Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
15/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
18.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland - West"

Sachverhalt:
Sachverhalt siehe Beschlussvorlage 16/2016

Überdies erfolgt der Hinweis, dass Bauleitplanungen, die in einem räumlichen und/oder sachlichen Zusammenhang stehen, generell zusammen aufgestellt werden sollten. Im vorliegenden Fall ist hiervon jedoch Abstand zu nehmen. Um Schwierigkeiten im Rahmen des Planverfahrens und der Gestaltung der Durchführungsverträge zu vermeiden, sollte die Aufstellung von zwei separaten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfolgen. Dabei ist auf den jeweils aktuellen Entwicklungsstand des Nachbarvorhabens und die wechselseitigen Auswirkungen zu achten.  

Abstimmungstext:
  1. Parallel zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 "Ferienhausgebiet Breeland - West" mit folgendem Planungsziel aufgestellt:
    Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser und Überplanung des vorhandenen Bestands als allgemeines Wohngebiet
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Norbert Jordan
-Verwaltung-