N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 11.11.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.42 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Ralf Koberg
wählbarer Bürger Klaus Peter Busch
stellv. Ausschussvorsitzende/r Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Gero Reimer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter/in Jutta Werner
Verwaltung Jan Andresen
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Entschlammung Absetzteich Kläranlage Kochendorf
  Beschlussvorlage - 27/2013
5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 26/2013
6. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 28/2013
7. Außerordentliche Tilgung eines Kredites
  Beschlussvorlage - 30/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Entschlammung Absetzteich Kläranlage Kochendorf
Beschlussvorlage - 27/2013

Die Gemeinde Windeby betreibt für den Ortsteil Kochendorf eine technisch belüftete Teichkläranlage für 750 EW. Die Anlage besteht aus einem Schlammabsetzteich mit ca. 650 m² Wasserfläche, einem belüfteten Teich mit rund 1.700 m² sowie zwei weiteren, nachgeschalteten Teichen.
Der Schlammabsetzteich wurde zuletzt im September 2008 entschlammt. Seinerzeit war der Teich fast vollständig verlandet und mit Quecke und Rohrkolben bewachsen. Die Funktion der Teichkläranlage war eingeschränkt, so dass die Wasserbehörde die Gemeinde aufgefordert hatte, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Dieser mangelhafte Zustand hatte sich einstellen können, weil zuvor 10 Jahre lang keine Entschlammung vorgenommen wurde.

Im Sommer 2013 hat Herr Andresen die Teichkläranlage mit Herrn Bürgermeister Pietrzakbesichtigt und angemerkt, dass aufgrund des Füllstandes des Schlammabsetzteiches für 2014 eine Entschlammung zu empfehlen sei. Wenige Wochen später meldete sich der zuständige Mitarbeiter der Wasserbehörde des Kreises RD-Eck und erklärte, dass er die Anlage im Rahmen der turnusmäßigen Überwachung nebst Ziehung von Ablaufproben besichtigt habe und der Gemeinde eine Entschlammung empfehle. Darauf hat Herr Andresen erklärt, dass er die Auffassung teile und bereits den Bürgermeister informiert habe. Der Mitarbeiter des Kreises hat dieses vermerkt und hat darüber hinaus keinen Verwaltungsakt erzeugt.

Grundlage für die Erfordernis einer Entschlammung sind neben der schon optisch erkennbaren Füllung des Teiches die Regelwerke der DWA (Arbeitsblatt 201) und der DIN EN 12255-5. Diese sollen den ordnungsgemäßen Betrieb einer Teichkläranlage und damit die Wasserqualität in der natürlichen Vorflut sicherstellen. Damit leistet die Gemeinde ihren Beitrag zum allgemeinen Gewässerschutz, wozu sicher auch die Einhaltung von Badewasserqualitäten zählt.

Der Schlammabsetzteich ist ca. mittig mit einer Tauchwand versehen. Diese soll dafür sorgen, dass die Schlämme im vorderen Bereich verbleiben und so die Entnahme erleichtern. Im Jahre 2008 war der gesamte Teich auch über die Tauchwand hinaus gefüllt, so dass sich letztendlich 114 to Trockensubstanz ergeben haben.
Ob die Tauchwand bis heute ihre Funktion in der ihr zugedachten Form erfüllt und damit noch kaum Schlamm in die zweite Hälfte des Teiches gelangt ist, kann Herr Andresen nicht genau feststellen. Möglicherweise ist doch Schlamm herübergetrieben, so dass wieder der gesamte Teich bearbeitet werden muss.

Zwischenzeitlich wurde der Schlamm auf seine Inhaltsstoffe mittels der sogenannten kleinen Analyse beprobt und festgestellt, dass 1.180 mg/kg TS Kupfer enthalten sind. Dieser Wert übersteigt den Schwellenwert von 800 mg/kg TS gemäß Klärschlammverordnung und sorgt dafür, dass der Schlamm wieder der thermischen Verwertung zugeführt werden muss. Eine landwirtschaftliche Verwertung ist ausgeschlossen.
Herr Andresen trifft die Annahme, dass im Frühjahr / Sommer 2014 ca. 6/10 der entnommenen Schlammenge aus 2008 anfallen werden. Daher wird die Menge auf gerundet 70 to TS geschätzt. Das Entnahmeverfahren, dass 2008 angewendet wurde, wird auch in 2014 zum Einsatz kommen müssen, da der Grundwasserstand eine Absenkung des Teichwasserspiegels nicht zulässt (Stichwort "Hydraulische Grundbruchgefahr"). Daher werden die Gesamtkosten für die Entschlammung unter Berücksichtigung der heutigen Verwertungspreise auf rund 85.000 – 90.000 € geschätzt. Nicht zuletzt die Lage der Kläranlage sorgt für relativ hohe Kosten (enge Zufahrt, schwierige Bodenverhältnisse, kein ausreichender Stromanschluss).


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Teichentschlammung der KA Kochendorf in 2014 durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung der erforderlichen Dienstleistung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 90.000 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel über den Verwaltungshaushalt 2014 bereitgestellt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Klaus-Dieter Kaschke

zu TOP 5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 26/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 58.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.128.400,- € auf nunmehr 1.187.300,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 7.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 102.700,- € auf nunmehr 109.900,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Erklärung Verzinsung Gewerbesteuernachzahlung:
Mehrere Gewerbetreibende der Gemeinde Windeby müssen für zurückliegende Monate/Jahre Gewerbesteuern nachzahlen. Diese Gewerbesteuernachzahlung wird mit 0,5 % pro Monat verzinst. Da es sich um mehrere Gewerbetreibende mit unterschiedlichen Veranlagungsjahren handelt, ist die Verzinsung der Gewerbesteuernachzahlung nicht pauschal errechenbar.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 28/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Gemäß Beratung im Finanzausschuss werden für die Erstellung einer Gemeindechronik 10.000 € im Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt.
Im Verwaltungshaushalt werden die Ausgaben für die Kreisumlage mit 282.100 € und die Ausgaben für die Amtsumlage mit 163.800 € angegeben. Diese errechnen sich wie folgt:
Kreisumlage: Umlagegrundlage (909.893)*31% = 282.066
Amtsumlage: Umlagegrundlage (909.893)*18% = 163.781
Die Haushaltsstelle 29000.63920 (Schülerbeförderungskosten Kreis RD-Eck) ist für Schülerbeförderungskosten für Schüler vorgesehen, die eine Sonderschule besuchen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.200.500 €
in der Ausgabe auf
1.200.500 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
89.800 €
in der Ausgabe auf
89.800 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
300.100 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
0,52 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Außerordentliche Tilgung eines Kredites
Beschlussvorlage - 30/2013

Für die Umschuldung eines Kredites wurde im August 2004 ein Darlehen in Höhe von 186.500€ bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgenommen. Die Zinsbindung des Darlehens läuft zum 30.06.2014 aus. Die Restschuld zum 30.06.2014 beträgt 62.824,22 €. Da für das Jahr 2014 nach Rücksprache mit dem Bauamt und dem Bürgermeister keine Maßnahmen geplant sind und der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2013 424.000 € beträgt, ist zu überlegen, das Darlehen außerordentlich zu tilgen.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird in die nächste Sitzung vertagt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.


Christian Levien  Ralf Koberg 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender