N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 20.09.2011.

Sitzungsort:  im Gasthaus Mohr, Liebesallee 1, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Jutta Werner
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Peter Haß
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Gemeindevertreter Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreter Gerhard Wodi

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Heiko Basener (entschuldigt )
2. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Dieter Kaschke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 16/2011
9. Internetauftritt der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 14/2011
10. Gehwegteilsanierung Dorfstraße 29 im Bereich der Linden
  Beschlussvorlage - 19/2011
11. Stichpunktartige Kupferanalysen im Frischwasser
  Beschlussvorlage - 18/2011
12. Radrouten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Beschlussvorlage - 15/2011
13. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 17/2011
14. Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 22/2011
15. Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 23/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
19. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als TOP 18 wird im nichtöffentlichen Teil ergänzt: „Mitteilungen“


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung

Die Frage eines Bürgers, weshalb es dem Amt überlassen worden sei, sich um den Klärschlamm der Kochendorfer Kläranlage zu kümmern, wurde dahingehend beantwortet, dass das Amt (auch in dieser Angelegenheit) berät, die Gemeindevertretung beschließt und die Bürgermeisterin sowie das Amt Beschlüsse ausführen.


zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen

Es werden keine allgemeinen Fragen gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht der Bürgermeisterin liegt als Anlage bei. Die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihren Ausschüssen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Es liegen keine Anregungen bzw. Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

GV Pietrzak weist darauf hin, dass finanzielle Angelegenheiten grundsätzliche im Finanzausschuss zu beraten sind.

Entsprechende Anfragen der nachfolgend genannten Gemeindevertreter/innen werden wie folgt von der Bürgermeisterin oder LVB Bock beantwortet:
  • (GV Wodi): Das Ordnungsamt kümmert sich bereits um den im Bereich „Alte Landstraße“ stehenden Wohnwagen und um den abgestellten PKW (am Rondell bei der Brunnenanlage).
  • (GV Leckband): Die Breitbandversorgung ist ein Thema, an dem das Amt ständig in verschiedenen Bereichen arbeitet. Schnelle Fortschritte sind leider nicht zu erwarten, da umfangreiche Rechtsbereiche und wirtschaftliche Gründe dieses verhindern. Dennoch gibt es Teilerfolge. Eine Zusammenarbeit mit dem benachbarten Breitbandzweckverband findet bereits statt und für die Zukunft (nach Abschluss der dort bereits geplanten Maßnahmen) ist ein Beitritt zum Zweckverband nicht ausgeschlossen.
  • (GV Koberg): Die in Eckernförde geplante Nooröffnung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Noorrundwanderweg.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

In der Niederschrift der letzten Sitzung wurde LVB Bock versehentlich als anwesend aufgenommen. Weitere Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 16/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Dieser charakteristische Landschaftsraum erstreckt sich auch in Teilen (Bereich um das Windebyer Noor herum) auf das Gemeindegebiet Windeby.

Losgelöst von dieser Sachlage hat die Gemeindevertretung Windeby am 09.06.2009 beschlossen, aufgrund mangelnder Verfügbarkeit, keine Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes zu melden.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebietsdurch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Nutzung der Windkraft im Gemeindegebiet aus.
Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Windeby in Teilen als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Gerhard Wodi
Herr Ralf Koberg

zu TOP 9. Internetauftritt der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 14/2011

Die Gemeinde Windeby betreibt seit Jahren unter der Adresse www.gemeindewindeby.de eine Homepage. Diese Homepage wird privat gepflegt. Die Aktualisierung erfolgt jedoch nur sporadisch, so dass die Inhalte teilweise inaktuell sind. In weiten Bereichen verweist die Homepage bereits jetzt auf die Homepage des Amtes Schlei-Ostsee, wo zahlreiche Informationen über die Gemeinde hinterlegt sind und automatisch durch das Amt gepflegt werden. Die Darstellung der Informationen auf der Hompage des Amtes Schlei-Ostsee ist durch die Amtsumlage abgegolten, so dass hier keine weiteren Kosten anfallen.

Es liegt nun ein Angebot der der Firma IT-Nachtigal für eine komplett Überarbeitung und die dauerhafte Pflege der Homepage vor. Die Kosten für die Überarbeitung belaufen sich auf 1.428,- €. Für die Pflege werden jährlich 357,- € fällig, wobei die gewünschten Änderungen vorformuliert mit Bildern per E-Mail zugesendet werden müssen.

Für die Verbesserung des Internettauftritts der Gemeinde bestehen folgende Möglichkeiten:
  1. Annahme des Angebotes der Firma IT-Nachtigal oder eines anderen IT-Dienstleisters.
  2. Verlinkung der Seite www.gemeindewindeby.de auf die Homepage des Amtes und Nutzung der dort vorhandenen Module


Beschluss:

Die Seite www.gemeindewindeby.de soll auf die Homepage des Amtes verlinkt werden und die dort vorhandenen Module sollen genutzt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gehwegteilsanierung Dorfstraße 29 im Bereich der Linden
Beschlussvorlage - 19/2011

Am 15.07.2011 fand ein Ortstermin statt, um die Gehwegsituation und den Lindenbaumbestand in der Dorfstraße in Kochendorf vor dem Grundstück des Hauses Nr. 29 einschätzen zu können. Hierbei wurde festgestellt, dass das Lichtraumprofil im öffentlichen Verkehrsraum dringend freizuschneiden ist. Dieses wurde bereits zeitnah erledigt, nachdem ein Fachmann die betroffenen Bäume als gesund einstufte. Des weiteren hat das Wurzelwerk der groß gewachsenen Linden die Gehwegbefestigung sowie die beiläufige aus Natursteinen aufgesetzte Mauer beschädigt. Laut Aussage der UNB des Kreises Rendsburg Eckernförde besitzen die Linden ortsbildprägenden Karakter und dürfen nicht gefällt werden. Nun gilt es eine pragmatische Lösung zu finden, den Gehweg im Bereich der Bäume so zu gestalten, dass die jetzt durch die Unebenheiten vorhandenen Stolperstellen entschärft werden.

Eine mögliche und kostengünstige Lösung zur Sanierung des Gehweges wäre:
  • Aufnahme und Entsorgung des Betonrechteckpflasters und der Gitterwaben (ca. 8 cm stark)
  • ca. 15 cm Bodenaufnahme und Entsorgung
  • Abdeckung des freigelegten Wurzelwerks durch ein Schutzvlies
  • Einbau einer 20 cm starken Tragschicht aus z. B. Asphaltrecycling
  • Einbau einer 3-4 cm starken Schicht aus anlehmigem Deckkies zur Profilierung
  • Die Enden des Gehweges werden durch Rasenborde gesichert

Die gleichzeitig begutachtete Felssteinmauer zum Grundstück Dorfstr.29 wurde offensichtlich ebenfalls durch das Wurzelwerk der Bäume beschädigt. Das vermörtelte Fugenbild im Natursteinmauerwerk weist Abplatzungen bzw. Risse auf. In einigen Bereichen haben sich einzelne Felssteine leicht verschoben.

Eine mögliche und kostengünstige Lösung zur Sanierung der Mauer wäre:   
  • Auskratzen des über die Jahre gelockerten Fugenmaterials
  • Neuverfugung in den Fehlstellen
Die Kosten zur Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahme wird auf ca. 2.000,00 € Brutto geschätzt.

Der Bauausschuss hat ergänzend über eine mögliche Straßeneinengung oder -verlegung sowie eine Veränderung der Gehwegführung beraten. Für diese wäre ein Fachplaner zu beauftragen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Bauausschuss wird die Gehwegführung/-unterhaltung zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich prüfen.

Bezüglich der Unterhaltungsmaßnahme an der Natursteinmauer ist der betroffene Grundstückseigentümer vor Beginn der Maßnahme ins Benehmen zu setzen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stichpunktartige Kupferanalysen im Frischwasser
Beschlussvorlage - 18/2011

Die Gemeinde hatte in Hinblick auf die Recherche der Quelle des Kupferanteils im Klärschlamm eine stichpunktartige Analyse des Trinkwassers in Windeby beschlossen. Es sollte gezapftes Trinkwasser von 4 Haushalten analysiert werden.
Diesem Beschluss entsprechend wurde Mitte Juli 2011 eine Probennahme und anschließende Analyse durch das Labor UCL in Westerrönfeld vorgenommen. Zum Verständnis muss das Normvorgehen beschrieben werden. Da Herr Andresen kein Umwelttechniker oder Laborant ist, kann diese Beschreibung sicherlich nur oberflächlich sein.

Es werden drei Proben pro Probenentnahmestelle entnommen. Jede Probe beinhaltet eine Menge von einem Liter.
  • Probe S0: Probe im laufenden Betrieb, d.h. das in den Leitungen der Hausinstallation lange stehende Wasser ist bereits abgeflossen. Im Grunde handelt es sich tatsächlich um die Wasserzusammensetzung, die aus dem öffentlichen Versorgungsnetz stammt.
  • Probe S1: Erste Probe, d.h. erster Liter nach 4 Stunden Stillstand. D.h. 4 Stunden lang wurde im Haus kein Wasser gezapft.
  • Probe S2: Zweite Probe, d.h. zweiter Liter nach 4 Stunden Stillsand.

Die Ergebnisse der Analysen seien hiermit anonymisiert zitiert:
Probenentnahmestelle
Probe S0 [mg/l Kupfer]
Probe S1 [mg/l Kupfer]
Probe S2 [mg/l Kupfer]
Grenzwert [mg/l Kupfer]
1
0,13
0,21
0,43
2
2
0,088
0,11
0,13
2
3
0,16
1,5
2,3
2
4
1,0
2,2
1,9
2

Folgendes ist auf den ersten Blick erkennbar:
  1. Sämtliche Ergebnisse variieren stark.
  2. Die Ergebnisse der S0-Probe sind allesamt weit unter dem Grenzwert von 2 mg/l.
  3. Das Ergebnis der S1-Probe zeigt bei der Probenentnahmestelle 4 eine leichte Überschreitung des Grenzwertes.
  4. Das Ergebnis der S2-Probe zeigt bei der Probenentnahmestelle 3 eine leichte Überschreitung des Grenzwertes.

Auf Rückfrage beim Labor wurde mitgeteilt, dass die gemessenen Überschreitungen keine wesentlichen Überschreitungen darstellen und damit auch keinen Anlass zur Sorge bieten. Dennoch sollte nach Auffassung von Herrn Andresen den Eigentümern der Probenentnahmestellen das Ergebnis mitgeteilt werden.

Tatsächlich erhellt das Ergebnis die Erkenntnisse zur genauen Herkunft der Kupferbestandteile im Klärschlamm aber kaum, denn natürlich war es bekannt, dass das Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz durch chemische Reaktionen Bestandteile aus dem Material der Hausinstalltionen herauslöst. Das Wasser verlässt das Wasserwerk des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen mit 0,02 mg/l Kupfer (vergleiche folgenden Link http://wbv-mittelschwansen.de/pdf/BEFUND30_18.04.2011.pdf ) . Dieser Wert ist seit 40 Jahren stabil und begründet sich aus dem natürlichen Gehalt im geförderten Wasser. Der in Waabs erbohrte, 160 bis 200 m tiefe Grundwasserleiter spendet Wasser, welches 3- 4Tsd Jahre alt ist.


Tatsächlich stammen die Kupferbestandteile im Klärschlamm aber auch aus:
  • Kupferbaustoffen der Fassaden und Dächer der Bebauung. Der „saure“ Regen löst Bestandteile von Kupferdachrinnen und -blechen und spült diese über das Mischsystem in die Teichkläranlage.
  • Schornsteinabdeckungen aus Kupferblech. Die Abgase aus Festbrennstoff- oder Ölöfen liefern ebenfalls ein Milieu, welches das Auswaschen von Kupferbestandteilen begünstigt. Auch diese gelangen über das Mischsystem zur Teichkläranlage.
  • der Straßenentwässerung. Der Bremsenabrieb u.ä. wird über das Niederschlagswasser dem Mischkanal und damit der Teichkläranlage zugeführt.
Es gibt wahrscheinlich noch weitere Quellen, so dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann...

Der Grund, warum aus der Mischkanalisation in Kochendorf offensichtlich mehr Kupferbestandteile in die Teichkläranlage gespendet werden als aus der Mischkanalisation in Friedland, liegt wahrscheinlich in der anderen Zusammensetzung des dort eigens geförderten Wassers. Allerdings spielt das aus Umweltschutzgesichtspunkten auch kaum eine Rolle, da Kupfer im Klärschlamm eigentlich auch nicht unbedingt das maßgebliche, gefährliche Schwermetall ist. Vielmehr sind es auch die anderen Schwermetalle, organischen Schadstoffe (AOX = adsorbierbare organische Halogenverbindungen) und im Abwasser gelöste und enthaltene Medikamentenrückstände. Diese lassen sich allerdings nur mit erheblichem Aufwand analysieren, so dass die Heranziehung des Kupferparameters pragmatisch einfach ist. Daher hat dieser Parameter nach Einschätzung von Herrn Andresen bis heute die besondere Bedeutung in der Klärschlammverordnung mit der für viele Gemeinden eindeutigen Folge, dass der Schlamm nur thermisch verwertet werden darf.

Herr Andresen ist ausgebildeter Zimmermann und studierter Dipl.-Ing. Bau und kann daher nur, die über die vergangenen 10 Jahre gewonnenen Erfahrungen auf dem Feld der Klärschlammverwertung wiedergeben. Wissenschaftliche und chemisch- physikalische Zusammenhänge können nicht fundiert erklärt werden. Dennoch kann in der Sitzung vertiefend in das Thema eingestiegen, aber sicherlich nicht mit abschließender Weisheit geschlossen werden.

Ergänzend wird von Herrn Andresen in der Sitzung erläutert (hier stichpunktartig notiert):
  • KlärschlammVO seit 1982 als BundesVO mit hohen Grenzwerten
    • 1992 novelliert mit Herabsetzung der Grenzwerte, BundesVO
    • zwischenzeitlich zig Veränderungen diskutiert, aber tatsächlich keine Novelle
  • Grenzwert Kupfer
    • Im Klärschlamm ist Kupfer ein Schwermetall, in der Landwirtschaft ein Spurenelement à im Biolandbau als Pflanzenschutzmittel eingesetzt
    • Ökologen und die Landwirtschaft sieht Kupfer als nicht problematisch, wenn ein Mangel im vorgesehenen Boden nachgewiesen werden kann.
    • Ökotoxologisch relevant sind vielmehr Blei, Cadmium und Quecksilber. Grenzwert z.B. bei Blei liegt bei 900 mg/kgTS, Fachleute halten einen Grenzwert von 100 mg/kgTS für sinnvoll, tatsächlich liegt der Wert im Schlamm bei rund 30 mg/kgTS
  • Nach allen anderen Bestimmungen (Bodenschutz etc…) wäre Klärschlamm als Dünger legitim, nur die KlärschlammVO und die DüngemittelVO als Spezialvorschriften schränken die landwirtschaftliche Verwertung ein.
  • Die KlärschlammVO lässt keine Ausnahmegenehmigung zu. Beispiel: Fehmarneraner Schlamm muss verbrannt werden, obwohl die Fehmarneraner Böden wohl klassischen Kupfermangel aufweisen. Daher wurde mit Juristen und dem Ministerium versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Gescheitert. Eine Öffnungsklausel gibt es nicht.
  • Kommt das von der EU ?
Ausnahmsweise nicht, denn die EU fordert eindeutig den Vorzug der stofflichen Verwertung vor der thermischen Verwertung
  • Die These, dass Medikamentenrückstände, die infolge der überdosierten Einnahme ausgeschieden werden, Auswirkungen auf das Bodenleben haben, konnten durch eine 200.000 € teure Studie vor 2-3 Jahren nicht bestätigt werden.

Wo kommt das Kupfer her ?
  • Kupferaggressives Trinkwasser ? Das Waabser Wasser ist hervorragend, viele Regionen würden sich über dieses Wasser freuen. Daher kein Anlass zur Diskussion…
  • Es gibt deutliche Qualitätsunterschiede bei den Kupferleitungen. Beispiel: In einem Ort gibt es einen Installateur, der minderwertige Qualitäten verbaut und tatsächlich viele Häuser ausstattet, dann kann das der Grund sein, für hohe Kupferwerte in Abwasser. Der Nachbarort beschäftigt bei gleichem Frischwasserbezug einen anderen Installateur und hat daher bessere Werte.
  • Der gesetzliche Klärschlammfonds existiert seit 1999 und hat bis heute 125 MIO € angespart. Bisher kein Haftungsfall. Einzahlung daher derzeit ausgesetzt.

Kompost im Vergleich zum Klärschlamm ?

Die Inhaltsstoffe des Klärschlamms sind sehr genau bekannt und in den Analysen dokumentiert. Man kann praktisch auch schwer etwas verstecken.
Beim Kompost aus Kompostierungsanlagen (Braune Tonne) sind die Inhaltsstoffe oftmals fragwürdig und Verunreinigungen punktuell möglich. Die Verwertung erfolgt auf Basis der BioabfallVO. Das Material ist hochrangig anerkannt und liegt in attraktiven Tüten im Baumarkt oder wird in großen Mengen auf die Äcker gefahren. Möglicherweise wird die Umwelt mit diesem Material eher geschädigt als es mit Klärschlamm der Fall wäre.

Fazit:
Kupfer im Klärschlamm ist ökotoxokologisch bei Verwendung auf erwiesenermaßen kupfermangelnden Böden kein Problem.
Der Grund, warum die Grenzwerte der Klärschlammverordnung nicht endlich über eine Novellierung nach wissenschaftlich objektiven Gesichtspunkten festgelegt werden, sollte im Zusammenhang mit den Interessen der Beteiligten der Erzeugerseite und der Entsorgungsbranche gesucht werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine weiteren Frischwasseranalysen in privaten Haushalten zu beauftragen. Das gelieferte Frischwasser des Beschaffungsverbandes entspricht in allen Parametern der Trinkwasserverordnung. Die Eigentümer der Probenentnahmestellen erhalten das Ergebnis der Analysen zur weiteren Verwendung.
Im Zusammenhang mit Kupferinstallationen in privaten Haushalten können infolge der Trinkwasserbeschaffenheit Kupferbestandteile aus diesen privaten Installationen herausgelöst werden. Die Gemeinde verweist im Zusammenhang mit diesen privaten Kupferinstallationen auf die Empfehlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen, das Stagnationswasser aus der Hausinstallation nicht für die Nahrungszubereitung oder als Trinkwasser zu nutzen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Radrouten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Beschlussvorlage - 15/2011

Die Geschäftsstelle der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand e.V. teilte mit, dass im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde vom Büro Lebensraum Zukunft die 15 Radrouten im Kreisgebiet auf Gefahrenquellen und „Mängel“ (dieser Begriff ist sicherlich nicht in allen Fällen zutreffend gewählt worden und müsste wohl eher „Verbesserungsvorschläge“ genannt werden) untersucht und beurteilt worden.

Die Ergebnisse, das Gemeindegebiet betreffend, wurden der Gemeinde Windeby mitgeteilt. Es wird von Seiten der AktivRegion um Äußerung gebeten, ob die Gemeinde Planungen anstellt, Veränderungen anzustreben. Hintergrund der Fragestellung ist die Sammlung der Projekte, um ggf. Förderungsmöglichkeiten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes prüfen zu können.

Die durch das Büro Lebensraum vorgenommenen Einschätzungen sind im Einzelnen zu hinterfragen. Zum Einen handelt es sich nicht um explizit ausgewiesene Radwege und zum Anderen ist nicht in jedem Fall die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben.

Hierzu hat sich die Bürgermeisterin in der vorliegenden Vorab-Stellungnahme bereits geäußert.


Beschluss:

Der Vorab-Information der Bürgermeisterin vom 08.08.2011 an die „LAG Aktiv-Region Hügelland am Ostseestrand“ ist nichts hinzuzufügen.
Der Wanderweg nach Osterby soll mit „Bordmitteln“ aus dem Wegeunterhaltungshaushalt hergerichtet werden. Dazu sollen die Eigentumsverhältnisse des anliegenden Ackers geklärt und ein Gespräch mit dem Eigentümer sowie ggf. dem Pächter geführt werden. Es soll angestrebt werden, den Weg mit einer besser nutzbaren Breite auszustatten.

In diesem Zusammenhang wird angeregt, den Umweltausschuss prüfen zu lassen, ob ein neues Wegeprojekt „Friedland-Westerthal“ der AktivRegion gemeldet werden kann.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 17/2011

Herr Andresen wurde gebeten, die Fakten zum Thema Straßenbeleuchtung stichwortartig zusammenzutragen.


Zählpunkte:
Es gibt 6 Zählpunkte für Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby:
  • Alter Schulweg 1 in Friedland
  • Windeby Siedlung 2
  • Dorfstraße 24 A in Kochendorf
  • Lange Linie 15
  • Lange Linie 6
  • Dorfstraße 0 in Kochendorf


Stromverbräuche:
Um zu erfahren, wie die Stromverbräuche und Kosten der vergangenen Jahre waren, seien diese im Durchschnitt der Jahre 2009 und 2010, sprich 2 Jahre, genannt (siehe Anlage). Es ergibt sich ein jährlicher Gesamtverbrauch von rund 32.000 KWh. Im Durchschnitt der Strompreise der vergangenen Jahre ergeben sich jährliche Kosten von rund 7.000 €.

Kostenstellen:
Neben den Bewirtschaftungskosten (Stromlieferung) gibt es auch die Unterhaltungskosten für Reparaturen von Leuchten, Masten und Versorgungskabeln. Diese seien hier nicht weiter verfolgt.


Anzahl der Leuchten:
Es wird davon ausgegangen, dass überwiegend 80 W HQL-Leuchtmittel (HME) mit erforderlichem Vorschaltgerät im Einsatz sind. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Leuchten im Mittel um Mitternacht abgeschaltet und morgens ab 5:00 Uhr wieder angeschaltet werden, natürlich über eine Zeitschaltuhr und einen Dämmerungsschalter. Daher wird von einer durchschnittlichen Brenndauer von 2.600 Stunden pro Jahr ausgegangen. Da die 80 W Leuchtmittel mit einem Vorschaltgerät (Trafo) betrieben werden, muss eine Wattage von rund 90 W angesetzt werden. Somit ergibt sich bei rund 32.000 kWh Jahresverbrauch eine Anzahl von rund 140 Leuchten.
Die genauen Standorte der Laternen und die genaue Anzahl ergibt sich spätestens bei der beschlossenene Einmessung im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters.


Thema Stromlieferanten:
Im Jahre 2009 wurde die Neuvergabe der Stromlieferaufträge für die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Bündelausschreibung Schleswig- Holstein weit über die Gekom im Auftrage vieler Gemeinden durchgeführt. Dabei hat sich der Stromlieferant „Lichtblick“ als wirtschaftlichster Bieter herausgestellt und den Auftrag erhalten. Daher hatte die e-on Hanse bis zum 31.07.2010 den Liefervertrag inne. Ab dem 01.08.2010 hat die Firma Lichtblick den Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung inne. Die Laufzeit des Liefervertrags wurde vereinbart bis zum 31.12.2012.


Thema Contracting:
Mit dieser Laufzeit der Lieferverträge ist es bis Ende 2012 ausgeschlossen,dass ein anderer Stromanbieter dieStromlieferung übernimmt. Daher ist es ebenso unwahrscheinlich, dass ein Dritter in der Gemeinde Windeby neue Leuchtenköpfe (oder Leuchtenköpfe und Masten) aufstellt und über eine vorgegebene Laufzeit betreibt. Die Anbieter solcher Contractingverträge haben in der Regel die Ambition, die Investition nicht nur über den Kapitalmarkt zu finanzieren, sondern auch über langfristige Energielieferverträge. Somit könnte diese Diskussion heute nur mit Blick auf 2013 geführt werden.

Bei einem Contractingvertrag mit Erneuerung und Betrieb der Leuchtenköpfe und Masten über beispielsweise 15 Jahre würde der Anbieter folgende Leistungen übernehmen:
  • Neubau der Leuchten in vertraglicher Abstimmung über Art, Form und Qualität mit der Gemeinde
    • Lieferung und Aufstellung neuer Masten
    • Lieferung und Montage neuer, energiesparender Leuchtenköpfe
  • Sicherstellung der Funktion der Leuchten, d.h. Leuchtmittelwechsel bei Bedarf, Reparaturen an Mast und Leuchtenkopf
  • Schäden am Kabelnetz der Straßenbeleuchtung würden natürlich nicht vom Vertragspartner übernommen.

    Auch wenn auf Basis dieser Fakten eine Entscheidung vertagt und diese Diskussion möglicherweise auf 2012 vertagt wird, so möchte Herr Andresen nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die Produktion von HME- Leuchtmitteln ab 2011 gesetzlich verboten und daher eingestellt wird. Anlass bietet die Tatsache, dass diese Leuchtmitteltechnik bei hoher Wattage wenig Licht erzeugt. Zudem verbraucht das erforderliche Vorschaltgerät rund 10 % der Nennleistung und bei zunehmendem Alter nimmt die Leuchtkraft ab, die Energieaufnahme aber zu.

    Empfehlung der Verwaltung:
    Daher wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung in den meisten Gemeinden des Amtes umgerüstet auf Energiesparleuchtmittel. Dabei werden die vorhandenen HME- Leuchtmittel schlichtweg ausgebaut und durch ein Energiesparleuchtmittel ersetzt (beide E27- Fassung). Da die Vorschaltgeräte bei den Energiesparleuchtmitteln in die Fassung integriert ist, muss das vorhandene Vorschaltgerät in den Mastanschlusskästen überbrückt werden. Die Kosten für eine derartige Umrüstung liegen bei netto rund 40 € pro Leuchte (Qualitätsleuchtmittel). Würde man also alle Leuchten in Windeby (angenommene 140 Stück) in einem Zuge mit Einsatz eines Steigers umrüsten, so würde dieses Kosten von rund 6.000 € verursachen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Köpfe in einem erhaltenswerten Zustand sind und die verschiedenen Arten eine Umrüstung zulassen. Im Zuge der Umrüstung würden die Leuchtengläser gereinigt, wodurch schon eine bessere Helligkeit erzielt wird.


    Das Einsparpotential kann durchaus mit 50 % und mehr angesetzt werden (z.B. 80 Watt zu ca. 33 Watt). Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Windeby von 32.000 kWh pro Jahr kann überschlägig eine jährliche Kostenersparnis von rund 3.200 € angenommen werden.

    ergänzende Hinweise:
    • Der Einsatz von LED- Technik ist in aller Munde. Allerdings kosten die entsprechenden Leuchtenköpfe nicht unter 400 €. Daher würde eine Umrüstung einschließlich Montage bei 140 Leuchten rund 75.000 € kosten. Die LED-Technik wird gerade auch im Bereich der Stadtbeleuchtungimmer effizienter. Die Auswahl an günstigen Leuchten nimmt stetig zu, die Effizienz steigt. Heute lassen sich im dörflichen Bereich durchaus mit rund 20 Watt sehr gute Ausleuchtungen erzielen. Daher wird empfoheln, mit der Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel den Sprung in die neue Technik zu überbrücken. Möglicherweise lassen sich Testleuchten installieren, um in den kommenden Jahren selbst Erahrungen mit dieser Technik zu sammeln.

    • Die Industrie bietet neben LED verschiendenste, andere neue Leuchtmitteltechniken. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass dann entweder komplett neue Köpfe oder passende Umrüstsätze her müssen. Die Kosten betragen immer über 100 € pro Leuchtenkopf.
    • Es gibt als Leuchtmittel noch die NAV- Technik. Die Lichtfarbe ist allerdings gelb bis orange (wird häufig in Kreuzungsbereichen eingesetzt). Herr Andresen ist der Auffassung, dass diese Technik flächendeckend nicht zu empfehlen ist, da die Umgebung im Licht dieser Leuchten grau ist. Farben werden geschluckt. Daher bietet sich ein recht trister Eindruck, wenn diese Leuchten flächendeckend im Einsatz sind.
    • Lichtdesigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten die Zwischenlösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit, allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompaktleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es Probleme.
    • Aus Umweltschutzgesichtspunkten sind die Kompaktleuchtstoffmittel auch nicht uneingeschränkt zu empfehlen, da jedes Leuchtmittel mit einem eigenen, in die Fassung integrierten Vorschaltgerät ausgestattet ist. Es entsteht vergleichsweise viel Elektronikschrott, der teuer recycelt werden muss. Ferner dampfen die Leuchten beim Einsatz in Innenräumen möglicherweise krebserregende Stoffe aus.

    Sollte es die Gemeinde Windeby ausprobieren wollen, wie die unterschiedlichen Techniken wirken, so ließen sich sicherlich Musterlaternen in der Gemeinde umrüsten.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Kompaktleuchststoffmittel vorzunehmen. Die Mittel in Höhe von 6.000,00 € werden über den Nachtrag 2011 bereit gestellt. Die Ausführung soll zügig abgeschlossen werden. Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung soll erfolgen.


    Ja-Stimmen :7
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 14. Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Windeby
    Beschlussvorlage - 22/2011

    Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Die fachliche Vorbereitung und Verantwortung obliegt der Gemeindewehrführung der Feuerwehr.

    Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

    Verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist als Träger des Feuerwehrwesens die Gemeinde. Für die organisatorische und fachtechnische Einsatzbereitschaft der Feuerwehr trägt die Gemeindewehrführung die Verantwortung.


    Der Feuerwehrbedarfsplan ist zwischenzeitlich von der Wehrführung erarbeitet worden und bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.


    GV Pietrzak beantragt, die Beratung über den Bedarfsplan in den Finanzausschuss zu verweisen.


    Beschluss:

    Der Feuerwehrbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen, zudem wird besonders die Personalsituation der Feuerwehr zur Kenntnis genommen. Der Wehrführer wird Unterstützung durch die Bürgermeisterin bei der Mitgliedergewinnung erhalten. Im Jahr 2012 wird erneut über den Feuerwehrbedarfsplan sowie die angebrachten Maßnahmen beraten.


    Ja-Stimmen :7
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 15. Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Gemeindefreizeitstätte
    Beschlussvorlage - 23/2011

    Mit Datum vom 03.09.2011 wurde durch die CDU-Fraktion der Gemeinde Windeby folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung eingereicht:

    Durch ein Vordach, bzw. eine Überdachung wären viele Veranstaltungen im Bereich der Freizeitstätte nicht mehr in dem Maße vom Wetter abhängig, wie sie es derzeit sind.
    Speziell Außenveranstaltungen benötigen bei schlechtem Wetter einen Unterstand, z. B. für Zuschauer, Verkauf, Abstellfläche.
    Aber auch bei normalen Festivitäten wird häufiger gegrillt, was bei regnerischem Wetter durchaus die Planung erschwert.



    GV Paulikat teilt mit, dass der Antrag zurückgezogen wird, da die statischen Anforderungen den Kostenrahmen sprengen würden. Er schlägt nunmehr vor, einen großen, stabilen Schirm aufzustellen. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sie einen solchen im nächsten jahr kostenlos in Aussicht gestellt bekommen hat. Eine Beschlussfassung hat sich folglich erledigt.


    Beschluss:

    II. Nichtöffentlicher Teil

    III. Öffentlicher Teil

    zu TOP 19. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

    Die Bürgermeisterin stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



    Gunnar Bock  Jutta Werner 
    Protokollführer  Bürgermeisterin 



    Dateianlagen:
    Bericht der Bürgermeisterin