N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 10.11.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gero Reimer
wählbarer Bürger Heinrich Suhr
wählbare Bürgerin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
stellvertr. Ausschussvorsitzender Ralf Koberg (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Gerhard Wodi
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 24/2011
5. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 27/2011
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 29/2011
7. Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Gossefeld
  Beschlussvorlage - 31/2011
8. Erlass der 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung
  Beschlussvorlage - 28/2011
9. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 30/2011

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Top 6 und 7 werden getauscht. Zudem wird die Tagesordnung um den TOP „Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelages in der Gemeindefreizeitstätte Windebyerweitert. Der Tagesordnungspunkt wird nach der Beratung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 beraten.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 24/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Satzung über das Aufstellen von Plakaten zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 5. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 27/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2001 30,00 € für den ersten, 45,00 € für den zweiten und 60,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Änderung hinsichtlich der Herdengebrauchshunde ist redaktionellen und klarstellenden Charakters und hat keine weiteren Auswirkungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Diese gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Beschluss:

Die Bürgermeisterin Frau Werner hat am 08. November 2011 eine Überprüfung der angemeldeten Hunde vorgenommen. Der Überprüfungsvermerk liegt dem Protokoll bei. Es wird beschlossen die Hundesteuersatzung nicht zu ändern.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 29/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 18.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 991.800,- € auf nunmehr 1.010.100,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 16.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 131.700,- € auf nunmehr 148.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Im Rahmen der Besprechung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 kommen unten aufgeführte Fragen zu Haushaltsstellen auf, welche im Protokoll erläutert werden:

00000.40000: Fehlerhafter Ansatz im Haushalt 2011
59300.51000: Zuwendung Pro Regio (Laufender Vertrag, Haushaltsansatz zu niedrig)
63000.53000: Abrechnung Miete Unterstellplatz Feuerwehrspritze


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Gossefeld
Beschlussvorlage - 31/2011

Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde angeregt, die Linoleum-Fußböden der Gemeindefreizeitstätte einer Grundreinigung zu unterziehen und eine neue Versiegelung aufzubringen. Diesbezgl. wurden die Kosten durch Herrn Andresen ermittelt.
  • Festsaal groß      rund 108 m²
  • Festsaal klein      rund 62 m²
  • Flur            rund 58 m²
  • Küche            rund 17 m²
Die Kosten belaufen sich auf brutto rund 1.350 €. Das Möbelrücken müsste zum Nachweis abgerechnet oder in Eigenleistung organisiert werden. Sollte die Firma dieses zum Nachweis erledigen sollen, so müsste mit Kosen von rund 1.500 € gerechnet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Grundreinigung und -versiegelung durchzuführen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mindestens zwei Angebote von Fachfirmen (Bodenleger) einzuholen und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Termin für die Durchführung wird von der Bürgermeisterin in Abhängigkeit vom Belegungsplan bestimmt. Die Mittel in Höhe von 1.500,- € werden in den Haushalt 2012 eingestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung
Beschlussvorlage - 28/2011

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass das die in der Vergangenheit aufgrund hoher Kosten entstandenen Defizite im Bereich der Schmutzwassergebühren durch die letzte Gebührenerhöhung ab 2009 aufgefangen werden konnten.
Für die Klärteichentschlammung in Friedland eingeplante Kosten können größtenteils durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage und den Verzicht auf eine entsprechende Rückstellung in 2012 gedeckt werden.
Somit wird vorgeschlagen, die Zusatzgebühr je m³ Abwasser von bisher 2,50 € auf 2,00 € zu senken.

Im Bereich der Niederschlagswassergebühren entsteht wegen des Verzichts auf Gebührenerhöhungen seit Jahren ein Fehlbetrag.
Kostendeckung und Abbau des Defizits könnte durch eine Erhöhung von 0,55 € auf 0,65 € pro m² bebauter und befestigter Fläche, von der Niederschlagswasser in das Netz der Gemeinde eingeleitet wird, erreicht werden.

Die Änderungen der Satzung in Artikel 2 und 3 haben klarstellenden Charakter und dienen der rechtssicheren Anwendung durch die Verwaltung.


Beschluss:

Die 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 30/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Dem Haushalt 2012 werden 1.500,- € für die Grundreinigung und - versiegelung hinzugefügt. Die geänderte Haushaltssatzung wird dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.062.500 €
in der Ausgabe auf
1.062.500 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
77.900 €
in der Ausgabe auf
77.900 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
265.600 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
4,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender