N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 23.09.2013.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.16 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Klaus-Dieter Kaschke
stellv. Ausschussvorsitzende/r Heiko Basener
wählbarer Bürger Klaus-Peter Haß
wählbarer Bürger Frank Möller
stellv. Ausschussmitglied Gero Reimer (stellv. für Harald Paulikat)

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Harald Paulikat (entschuldigt vert. durch Gero Reimer)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter/in Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter/in Jutta Werner
Protokollführer/in Jan Andresen
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für den Bereich der Biogasanlage in Windeby
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 18/2013
7. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich " Biogasanlage Windeby" - Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 19/2013
8. Lärmaktionsplan Windeby
8.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 16/2013
8.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 17/2013
9. Geschwindigkeitsreduzierungen
  Beschlussvorlage - 14/2013
10. Künftige Verwendung des gemeindlichen Salzsteuers

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger
Gemäß § 21 Gemeindeordnung wurden die wählbaren Bürger Klaus-Peter Haß und Frank Möller durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinaus wurden sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um einen TOP 10 erweitert: Künftige Verwendung des gemeindlichen Salzstreuers


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende informiert:
  • Das LLUR hat sich an ihn gewendet und eine Wiedervernässung einer privaten Wiese am Windebyer Noor angeregt. Die Fläche sei heute drainiert und böte sich aufgrund der vorhandenen Flora für eine Vernässung an. Die Drainagen könnten entfernt oder außer Betrieb genommen werden und so ein hochwertiges Flachmoor bzw. eine Flachwassersenke entstehen lassen. Der Ausschussvorsitzende bittet Frau Pochhammer darum, diese Angelegenheit für den Umweltausschuss aufzuarbeiten und dort zur Beratung zu stellen. Damit die Verwaltung auch Kenntnis vom Anliegen des LLUR bekommt, wird die Mail vom Ausschussvorsitzenden an Herrn Jordan (norbert.jordan@amt-schlei-ostsee.de) weitergeleitet.
  • Die Baumaßnahme zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung des kritischen Punktes an der Ecke "Liebesallee - Schnaaper Weg" wurde abgeschlossen.


zu TOP 6. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für den Bereich der Biogasanlage in Windeby
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 18/2013

Der Betreiber der Biogasanlage Windeby ist mit Schreiben vom 12.08.2013 an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den Flächennutzungsplan sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern.

Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet als Auflage die Herstellung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung. Aus technischen Gründen musste die Planung des Beckens nochmals verschoben werden. Da das Becken außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 liegt, ist die Aufstellung der entsprechenden Bauleitplanung erforderlich.



Nachdem Herr Springer seine Erläuterungen abgeschlossen hat, ergibt sich die Frage, wann der Durchführungsvertrag eine Bepflanzung des, die Anlage umgebenden Walls, vorsieht. Im vorderen Bereich sollen Bäume einer bestimmten Qualität und im übrigen Bereich Knickgehölze zu pflanzen sein. Der Protokollführer der kommenden GV soll bitte die gewünschte Information liefern können.
Wissentlich, dass Vereinbarungen der Vergangenheit nicht unbedingt mit dem, in diesem TOP gegenständlichen Aufstellungsbeschluss in Verbindung betrachtet werden dürfen, so wird ferner erneut angemerkt, dass die vereinbarte Bankettunterhaltung in der Eichenallee noch nicht zur vollen Zufriedenheit der Gemeinde erledigt wird.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 4. Änderung aufgestellt,
die für den Bereich der Biogasanlage Windeby folgende Änderung der Planung vorsieht:
nördliche Erweiterung des Geltungsbereiches*
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung(§ 4 Abs. 1 BauGB - Scoping) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich " Biogasanlage Windeby" - Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 19/2013

Der Betreiber der Biogasanlage Windeby ist mit Schreiben vom 12.08.2013 an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den Flächennutzungsplan sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern.

Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet als Auflage die Herstellung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung. Aus technischen Gründen musste die Planung des Beckens nochmals verschoben werden. Da das Becken außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 liegt, ist die Aufstellung der entsprechenden Bauleitplanung erforderlich.


Beschluss:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" soll wie folgt geändert werden:
nördliche Erweiterung des Geltungsbereiches*
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB - Scoping) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Lärmaktionsplan Windeby

zu TOP 8.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 16/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Windeby für die Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) und der B 203 (Bundesstraße 203) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.



Auch wenn viele Informationen zur Lärmaktionsplanung seitens der Verwaltung mit den vergangenen und aktuell zu beratenden Vorlagen geliefert wurden, so wünscht der Ausschussvorsitzende gern zur GV ergänzende Aufklärung. Insbesondere das Schreiben des LLUR vom 25.03.2013 mit der Übersendung der Angaben zu den von Umgebungslärm belasteten Menschen nennt Zahlen, die eine Genauigkeit suggerieren, die faktisch nicht vorhanden ist. Herr Andresen versucht deutlich zu machen, dass es nicht um den einzelnen Anwohner einer Straße gehe, sondern um die Größenordnung. Der Ausschussvorsitzende verdeutlicht sein Anliegen. Ein Betroffener, der sich von Straßenlärm belästigt fühlt, könnte sich durch ein derartiges Schriftstück im Glauben bestärkt fühlen, dass ihm eine Schallschutzmaßnahme zustünde.
Daher soll dem Protokollführer der GV bitte die notwendige Information mitgegeben werden.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste –„Lärmaktionsplan der Gemeinde Windeby“
 
 
Datum:
Bedenken:
1.
Eisenbahn-Bundesamt
Schanzenstraße 80
20257 Hamburg
(f. Altenhof, Gammelby, Rieseby)
 
Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Schleswig-Holstein
Gesundheitsabteilung IX 4
Düsternbrooker Weg
24105 Kiel
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
25.03.2013
02.06.2013
s. Stellungnahme
keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.07.2013
s. Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
 
Keine Stellungnahme
7.
Gemeinde Osterby
über das Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
11.06.2013
Keine
8.
Gemeinde Goosefeld
(über Amt Schlei-Ostsee)
31.05.2013
Keine
9.
Gemeinde Fleckeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
29.05.2013
Keine
10.
Gemeinde Kosel
(über Amt Schlei-Ostsee)
03.06.2013
Keine
11.
Gemeinde Gammelby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 17/2013

Siege Beschlussvorlage 16/2013.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Windeby für die Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) und B 203 (Bundesstraße 203) und gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Geschwindigkeitsreduzierungen
Beschlussvorlage - 14/2013

Lt. Protokollauszug der Sitzungsniederschrift der Gemeindevertretung Windeby v. 18.06.2013 wurden hinsichtlich der Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen Überlegungen angestellt wie folgt:

1. Einrichtung Tempo-30-Zone "Lange Linie"
2. Einrichtung Tempo-30-Zone "Eichenallee"
3. Einrichtung Geschwindigkeitsreduzierung 70 km / h im Bereich der Einmündung Friedland auf der L 265 
Die Protokollierung weist aus, dass die Angelegenheit im Bauausschuss nochmals diskutiert werden möge.

In der Bauausschusssitzung am 23.09.2013 wird folgendes bekannt gegeben und beraten:

Unter TOP 27 der letzten GV wurde beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung einer 30-er Zone in Kochendorf zu stellen. Dieser Antrag wurde am 11.07.2013 an die Verkehrsaufsicht des Kreises gesendet. Eine Eingangsmitteilung wurde unterdessen an das Amt übersendet, die Bearbeitung wird sich aber aus Auslastungsgründen verzögern.

Zu den o.g. Einzelpunkten 1-3 wurde beraten:

zu 1: Da die Akzeptanz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nach Auffassung des Ausschusses in der „Langen Linie“ bei den Kraftfahrzeugführern keine Akzeptanz erlangen wird, soll davon zunächst abgesehen werden. Stattdessen soll sowohl die Verwaltung als auch ein Fachplaner gebeten werden, Ideen für andere Möglichkeiten der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu entwickeln (Schraffen, Aufpflasterungen...). Diese sollen dann zu einer späteren Bauausschusssitzung vorgetragen werden. Ferner soll als Basis für diese Überlegungen die Geschwindigkeitsmesstafel aufgebaut und die Ergebnisse ausgewertet werden.

zu 2: Es gilt zu klären, ob eine 30-er Zone oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h formal richtig ist. Es soll ein Antrag auf eine entsprechende Beschilderung bei der Verkehrsaufsicht gestellt werden. Beginnen soll die Beschilderung auf der einen Seite vor der Adresse "Eichenallee 1" und auf der anderen Seite am Ortsschild (nahe der L 265). Als Argumente für die Untermauerung der Notwendigkeit sollen folgende Stichpunkte ausformuliert werden.
      • Neue Familien mit kleinen Kindern wohnen in den neu geschaffenen Wohnungen in den ehemaligen Wirtschaftsgebäuden des Gutes.
      • Ziel- und Quellverkehr als Schwerverkehr von der Biogasanlage. Langsamere Fahrt erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und schont den Straßenaufbau.
      • Die Bewohner der neuen Erschließung "Schiefkoppel" der Stadt Eckernförde, welche unmittelbar an die "Eichenallee" angrenzt, nutzen die Allee quasi zur Naherholung, zum Spazierengehen.
zu 3: Von Eckernförde kommend Richtung Osterby ist bereits heute im Anberg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vorhanden. In der Gegenrichtung von Osterby kommend gibt es keine Begrenzung. Für die Einrichtung dieser mangelnden Beschilderung soll ein Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises gestellt werden. Als Argumente für die Untermauerung der Notwendigkeit sollen folgende Stichpunkte ausformuliert werden.
    • Für aus Friedland auf die L 265 Richtung Eckernförde auffahrende Fahrzeuge gibt es keinen Beschleunigungsstreifen.
    • Bürger aus dem Ortsteil Friedland queren die L 265, um auf den gegenüberliegenden Spurplattenweg nach Westerthal zu gelangen (Spazierweg).
    • Fahrradfahrende Schüler und Radfahrer im Allgemeinen müssen die L 265 queren, um auf den Radweg der L 265 nach Eckernförde zu gelangen.
    • Die Kuppenlage der Kreuzung sorgt für Unübersichtlichkeit.


Ergänzend zu diesen Punkten wird beraten:
  • Es soll ein Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises gestellt werden, dass die 70-er Geschwindigkeitsreduzierung in Westerthal von der Kapelle kommend um rund 50 m vor die Zufahrt nach Westerthal vorverlegt wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Begrenzung von Kochendorf kommend.
  • Es soll ein Antrag an die Verkehrsaufsicht gestellt werden, dass an der Kreuzung L 265 - K 57 (Kapelle Westerthal) ein STOP-Schild aufgestellt wird. Die Kreuzung mutet zu übersichtlich an und verleitet zum unkonzentrierten Abbiegen.
  • Der Spurplattenweg von der L 265 nach Westerthal und der weiterführende Weg an die K 57 soll beidseitig mit einer Beschilderung "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert werden. Ein entsprechender Antrag ist zu stellen.

Ferner wird festgestellt, dass ortsfremde Fahrzeugführer durch Navigationsgeräte über den Schnaaper Weg von der L 265 an die B 76 geführt werden. Da dieser schmale Gemeindeweg bzw. Stadtweg auch ein Schulweg und Weg zur Badestelle am Schnaaper See ist (Kinder), würde man dieser Fehlentwicklung gerne entgegenwirken. In Ermangelung eines Konsenses wird der Ausschussvorsitzende dieses Thema selbstständig auf einer der kommenden Tagesordnungen des Bauausschusses neu aufnehmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die im Sachverhalt geschilderten Bereiche die Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen zu beantragen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Künftige Verwendung des gemeindlichen Salzsteuers

Der Salzstreuer für den Winterdienst wird seitens der Gemeinde Windeby seit Jahren nicht mehr genutzt. Der Ausschuss beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, den Salzstreuer für ca. 300 € zu verkaufen. Eine Beschlussfassung in der GV ist nicht mehr erforderlich.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender