N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 20.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.28 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralf Koberg
Ausschussmitglied Klaus Peter Busch
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer
Ausschussmitglied Gero Reimer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 28/2017
5. Löschwasserentnahmestelle am Beregnungsbrunnen in Westerthal
  Beschlussvorlage - 34/2017
6. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 27/2017
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 30/2017
8. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 31/2017
9. Jubiläumsfeier des Amtes Schlei-Ostsee
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beschlossen die Tagesordnung um den Punkt "Jubiläumsfeier des Amtes Schlei-Ostsee" als neuen TOP 9 zu erweitern. Zudem werden die Tagesordnungspunkte 10 und 11 nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 28/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen weitere Informationen einzuholen. Der Antrag wird in den nächsten Finanzausschuss vertagt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 5. Löschwasserentnahmestelle am Beregnungsbrunnen in Westerthal
Beschlussvorlage - 34/2017
Bei einer Feuerwehrübung in Westerthal wurde durch den Wehrführer, Herrn Kratzke, festgestellt, dass die vorhandenen Löschwasserkapazitäten nicht ausreichend sind. Es besteht die Möglichkeit und das mündlich erteilte Einverständnis eines Brunnenbetreibers, dort eine Löschwasserentnahmestelle in Form eines Unterflur-Hydranten zu errichten und im Bedarfsfall zu nutzen. Hierzu wurden durch den Bürgermeister zwei Vergleichsangebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 2.997,49 €.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Löschwasserversorgung in Westerthal sicher zu stellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Unterflur-Hydranten als Löschwasserentnahmestelle errichten zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 2.997,49 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. Die Angelegenheit ist vertraglich zu regeln.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 27/2017
In § 3 erfolgt lediglich eine Anpassung an die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee.

Die Änderung hinsichtlich der Reduzierung der ständigen Ausschüsse in § 4 erfolgt auf Initiative des Bürgermeisters. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse bildet die Gemeindevertretung Ausschüsse. Um die Ausschussarbeit schlank und effektiv zu gestalten, wird generell empfohlen, die Anzahl der Ausschüsse überschaubar zuhalten. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sachzusammenhänge nicht zerrissen werden; zum anderen kann auf diese Weise die Belastung der Gemeindevertreter in Grenzen gehalten werden. Daher ist die Zusammenlegung der Ausschüsse im Sinne der kommunalpolitischen Gremienarbeit zu befürworten.
Durch die Änderung der alten Ziffer 2, entfallen die stellvertretenden Ausschussmitglieder.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorgeschlagene Anpassung in § 3 vorzunehmen. Der neuen Gemeindevertretung wird empfohlen über eine Reduzierung der Ausschüsse zu beraten. Die Änderung des § 4 wird nicht beschlossen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 30/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 42.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.306.100,-€ auf nunmehr 1.349.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 28.500,- € vermindert und damit gegenüber bisher 102.300,- € auf nunmehr 73.800,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.         

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 31/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.         
Im Rahmen der Haushaltsberatung wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf-Windeby zur Kenntnis genommen. Für die Schaffung einer Löschwasserversorgung in Friedland werden im Vermögenshaushalt 20.000,00 € aufgenommen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.357.900 €
in der Ausgabe auf
1.357.900 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
355.900 €
in der Ausgabe auf
355.900 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
339.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
0,59 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.         

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Jubiläumsfeier des Amtes Schlei-Ostsee
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Klaus Kaschke werden folgende Erläuterungen zum Thema "Jubiläumsfeier des Amtes Schlei-Ostsee" vorgenommen:
- das 10-jährige Bestehen wird im Sommer 2018 gefeiert
- es wurden 15.000 € im Haushalt 2018 bereitgestellt
- es werden alle ehemaligen und aktuellen Gemeindevertreter eingeladen

Im Ausschuss wird Unmut zu dem Beschluss des Amtsausschusses geäußert. Sinnvoller wäre es gewesen die Bürger des Amtsgebietes mit einzubeziehen und zu beteiligen. Das Geld sollte für Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. 

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Ralf Koberg 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender