Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
4/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
12.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 01.02.2017 
Gemeindevertretung 13.02.2017 

Betreff:
Küstenschaden in Klein-Waabs an der Strandtreppe

Sachverhalt:
Das Januarhochwasser der Ostsee vom 05.01.2017 hat in Klein-Waabs die Treppe zum Strand südlich des Campingplatzes freigespült. Die Treppe an sich steht noch einwandfrei, allerdings ist die Küste und die schützende Winkelstützwand stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Ein nochmaliges, ähnlich intensives Hochwasser würde vermutlich die obere Lagerung der Treppe und die angrenzende Straße unterspülen oder gar abbrechen lassen. Damit einhergehend würde die jüngst neu gebaute Treppe zerstört.

Es muss darüber beraten werden, welche Ziele die Gemeinde fortan an diesem Küstenabschnitt verfolgen möchte. Eine einfache Sicherung des Küstenabschnitts mit Bordmitteln ist nach Einschätzung von Herrn Andresen nicht möglich. Das Verhalten der Küste in Verbindung mit der Kraft des Wassers und benachbarten Wasserbauwerken sowie dem Auslauf der Hauptvorflut von Klein-Waabs ist schwer kalkulierbar. Fachleute müssten beratend tätig werden.
Ob die Gemeinde diese Einschätzung teilt und wenn ja, welche Fachleute in Frage kommen, gilt es zu beraten. Zudem sollten die Sicherheit des Verkehrs auf dem Weg abgeschätzt und ggf. erforderliche Maßnahmen beschlossen werden.

Herr Andresen berichtet in der Sitzung, dass das Land SH 2 MIO Euro als Zuschussmittel für die Beseitigung von Hochwasserschäden bereitstellen möchte. Die Kreise sind seitens des Landes aufgefordert worden, von den Kommunen Schadensmeldungen einzuholen. Diese Meldungen sollen bis zum 10.02.2017 abgegeben werden.
Um hinsichtlich der Schadenshöhe in Klein-Waabs eine Aussage tätigen zu können, hat Herr Andresen am 31.01.2017 einen Ortstermin mit einem Wasserbauer und dem Bauausschussvorsitzenden anberaumt. Dieser hat die Sicherung der Küste mit einem Deckwerk vorgeschlagen und wird diesbzgl. Kosten abschätzen. Herr Andresen geht davon aus, dass eine Maßnahme zumindest seitens des LKN und der UNB zu genehmigen sein wird. Er schätzt, dass sich die Kosten im Bereich von 100.000 € bewegen werden.
Einige Ausschussmitglieder regen an, auch die Möglichkeit des Baus von Buhnen zu prüfen.
In der Beratung im Ausschuss zeigt sich, dass die touristische Bedeutung dieses Küstenabschnitts eine Sicherungsmaßnahme rechtfertigt oder gar erfordert. Zudem ist die Funktion der gefährdeten Straße als Feuerwehrzufahrt von besonderer Bedeutung.
Bzgl. der Standsicherheit der Treppe erklärt Herr Andresen, dass derzeit keine Gefahr erkannt wird. Jedoch müssen die örtlichen Verhältnisse weiter beobachtet werden. Schon ein einziges, weiteres Hochwasser könnte den Abbruch weiterer Küste verursachen und die Treppe zerstören.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dem Land den Schaden mit den geschätzten Kosten zur Sicherung der Küste zu melden und dabei auf die besondere touristische Bedeutung des Küstenabschnitts sowie auch auf die bedrohte Feuerwehrzufahrt hinzuweisen. Das Amt wird gebeten, diese Meldung vorzunehmen und die Antwort des Landes in einer kommenden Sitzung vorzutragen.


.....................................
Jan Andresen
-Verwaltung-