Siehe Beschlussvorlage 18/2016.
Da der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 18.05.2006 ist und die damalige Planung von der heutigen Planung erheblich abweicht, wird es für notwendig erachtet, den Aufstellungsbeschluss neu zu fassen. Der Bauleitplan sollte, wie die sonstigen im Gemeindegebiet für Ferienhausgebiete eingeleiteten Bauleitplanverfahren auch, als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit dem Vorhabenträger ist dann ein entsprechender Durchführungsvertrag zu schließen. Ebenso hat dieser im Verfahren ein schlüssiges Betreiberkonzept darzulegen.