Der Wehrführer der Gemeinde Waabs hat mit Schreiben 25.05.2016 den zur Verfügung gestellten Antrag an den Bürgermeister gerichtet. Die erste Beratung in den Gremien der Gemeinde soll zunächst dazu dienen, den genauen Bedarf für Garagen- und Stauraum gemeinsam festzustellen und zu definieren sowie einen möglichen Standort einer Baulichkeit zu eruieren. Weitergehende Planungen machen erst nach Klärung dieser Punkte Sinn. Zu bedenken ist, dass südlich des Feuerwehrhauses Ver- und Entsorgungsmedien im Erdreich liegen, deren Überbauung entweder unzulässig oder aber nicht zu empfehlen ist.
Ob im Falle der Schaffung einer Baulichkeit ein Architekt erforderlich wird, hängt von der Art und Dringlichkeit ab. Die Bauverwaltung des Amtes ist nach LBO nur bedingt bauvorlageberechtigt.