N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 27.06.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Bernd Fröde (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Stefan Leckband
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
4. Einwohnerfragestunde
4.1 Fragen zur Tagesordnung
4.2 Allgemeine Fragen
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 14/2016
10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 15/2016
11. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage Windeby"
11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 42/2015
11.2 Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 45/2015
12. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby"
12.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 41/2015
12.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 44/2015
13. Antrag auf einen Außenanstrich des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 25/2016
14. Antrag auf Bezuschussung zur Beschaffung eines Spielgerätes für den Kindergartenspielplatz in Osterby
  Beschlussvorlage - 23/2016
15. Beteiligung an der Schleswig-Holstein-Netz AG
  Beschlussvorlage - 24/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreter Kaschke beantragt, die Tagesordnungspunkte 4, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 von der Tagesordnung abzusetzen, da Herr Fröde heute krankheitsbedingt abwesend ist.

Der Bürgermeister beantragt, die bisherigen Tagesordnungspunkte 23 und 24 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
Der Bürgermeister verabschiedet den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Herrn Leckband. Dieser war seit 2003 als wählbarer Bürger im Bauausschuss und seit 2008 als Gemeindevertreter für die Gemeinde ehrenamtlich tätig. Er dankt ihm für die gute Zusammenarbeit und überreicht das Geschenk der Gemeinde. Herr Leckband betont, dass er immer Spaß an seiner Tätigkeit gehabt hat und bedankt sich bei den Mitstreitern aus der Gemeindevertretung und der Verwaltung.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

zu TOP 4.1 Fragen zur Tagesordnung
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4.2 Allgemeine Fragen
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht regt Gemeindevertreter Koberg an, ein zweites Angebot für die Sanierung des Noorwanderweges einzuholen.

Gemeindevertreter Reimer fragt noch einmal nach dem Grund für die Entscheidung der Gemeinde Osterby bezüglich des Kindergartens. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Gemeinde die Kosten für die Ausweitung des Nachmittagsbetriebs zu hoch waren.

Umweltausschussvorsitzende Pochhammer hebt die gute Beteiligung an der Aktion Saubere Gemeinde hervor.

Kulturausschussvorsitzende Wolfsdorf erklärt, dass das Gemeindefest ausfallen soll. Im Rahmen der Fragebogenaktion hat es nur 11 Rückläufer gegeben. Auch der Umfang der Aktion Ferienspaß soll verringert werden. Dafür sind neue Aktivitäten geplant. 

zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Pochhammer verweist auf den alten Vorgang, in dem der Antrag der Gemeinde auf Errichtung einer Linksabbiegespur im Bereich Friedland abgelehnt wurde. Im Rahmen der Sanierung der Landesstraße wurde eine Linksabbiegespur gegenüber der Kapelle in die Alte Landstraße eingerichtet. Sie stellt die Frage, ob man noch einmal einen Versuch zur Errichtung einer Linksabbiegespur im Bereich Friedland machen sollte. Nach kurzer Diskussion wird die Verwaltung gebeten, den Bürgermeister noch einmal über die damaligen Ablehnungsgründe zu informieren.

Gemeindevertreter Basener spricht noch einmal die bekannte Regenwasserproblematik in der Dorfstraße an. Der Bürgermeister erklärt, dass es zu einer möglichen Lösung verschiedene Auffassungen gibt. Die Errichtung einer Rinne würde z. B. zu einem noch schnelleren Abfluss des Wassers und zu Überschwemmungen führen. Der Bauausschuss soll sich noch einmal mit der Angelegenheit befassen.

Gemeindevertreter Koberg fragt bezüglich der Kupferproblematik im Abwasser nach, ob der PH-Wert des Trinkwassers bei der Übergabestelle bekannt sei. Eventuell verändert sich das Wasser auf dem Transportweg im Leitungsnetz und führt so zu dem erhöhten Kupferabbau in den Leitungen. Der Umweltausschuss soll sich noch einmal mit der Angelegenheit befassen.

zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 14/2016
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Windeby hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte bisher nicht. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Windeby anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Misch- und/oder Trennsysteme abgeführt wird, übernehmen die Kläranlagen der Gemeinde Windeby.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.  

Beschluss:
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 13.05.2016), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 15/2016
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Windeby wurde am 08.04.1997 beschlossen und trat zum 17.04.1997 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 16.04.2017 ein.

Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde am 27.05.1991 erlassen und hat bisher zwei Änderungen erfahren.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2017 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen auf die Abwasserbeseitigungsgebühren am Anfang des Jahres 2017 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können. 
 

Beschluss:
Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 13.05.2016) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage Windeby"

zu TOP 11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 42/2015
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby und die Begründung haben in der Zeit vom 22.05.2015 bis zum 23.06.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 07.05.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 12.05.2014. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 45/2015
Siehe Beschlussvorlage 42/ 2015.  

Beschluss:
Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" der Gemeinde Windeby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby"

zu TOP 12.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 41/2015
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Windeby und die Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) haben in der Zeit vom 22.05.2015 bis zum 23.06.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 07.05.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 12.05.2014. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 44/2015
Siehe Beschlussvorlage 41/ 2015. 

Beschluss:
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Der dem Durchführungsvertrag, als Anlage beigefügte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), wird nach § 12 (3) Baugesetzbuch Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" in Kraft. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf einen Außenanstrich des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 25/2016
Bei der letzten Begehung des Feuerwehrgerätehauses am 02.03.2016 sind Risse im Mauerwerk und Abplatzungen der Farbe festgestellt worden. Um weitere Schäden am Mauerwerk zu vermeiden, beantragt die Feuerwehr den Neuanstrich des Feuerwehrgerätehauses vor dem Winter.   

Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt Angebote einzuholen um die vorhandenen Mängel zu beseitigen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag auf Bezuschussung zur Beschaffung eines Spielgerätes für den Kindergartenspielplatz in Osterby
Beschlussvorlage - 23/2016
Der Gemeinde Windeby liegt ein Antrag der Gemeinde Osterby auf Bezuschussung für die Beschaffung eines Spielgerätes für den Kindergartenspielplatz vor. Der gewünschte Zuschuss liegt bei 2.000 €. Der Antrag liegt der Beschlussvorlage bei.   

Beschluss:
Es wird beschlossen die Anschaffung eines Spielgerätes finanziell mit 2.000,00 € zu bezuschussen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Beteiligung an der Schleswig-Holstein-Netz AG
Beschlussvorlage - 24/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Windeby könnte maximal 51 Aktien zu einem Preis von 239.457,24 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde. 
Im Rahmen der Diskussion um die Vor- und Nachteile sowie die Risiken des Aktienerwerbs schlägt Gemeindevertreter Koberg vor, abweichend von der Empfehlung des Finanzausschusses lediglich 51 Aktien zu erwerben.

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 102 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Gesamtbetrag i.H.v. 478.914,48 € wird vorerst über die allgemeine Rücklage finanziert. Im Rahmen der Nachtragsplanung soll über eine Kreditfinanzierung nachgedacht werden.  

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 51 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Gesamtbetrag i.H.v. 239.457,24 € wird vorerst über die allgemeine Rücklage finanziert. Im Rahmen der Nachtragsplanung soll über eine Kreditfinanzierung nachgedacht werden.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister