Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
8/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
26.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz"

Sachverhalt:

Bei der öffentlichen Auslegung der letzten 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde in seiner Stellungnahme bekannt gegeben, dass:

"Mit der vorliegenden 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Sondergebietes "Ferienhäuser" geschaffen werden. Grundsätzliche Bedenken gegen das in Kapitel 5 der textlichen Begründung formulierte Planungsziel, der Verlegung der zulässigen Dauerwohneinheit sowie eine Betriebsleiterwohneinheit in den Geltungsbereich der 3. Änderung bestehen nicht. Ich bitte allerdings zu beachten, dass ohne eine entsprechende Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 eine Dauerwohneinheit sowie eine Betriebsleiterwohneinheit auch hier weiterhin zulässig wären. Da in Ferienhausgebieten das Dauerwohnen generell ausgeschlossen und das betriebszugehörige Wohnen auf ein Mindestmaß reduziert werden sollte, bitte ich um entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Ausschlusses von Dauerwohnen und Betriebsleiterwohnen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24."

Diese Stellungnahme wurde im Bauausschuss, in welchem der Satzungsbeschluss zur 3. vorhabenbezogenen Änderung gefasst worden ist, ausgiebig mit dem Planungsbüro B2K erläutert und diskutiert.

Die Gemeinde hat dies mit folgender Stellungnahme abgewogen und berücksichtigt:

"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur Planfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 und dem zukünftigen Ausschluss von Dauerwohnen und Betriebsleiterwohnen wird zur Kenntnis genommen. Eine einfache Änderung der textlichen Festsetzung in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird in einem weiteren Verfahren vorgenommen. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls im Durchführungsvertrag und in der Begründung enthalten, da in dieser 3. vorhabenbezogenen Änderung die Betriebsleiterwohnung und die eine Dauerwohnung untergebracht werden sollen und die vorhandene Nutzung Dauerwohnen zukünftig im Geltungsbereich der 1. Änderung aufgegeben werden soll. Eine Betriebsleiterwohnung besteht bisher in der 1. Änderung nicht. Somit wird der Anregung des Kreises in einem weiteren Verfahren gefolgt….."

Diese Abwägung der Gemeinde Waabs gilt es nun mit der 4. vorhabenbezogenen Änderung umzusetzen. Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabenträger der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24. Ein Kostenerstattungsvertrag mit ihm wurde bereits geschlossen.   

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz"* wird die 4. vereinfachte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro B2K aus Kiel beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 BauGB abgesehen.
  5. Der Vorhabenträger der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 trägt die Kosten

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)   


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung