Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
16/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
18.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses -

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 15.09.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Waabs gefasst. Ziel dieser Plananpassung ist die vorbereitende Bauleitplanung für ein Sondergebiet Ferienhaus auf dem Flurstück 72/6, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs, Breeland. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 38/2015 verwiesen.

Aufgrund dieses Planungsziels hat der westlich angrenzende Grundstückseigentümer ebenfalls eine Entwicklung von Ferienhäusern in Betracht gezogen. Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden.
Über die Planungsabsichten des Grundstückseigentümers wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2016 (Beschlussvorlage Nr. 5/2016) beraten. Es wurde beschlossen, für das westlich angrenzende Grundstück (Flurstück 77/18, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs),den Aufstellungsbeschluss für notwendige Bauleitplanungen für die nächsten gemeindlichen Beratungen vorzubereiten.

Betrachtet man nunmehr den räumlich funktionalen Zusammenhang, ist es aus städtebaulichen Aspekten sinnvoll, für beide Ferienhausgebiete eine gemeinsame Anpassung des Flächennutzungsplans herbeizuführen. Hierfür liegt auch eine Empfehlung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vor.
Dieses Planungsziel wurde mit beiden Vorhabenträgern erläutert und hat die jeweilige Zustimmung erfahren. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse ist der Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Waabs vom 15.09.2015 anzupassen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr beide Grundstücke. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Ferienhäuser und Darstellung der im Bestand vorhandenen Bebauung als allgemeines Wohngebiet. Der Kostenerstattungsvertrag ist neu zu regeln.

Für das Flurstück 77/18, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs, ist neben der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) auch der konkrete Bauleitplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auf den Weg zu bringen. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 15/2016 verwiesen.  

Abstimmungstext:
  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans vom 15.09.2015 wird wie folgt angepasst:
    - Erweiterung des Geltungsbereichs auf nunmehr zwei Grundstücke (Flurstücke 72/6 und 77/18, beide Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs)
    - Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser und Überplanung des Bestandes als allgemeines Wohngebiet
  2. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit beiden Vorhabenträgern abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Norbert Jordan
-Verwaltung-