagigen Hocheinbau erstellt werden. Ferner soll geprüft werden, welche objektive Straßenklassifizierung gemäß Ausbaubeitragssatzung vorgenommen werden würde und welchen Betrag die Gemeinde in Form von Beiträgen einnehmen würde. Außerdem sind die Kosten einer reinen Unterhaltungsmaßnahme zu ermitteln.


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Jan Andresen
-Verwaltung-