Für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"* wird der B-Plan Nr. 36 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windkraftanlagen bezüglich der Anzahl unter Berücksichtigung der bestehenden bzw. bereits genehmigten Windkraftanlagen. Die Steuerung des gebietsbezogenen Maßes des Hinnehmbaren in Bezug auf die Immssionssituation am Standort. Schutz des Landschaftsbildes durch Standortsteuerung der Windkraftanlagen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs.1 S. 2 BauGB). Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |