N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 16.09.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.16 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralf Koberg
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer
Ausschussmitglied Gero Reimer
wählbarer Bürger Klaus Peter Busch

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 32/2015
5. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 33/2015
6. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 23/2015
7. Kauf / Reparatur Gemeindetrecker
  Beschlussvorlage - 40/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 7 wird auf Kauf / Reparatur Gemeindetrecker umbenannt.
Der Tagesordnungspunkt 8 wird nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 32/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanungen für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Folgende Änderungen werden im Vertrag vorgenommen:
§ 6(4) letzter Satz: nicht 100.000 € sondern 110.000 €
§ 9 Satz 1: Der Vertrag tritt am 01.01.2016 in Kraft


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 33/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.

Folgende Änderungen werden in der Satzung vorgenommen:
§ 11(4) Satz 2: Das Stammkapital beträgt 110.000 €
§ 18(1): Satzungen des BZV werden durch Bereitstellung im Internet unter www.bzv-schlei-ostsee.de bekannt gemacht. Die Veröffentlichung wird im Aushangkasten neben dem Haupteingang des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde, hingewiesen.
§ 19(1): Die Verbandssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 23/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigenden Rundungsabweichungen kommen.


Im Rahmen der Sitzung kommt die Frage auf, auf welchen Paragraphen der Verordnung sich der §3(1) bezieht.
Laut Rücksprache mit Herrn Stöcks bezieht sich der § 3(1) der Satzung auf Grund des §9(2) der Verordnung auf den §6 der Verordnung.


Beschluss:

E wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Kauf / Reparatur Gemeindetrecker
Beschlussvorlage - 40/2015

Der Trecker der Gemeinde Windeby hat einen Motorschaden. Es liegt ein Angebot zur Reparatur der Firma Heiner Engel vor. Dieses beläuft sich auf 4.604,48 €. Seit 2012 sind bereits Reparaturkosten in Höhe von 12.064,24 € angefallen. Es stellt sich die Frage, ob der Trecker repariert werden soll oder ob eine Ersatzbeschaffung erfolgen soll. Der Gemeinde liegen entsprechende Angebote vor.


Beschluss:

Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass der Gemeindetrecker auf Grund seines Alters nicht repariert werden soll. Eine Ersatzbeschaffung soll erfolgen. Der Bürgermeister und der Gemeindearbeiter schauen sich am 18.09.2015 einen gebrauchten Trecker in Schleswig an. Der Bürgermeister wird in der Gemeindevertretersitzung am 21.09.2015 berichten.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Christian Levien  Ralf Koberg 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender