N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 27.03.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Klaus Peter Busch
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Heiko Basener (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung von Herrn Peter Busch zum Gemeindevertreter
  Beschlussvorlage - 7/2017
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
4.1 Fragen zur Tagesordnung
4.2 Allgemeine Fragen
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. Wahl eines neuen Mitgliedes im Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 8/2017
10. Wahl eines Mitgliedes in den Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 9/2017
11. Wahl eines Vertreters für Herrn Klaus Kaschke im Bauausschuss.
  Beschlussvorlage - 10/2017
12. Wahl eines Vertreters für Frau Claudia Wolfsdorf im Schul- und Kulturausschuss
  Beschlussvorlage - 11/2017
13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2017
14. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Windeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf
  Beschlussvorlage - 1/2017
15. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 6/2017
16. Anschaffung von Weihnachtsfestbeleuchtung zur Anbringung an Straßenlaternen
  Beschlussvorlage - 4/2017
17. Bezuschussung der Schülerbeförderung
  Beschlussvorlage - 5/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung von Herrn Peter Busch zum Gemeindevertreter
Beschlussvorlage - 7/2017
Der Gemeindevertreter, Herr Bernd Fröde, ist am 23.11.2016 verstorben. Laut Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) der Gemeinde Windeby ist Herr Peter Busch als nächster Bewerber festgestellt worden. Herr Peter Busch ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.

Herr Peter Busch wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Windeby verpflichtet.    

Beschluss:

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

zu TOP 4.1 Fragen zur Tagesordnung
Es werden keine Fragen zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 4.2 Allgemeine Fragen
Es werden keine allgemeinen Fragen gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht des Bürgermeisters erhebt sich in der Gemeindevertretung eine Diskussion um Möglichkeiten der Verbesserung der Werbung für die Breitbandversorgung.

Bauausschussvorsitzender Kaschke berichtet über die Begehung bezüglich der Regenentwässerung der Dorfstraße. Hierbei wurde eine einvernehmliche Vereinbarung mit einem Anlieger getroffen und geplante bauliche Veränderungen besprochen. Auch die Probleme im Möhlhorster Weg wurden angesprochen. Diese Thematik soll im nächsten Bauausschuss besprochen werden.

Umweltausschussvorsitzende Pochhammer berichtet über die geplante Aktion Saubere Gemeinde am 08.04.

Sozialausschussvorsitzender Paulikat berichtet über die Nachbereitung des Ideenkaffees. Ein wesentlicher Punkt ist hier die Schaffung eines Ortsmittelpunktes.

Finanzausschussvorsitzender Koberg gibt bekannt, dass die Themen des Ausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Kindergartenausschussvorsitzender Reimers gibt bekannt, dass die geplante Sitzung am 31.03. mangels Themen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde.

zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Herr Hinkelmann jun. sich mit der Bitte an die Gemeindevertreter gewandt hat, sein Anliegen bezüglich des Fortbestandes des Offenstalls noch einmal zu beraten. Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine umfangreiche Diskussion bezüglich des bisherigen Werdegangs dieser Angelegenheit und die mögliche weitere Verfahrensweise. Bauausschussvorsitzender Kaschke erklärt, dass er zunächst die ihm von Herrn Hinkelmann jun. überreichten Unterlagen sichten und Rücksprache mit dem Amt halten wird. Danach soll die Angelegenheit noch einmal im Bauausschuss behandelt werden.

Frau von Kameke hat sich mit folgenden Punkten an die Gemeinde gewandt:
  1. Sanierung der Straße zu ihren Ferienwohnungen
  2. Aufstellen von Hausnummernschildern an der Straße
  3. Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Richtung ihrer Ferienwohnungen

Der Bürgermeister berichtet, dass die Punkte 1 und 2 bereits in Arbeit seien. Der Punkt 3 soll noch einmal im Bauausschuss beraten werden.

zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Ulbricht regt an, zu besonderen Themen, wie z.B. Breitbandversorgung, Windenergie oder Dorferneuerung eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 9. Wahl eines neuen Mitgliedes im Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 8/2017
Durch die Mandatsannahme von Herrn Peter Busch zum Gemeindevertreter verliert dieser sein Mandat als wählbarer Bürger im Finanzausschuss. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.   

Beschluss:
Herr Peter Busch wird als neues Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 9/2017
Herr Bernd Fröde ist am 23.11.2016 verstorben. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied in den Umweltausschuss zu wählen.    

Beschluss:
Herr Peter Busch wird als Mitglied in den Umweltausschuss gewählt.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Vertreters für Herrn Klaus Kaschke im Bauausschuss.
Beschlussvorlage - 10/2017
Herrn Bernd Fröde ist am 26.11.2016 verstorben. Hierdurch bedingt, ist ein Vertreter für Herrn Klaus Kaschke in den Bauausschuss zu wählen.  

Beschluss:
Herr Peter Busch wird als neuer Vertreter für Herrn Klaus Kaschke in den Bauausschuss gewählt.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl eines Vertreters für Frau Claudia Wolfsdorf im Schul- und Kulturausschuss
Beschlussvorlage - 11/2017
Herrn Bernd Fröde ist am 23.11.2016 verstorben. Hierdurch bedingt ist ein Vertreter für Frau Claudia Wolfsdorf in den Schul- und Kulturausschuss zu wählen.  

Beschluss:
Herr Peter Busch wird als neuer Vertreter für Frau Claudia Wolfsdorf in den Schul- und Kulturausschuss gewählt.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.    

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Windeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.   

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Windeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 6/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:


  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.
Gemeindevertreter Kaschke schlägt vor, den Abstimmungstext dahingehend zu ergänzen, dass die Gemeinde sich der Stellungnahme des SHGT anschließt.

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet. Die Gemeinde schließt sich der Stellungnahme des SHGT an.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Anschaffung von Weihnachtsfestbeleuchtung zur Anbringung an Straßenlaternen
Beschlussvorlage - 4/2017
Es besteht die Überlegung, 5 weitere Weihnachtsfestbeleuchtungen zur Anbringung an Straßenlaternen für die Gemeinde Windeby zu erwerben. Die Kosten pro Weihnachtsfestbeleuchtung liegen bei ca. 440 €.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, 5 Weihnachtsfestbeleuchtungen (Version LED-MB 33) für die Gemeinde Windeby zu erwerben.       

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Bezuschussung der Schülerbeförderung
Beschlussvorlage - 5/2017
Die Windebyer Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule in Eckernförde besuchen, haben im Januar folgende Info durch die Stadt Eckernförde, als zuständiger Schulträger, erhalten:

Eine Schülerjahreskarte wird nur dann von der Stadt Eckernförde als Schulträger ausgegeben, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung

  • 4 km für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 und

  • 6 km für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10

überschreitet. Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen einem zentralen Punkt des Wohnortes und der Schule. Bezogen auf die städtischen Schulen bedeutet das Folgendes:

GEMEMEINDE WINDEBY (Ortsmittelpunkt Kreuzung L265/K57 an der Kapelle Westerthal):

  • Die Jungmannschule und die Peter-Ustinov-Schule liegen 4,4 km vom Ortsmittelpunkt entfernt. Die Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde erfolgt nur für die Kinder der Klassenstufen 5 und 6, nicht mehr ab Klassenstufe 7.

  • Die Gemeinschaftsschule Eckernförde (Pferdemarkt) liegt 4,8 km und die Fritz-ReuterSchule 5,8 km vom Ortsmittelpunkt entfernt. Die Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde erfolgt nur für die Kinder der Klassenstufen 5 und 6, nicht mehr ab Klassenstufe 7.

  • Die Pestalozzischule liegt innerhalb einer Entfernung von 4 km, so dass eine Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde nicht erfolgt.

Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2017/18.

Hintergrund/Begründung:

Nach § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) werden die notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zu den öffentlichen Schulen zu zwei Dritteln von den Kreisen und zu einem Drittel von den Schulträgern getragen. Die Kreise haben durch Satzung festzulegen, welche Kosten als notwendig anerkannt werden.

In § 3 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung ist geregelt, dass die Zurücklegung der eingangs genannten Entfernungen ohne ein Verkehrsmittel zumutbar ist. Diese Regelung ist nicht neu. In der Vergangenheit erhielten jedoch alle Schülerinnen und Schüler der o. g. Gemeinden eine Schülerjahreskarte, weil die Schulbusse aufgrund einer Kilometerpauschale bezahlt wurden, es also unerheblich war, wie viele Kinder mitfuhren. Aus Kulanz wurde auch den älteren Kindern ermöglicht, kostenlos bzw. gegen eine geringe Eigenbeteiligung an der Schülerbeförderung teilzunehmen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat in einem Rundschreiben an alle Schulträger im Kreisgebiet angekündigt, diese von der Satzung abweichende Praxis nicht mehr anzuerkennen. Er wird seinen Anteil an den Schülerbeförderungskosten (zwei Drittel) für alle Kinder, die gemäß der Satzung keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung haben, kürzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt Eckernförde die Kosten daher nur noch in den Fällen tragen wird, in denen die Entfernung zur Schule außerhalb der o. g. Kilometergrenzen liegt.

In allen anderen Fällen können die Schülerinnen und Schüler auch die Omnibusse der Autokraft nutzen, sie müssen aber die Schülerfahrkarten selbst kaufen. Monats-, Wochen- und Einzelfahrscheine können direkt beim Busfahrer erworben werden.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Eltern der im Eckernförder Stadtgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler sich seit jeher selbst um die Beförderung ihrer Kinder zu kümmern haben. Viele dieser Kinder wohnen weiter als 4 km und zum Teil auch weiter als 6 km von ihrer Schule entfernt.

Die Information der Stadt Eckernförde ist sachlich richtig. Die Festsetzung des oben genannten Ortsmittelpunktes (Kreuzung L265/K57 an der Kapelle Westerthal) erfolgte im Jahr 1974 durch das Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein. Es gibt lediglich einen Ortsmittelpunkt je Gemeinde, festgesetzte Mittelpunkte von Ortsteilen bestehen nicht und hätten gemäß Schülerbeförderungssatzung auch keine Relevanz. Der anliegende Kartenausschnitt zeigt, dass der festgesetzte Ortsmittelpunkt auch real in der Mitte der Gemeinde liegt. Ein Antrag auf Verlegung des Ortsmittelpunktes würde somit keinen Sinn ergeben.

Um die Eltern zu unterstützen, besteht die Überlegung der Gemeinde, die Schülerbeförderung zu bezuschussen.


Die Bezuschussung könnte wie folgt aussehen:
- Die Bezuschussung gilt lediglich für die Klassenstufen 7-10 (die Klassenstufen 11-13 wurden bisher auch nicht befördert).
- Nach Ablauf des Schuljahres 2017/2018 haben die Eltern bis 01.09.2018 Zeit, die Ausgaben für die Schülerbeförderung bei der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee einzureichen.
- Es erfolgt eine Bezuschussung i.H.v. 60 %, jedoch maximal 193,32 €.
- Eine Geschwisterermäßigung erfolgt nicht.

Rechenbeispiel 1:
Die "Monatskarte Abo Schüler/Auszubildende" kostet 26,85 € monatlich und gilt für mindestens 12 Monate. Die Schüler können rund um die Uhr zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung pendeln. Die Gesamtkosten pro Jahr liegen bei 322,20 €. Die Kosten tragen die Eltern des Schülers und reichen die Rechnung nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung ein. Die Gemeinde Windeby erstattet 193,32€. Der Eigenanteil liegt somit bei 128,88 €.

Rechenbeispiel 2:
Die Einzelkarte zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung kostet 1,80 €. Da das Kind in der Regel mit dem Fahrrad oder den Eltern zur Schule kommt, wird keine Monatskarte erworben, jedoch 222 Einzelkarten (unrealistisches Beispiel) erworben. Die Kosten in Höhe von 399,60 € tragen die Eltern und reichen die Rechnungen nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung ein. Die Gemeinde Windeby erstattet 193,32 € (nicht 60%, 239,76 €). Der Eigenanteil liegt somit bei 206,28 €. 

Es handelt sich um schätzungsweise 35 Schüler. Die Kosten würden somit ca. 6.800 € betragen. 
Kurz vor der Sitzung wurde der Verwaltung eine erste Einschätzung der Kommunalaufsicht zu dem von der Gemeinde beabsichtigten Beschluss mit folgendem Wortlauft übermittelt:

Nach erster Einschätzung halte ich einen entsprechenden Zuschuss der Wohnortgemeinde für rechtlich bedenklich. Die Aufgabe der Schülerbeförderung ist klar den Schulträgern und die Kostenträgerschaft den Kreisen gemäß § 114 SchulG zugeordnet.

Diese Einschätzung erfolgt in analoger Auslegung des Innenministeriums, dass eine Erstattung oder gar Übernahme von Eigenanteilen an den Kosten der Schülerbeförderung durch Gemeinden nicht möglich ist und zwar unabhängig von ihrer im Rahmen des Gemeindehaushaltsrechts bedeutsamen Leistungsfähigkeit.

Die Beteiligung von Eltern und volljährigen Schülern an den Kosten der Schülerbeförderung betrifft nicht spezifisch die Einwohner einer Gemeinde. Sie erfolgt auf der Grundlage einer Satzungsregelung des Kreises für das gesamte Kreisgebiet. Die für die Regelungskompetenz einzelner Gemeinden erforderliche spezifische Ortsbezogenheit kann nicht dadurch hergeleitet werden, dass eine Erstattungsregelung jeweils ausschließlich Einwohnern der jeweiligen Gemeinde zugutekommen würde.

Es obliegt damit allein den für den Erlass der Schülerbeförderungssatzungen zuständigen Kreisen, darüber zu befinden, ob Eltern und volljährige Schüler finanziell belastet werden sollen oder nicht.

Ob eine "Zuschussgewährung zu den Kosten, die nicht durch die Satzung abgedeckt werden" und "Erstattung Eigenanteil" analog anzuwenden ist, bedarf aber noch einer abschließenden Prüfung. Diese ist noch nicht abgeschlossen.

Innerhalb der Diskussion über die weitere Verfahrensweise macht Gemeindevertreter Kaschke deutlich, dass es der Gemeinde nicht primär um eine Übernahme von Schülerbeförderungskosten geht, sondern um eine familienpolitische Förderung.

Ohne das abschließende Prüfungsergebnis mit Darlegung der Gründe macht eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik jedoch keinen Sinn.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird vertagt, bis das endgültige Prüfungsergebnis der Kommunalaufsicht vorliegt.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister