Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
46/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
21.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 07.11.2016 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017

Sachverhalt:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.  

Abstimmungstext:
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Schule

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Heinz Haller

stellv. Wahlvorsteher: Lothar Schaldach

Schriftführerin:            Elvira Brief

stellv. Schriftführerin:             Ursula Fröhler

Beisitzerin:                        Gabi Schulz

Beisitzer:                                    Udo Steinacker

Beisitzerin:                                    Franziska Martens

Beisitzer:                                    Christian Netz

Beisitzerin:                                    Maya Demuth

Beisitzer:                                    Günter Bothe
  


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Bernd Eckart
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