Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
59/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
14.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 05.12.2016 

Betreff:
Einrichtung eines Kindergartenbeirates im zukünftigen gemeindlichen Kindergarten "Apfelbäumchen"

Sachverhalt:
Nach § 18 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) ist einer Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Vormittagsgruppen ein Beirat einzurichten. Dieser besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertretern der pädagogischen Kräfte und Vertretern des Trägers (somit Mitglieder der Gemeindevertretung).

Der Beirat wirkt nach § 18 Abs. 3 KiTaG bei wesentlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei

1. der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,
2. der Aufstellung von Stellenplänen,
3. der Festsetzung der Öffnungszeiten,
4. der Festsetzung der Elternbeiträge und
5. der Festlegung des Aufnahmeverfahrens. 

Bei der Auswahl der Vertreter des Trägers ist es wichtig, dass die Gemeinde im Beirat fundiert vertreten ist. Nur so ist sie in der Lage, unmittelbar Wünsche und Meinungen aller Beteiligten zu erfahren, in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen und gleichzeitig ihre Planungen zu diskutieren.

Die Benennung von jeweils 2 Vertretern ist dabei ausreichend.

Die Mitglieder aus der Elternvertretung sowie der pädagogischen Kräfte wären durch den Kindergarten zu benennen.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, Bürgermeister Udo Steinacker (Vertreter Bruno Kruse) sowie Jugend- und Sozialausschussvorsitzenden Lothar Schaldach (Vertreter Heinz Haller) als Vertreter des Trägers in den Kindergartenbeirat zu wählen.  


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-