Sitzungsort: | in der Gastwirtschaft Mohr, Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.58 Uhr |
Bürgermeisterin Jutta Werner |
Gemeindevertreter Heiko Basener |
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Peter Haß |
Gemeindevertreter Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Stefan Leckband |
Gemeindevertreter Harald Paulikat |
Gemeindevertreter Peter Pietrzak |
Gemeindevertreter Gero Reimer |
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht |
Gemeindevertreter Gerhard Wodi |
2. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Dieter Kaschke (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
3.1. | Fragen zur Tagesordnung |
3.2. | Allgemeine Fragen |
4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 16/2010 | |
9. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2010 | |
10. | Klärschlammverbringung aus der Teichkläranlage Friedland |
Beschlussvorlage - 19/2010 | |
11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 21/2010 | |
12. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 22/2010 | |
13. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 20/2010 | |
14. | Entschädigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) |
Beschlussvorlage - 23/2010 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Bürgermeisterin bittet darum, als Tagesordnungspunkt 14 „Entschädigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr (Jugendfeuerwehr)“ mit aufzunehmen. Seit 2009 besteht eine Jugendwehr, wobei bisher die Frage der Entschädigung der Jugendwarte noch nicht beschlossen ist. Dies müsste nun geschehen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
zu TOP 3.1. | Fragen zur Tagesordnung |
Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3.2. | Allgemeine Fragen |
Herr Ladewig fragt an, wie weit die Breitbandanbindung für den Ortsteil Kochendorf fortgeschritten ist. Außerdem hätte er gerne gewusst, wie die Unterhaltung der Entwässerungsgräben im Nieweg geregelt ist. Zu den Entwässerungsgräben führt die Bürgermeisterin aus, dass dort Mäharbeiten nach Bedarf durchgeführt werden. Sie wird sich die Situation noch einmal vor Ort ansehen. Zur Breitbandversorgung konnte seitens der Telekom noch kein konkreter Termin benannt werden. Aufgrund der vertraglichen Regelung muss die Versorgung jedoch bis zum 06.01.11 fertig gestellt sein. Herr Vondracek weist darauf hin, dass er Messergebnisse des Wassers vom Wasserbeschaffungsverband erhalten hat. Dort ist jedoch kein Kupferwert ausgewiesen. Bezüglich der Diskussion um die Kupferbelastung im Klärschlamm wäre es jedoch sinnvoll auch einen Kupferwert auszuweisen. Die Bürgermeisterin erläutert, dass der Wasserbeschaffungsverband auf einer Umweltausschusssitzung bereits über die Kupferproblematik berichtet hatte. Sie wird sich jedoch noch einmal nach dem Kupferwert erkundigen. Zukünftig sind auch noch Beprobungen im Bereich des Stagnationswassers geplant. |
zu TOP 4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten: 30. September Amtswehrübung in Kochendorf/Christianshöh 5. Oktober Kulturausschuss-Sitzung 15. Oktober Eröffnung der Ausstellung „Haithabu und Danewerk – Denkmal mit Wirkung“ 15. – 22. Oktober Ausstellung mit zwei archäologischen Spaziergängen (Herr Biermann) 21. Oktober Begehung des Osterwalls für das Pflegekonzept des archäologischen Landesamtes 27. Oktober Besuch des Landrates im Amt Schlei-Ostsee Hauptausschuss-Sitzung 28. Oktober Sozialausschuss-Sitzung 29. Oktober Laternenumzug mit der FFW Kochendorf und dem SV Kochendorf 30. Oktober Pflanz- und Pflegetag der Gemeinde 4. November Amtsausschuss-Sitzung in Waabs 8. November Finanzausschuss-Sitzung 14. November Volkstrauertag 20. November Spielenachmittag der Gemeinde Zu den Anfragen der vergangenen Gemeindevertreter-Sitzungen:
Sozialausschussvorsitzende Ulbricht berichtet wie folgt:
Umweltausschussvorsitzender Paulikat berichtet wie folgt:
Schul- und Kulturausschussvorsitzender Leckband berichtet wie folgt:
Bauausschussvorsitzender Haß berichtet wie folgt:
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Bezüglich der Heizungsproblematik im Bereich der Gemeindefreizeitstätte Frohsein schlägt Gemeindevertreter Koberg vor, den Tank regelmäßig durch den Gemeindearbeiter kontrollieren zu lassen. Ferner schlägt Gemeindevertreter Koberg vor, die Einwohnerinnen und Einwohner in dem jährlichen Bürgermeisterbrief noch einmal auf die Schneeräumpflicht hinzuweisen. Gemeindevertreter Paulikat weist darauf hin, dass es nicht wünschenswert ist, beim Plakatieren die Plakate mit Nägeln an den Bäumen zu befestigen. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 16/2010 Die Gemeindevertretung hat am 08.06.2010 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage (BGA) in Windeby (Eichenallee) beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 29.07.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 29.06.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden. Die Geräuschimmissionsuntersuchung zur Erweiterung der Biogasanlage vom 16.07.2010 kommt zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: Die Erweiterung der BGA führt in der Summe mit dem Anlagenbestand nicht zu relevanten Geräuschimmissionen in der Umgebung einschl. des im Osten geplanten Wohngebietes (Geltungsbereich des B-Planes Nr. 41 der Stadt Eckernförde). Das anlagenbezogene Verkehrsaufkommen der BGA löst keine Lärmimmissionskonflikte, im Hinblick auf die immissionsschutz- und planungsrechtlichen Belange, aus. Die Ermittlung der Geruchsimmissionen sowie Schornsteinmindesthöhe vom 14.07.2010 kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Schornsteinmindesthöhe von 12 m über Grund ist nach Geruchsimmissionsrichtlinie auch im Hinblick auf die Geruchsimmissionen durch BHKW-Abgase ausreichend. Die belästigende Wirkung der vorhandenen Geruchsbelastung wird durch den Betrieb der geplanten BGA nicht relevant erhöht. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Beschluss: 1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “Biogasanlage Windeby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2010 Die Gemeindevertretung hat am 08.06.2010 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage (BGA) in Windeby (Eichenallee) beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 29.07.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 29.06.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden. Die Geräuschimmissionsuntersuchung zur Erweiterung der Biogasanlage vom 16.07.2010 kommt zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: Die Erweiterung der BGA führt in der Summe mit dem Anlagenbestand nicht zu relevanten Geräuschimmissionen in der Umgebung einschl. des im Osten geplanten Wohngebietes (Geltungsbereich des B-Planes Nr. 41 der Stadt Eckernförde). Das anlagenbezogene Verkehrsaufkommen der BGA löst keine Lärmimmissionskonflikte, im Hinblick auf die immissionsschutz- und planungsrechtlichen Belange, aus. Die Ermittlung der Geruchsimmissionen sowie Schornsteinmindesthöhe vom 14.07.2010 kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Schornsteinmindesthöhe von 12 m über Grund ist nach Geruchsimmissionsrichtlinie auch im Hinblick auf die Geruchsimmissionen durch BHKW-Abgase ausreichend. Die belästigende Wirkung der vorhandenen Geruchsbelastung wird durch den Betrieb der geplanten BGA nicht relevant erhöht. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Beschluss: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet “Biogasanlage Windeby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Klärschlammverbringung aus der Teichkläranlage Friedland |
Beschlussvorlage - 19/2010 Das Abwasser aus dem Ortsteil Friedland fließt über das Mischwasserkanalsystem der Teichkläranlage zu. Dort setzen sich im Teich 1 die Feststoffe in Form von Klärschlamm ab. Seit Bau der Anlage im Jahre 1985 / 1986 wurde der Schlamm noch nie entnommen, so dass eine Entschlammung anzuraten ist. Im Absetzbereich haben sich Inseln gebildet, die bereits mit Quecke ... bewachsen sind. Der eingelagerte Schlamm wurde im Juli beprobt und untersucht und hat eine Kupferkonzentration von 592 mg/kg ergeben. Damit ist eine landwirtschaftliche Verbringung gemäß Klärschlammverordnung möglich und zulässig. Die Akquise geeigneter landwirtschaftlicher Flächen erfolgt nach Beschlussfassung. Eine im Teich 1 installierte kombinierte Tauch- und Trennwand sorgt dafür, dass sich der eingetragene Schlamm nicht über die gesamte Teichfläche verteilt, sondern sich im vorderen Bereich konzentriert. Dieses macht Sinn, da folgende Entschlammungstechnik angewendet wird. Die festen Schlamminseln und Ablagerungen an den Böschungen sowie der Sandeintrag am Zulauf müssen zunächst mit einem Langarmbagger ausgehoben und verbracht werden. Anschließend muss der Teichwasserspiegel soweit abgesenkt werden, dass eine homogenisierbare Menge an Wasser- und Schlammgemisch übrig bleibt. Da die Trennwand einem einseitigen Wasserdruck nicht Stand halten würde, muss der Wasserspiegel sowohl links wie rechts der Mauer gleichmäßig abgesenkt werden. In der Regel muss eine Tiefe von 1,00 bis 1,20 m im Teich verbleiben, weil der Rührpropellar weder auf der Sohle Schäden anrichten noch über dem Spiegel ausschlagen soll. Durch die Abdrift feiner Bestandteile des Schlamms über die Tauchwand hinweg, hat sich auch hinter der Wand Schlamm abgelagert. Dieser müsste mit einem Langarmbagger auf die andere Seite der Wand verbracht und dort mit abgepumpt werden. Im der Summe sind somit rund 450 m³ Schlamm flüssig abzufahren. In der Summe werden die Kosten auf rund 13.000 € geschätzt. Folgende Gründe sprechen stichwortartig für eine Umsetzung der Maßnahme in 2011:
Thema Abdichtung des Teiches 3: Für 2010 war geplant, die Weidenstubben aus den Böschungen zu beseitigen und die entstehenden Löcher mit Lehm zu verschließen. Infolge der Wetterkapriolen 2010 wurde die Umsetzung der Maßnahme vom Frühjahr in den Sommer verschoben. Allerdings stellte sich im Sommer heraus, dass für die Entschlammung des Teiches 1 ebenfalls ein Bagger anfahren muss. Da für diese Arbeiten auch eine leistungsfähige Pumpe vor Ort ist, könnte man die Entschlammung des Teiches 1 zusammen mit der Abdichtung des Teiches 3 durchführen. Somit wurde der gefasste Beschluss zur Abdichtung bisher noch nicht umgesetzt. Zudem haben die vielen Niederschläge in 2010 dafür gesorgt, dass die Teichanlage nahezu immer einen Abfluss hatte. Mithin war die mögliche Versickerungsthematik nicht offensichtlich. Thema Teichkläranlage Kochendorf: Auch hier wurde bei der Gelegenheit der Schlamm auf Kupfer untersucht. Hier wurde eine Konzentration von 822 mg/kg attestiert. Die Gründe für die unterschiedlichen Konzentrationen in den beiden Anlagen sind nicht eindeutig nachvollziehbar.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Schlammverbringung aus der Teichkläranlage Friedland in 2011 vorzunehmen. Die geschätzten Kosten von rund 13.000 € werden anerkannt und in den Verwaltungshaushalt eingestellt. Ferner wird der geschätzte Aufwand für die Abdichtung des Teiches 3 in Höhe von rund 4.700 € bereitgestellt (Beschluss vom 15.09.2009).
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 21/2010 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 82.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.013.600,- € auf nunmehr 1.096.300,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 167.300,- € auf nunmehr 167.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 22/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 20/2010 Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 39 Aktien erwerben. |
Beschluss: Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Entschädigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) |
Beschlussvorlage - 23/2010 Gemäß Punkt 2.5 der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren sollen Jugendfeuerwehrwarte eine Auslagenpauschale erhalten, die den Betrag von 40,00 Euro monatlich nicht übersteigen darf. Der stellvertretende Jugendfeuerwehrwart soll eine Auslagenpauschale erhalten, die höchstens die Hälfte der Auslagenpauschale des Jugendfeuerwehrwartes betragen darf. |
Beschluss: Der Jugendfeuerwehrwart erhält eine Auslagenpauschale in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinie -EntschRichtl-fF- Der stellv. Jugendfeuerwehrwart erhält eine Auslagenpauschale in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinie -EntschRichtl-fF- Die Auslagenpauschalen werden rückwirkend zum 01.01.2010 gezahlt. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Jutta Werner |
Protokollführer | Bürgermeisterin |