N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 17.03.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Klaus-Dieter Kaschke
stellv. Ausschussvorsitzende/r Heiko Basener
Ausschussmitglied Harald Paulikat
wählbarer Bürger Klaus-Peter Haß
wählbarer Bürger Frank Möller

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast  Niederhausen
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für den Bereich "Biogasanlage Windeby"
5.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 11/2015
5.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 12/2015
6. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby"
6.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 13/2015
6.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 14/2015
7. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 28/2014
8. Parkplatzsituation Kapelle Westerthal
  Beschlussvorlage - 3/2015
9. Bauliche Umgestaltung von Einmündungsbereichen in Bezug auf die Vorfahrtsregelung
  Beschlussvorlage - 4/2015
10. Straßenbeleuchtung zwischen Windeby Siedlung und Eckernförde
  Beschlussvorlage - 5/2015
Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandlende tagesordnungspunkte
12. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Da Herr Niederhausen als Gast anwesend ist, schlägt der Ausschussvorsitzende vor, die Tagesordnungspunkte 9 bis 10.2, die die Biogasanlage Windeby betreffen, vorzuziehen und im Anschluss an den Bericht des Ausschussvorsitzenden zu beraten. Die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 werden dementsprechend nach hinten verschoben.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die am Vortag stattgefundene Finanzausschusssitzung:
  • Weitere Verwendung der ehemaligen Lehrerdienstwohnung
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde der Zustand der Räumlichkeiten sowie die Ausstattung der Küche als gut bewertet. Für die Zukunft sollte sich die Gemeinde Gedanken über die weitere Instandhaltung der Wohnung machen. Der Finanzausschuss hat den Beschluss für eine weitere Vermietung gefasst.
  • Beschaffung einer drahtlosen Mikrofonanlage in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein
Um eine bessere Akustik bei Vorträgen, Theaterabenden oder ähnliches zu erzielen, wurde über verschiedene Alternativen beraten. Ein fester Einbau würde einer gewünschten Mobilität widersprechen. Die Sicherung gegen Diebstahl ist zu überdenken. Angedacht ist die Anschaffung von vier Mikrofonen (Hinterohrbefestigung), ein Anbieter aus Kiel wurde von der Verwaltung genannt. Eine Beschlussfassung über die Anschaffung wird in der Gemeindevertretersitzung gefasst.
  • Anschaffung neuer Schaukästen
Die Standorte für die beiden Schaukästen sind "An der Eiche" und "Schallund". Schlüssel sollen an alle Nutzer vergeben werden, da ein Verschluss erforderlich ist. Es soll eine gemeinsame Schließanlage installiert werden, in die auch die Kästen in Friedensthal und Friedland einbezogen werden sollen.

Ausschussmitglied Klaus-Peter Haß weist darauf hin, dass es keinen Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" auf der Tagesordnung gibt. Er erkundigt sich, ob sich die Gemeinde im Rahmen des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zur Teilaufhebung des Regionalplans zum Windkraft-Ausbau erneut aüßern müsse. Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde der Betreibung von Windkraftanlagen positiv gegenüber steht, dass jedoch bisher keine Flächen im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen.

Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung, den Punkt "Verschiedenes" ab sofort wieder als Standardtagesordnungspunkt aufzunehmen.


zu TOP 5. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für den Bereich "Biogasanlage Windeby"

Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass die jetzt anschließenden Tagesordnungspunkte zur Biogasanlage Windeby eine Fortführung des im letzten Jahr begonnenen Verfahrens seien. Es handelt sich um eine Absicherung des jetzigen Planungsstandes mit Unterbringung des Erweiterungsbeckens. Die Ausnutzung des Grundstückes wird auf 0,6 (GRZ) erhöht. Er weist darauf hin, dass laut Gutachten die Veränderung des Substrates (Rübenschnitzel) keine Verschlechterung der Geräusch- und Geruchsimmissionen mit sich bringen wird. Weiterer Beratungsbedarf ist im Gremium nicht erforderlich.


zu TOP 5.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 11/2015

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 12.05.2014 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am Donnerstag, den 12.06.2014, um 19:30 Uhr in der Gemeindefreizeitstätte in Frohsein 5, Windeby statt.


Sechs Eingaben wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemacht. Diese wurden, vorbereitet durch die Verwaltung, von der Gemeinde abgewogen. Bezüglich der Einleitung des Niederschlagswassers von den versiegelten Flächen erläutert Herr Niederhausen auf Nachfrage, dass diese minderbelasteten Wässer aufgefangen werden. Der Inhalt des Auffangbecken wird ständig auf Schadstoffe untersucht und bei Bedarf fachgerecht entsorgt. Die anliegenden Gewässer werden nicht beeinträchtigt.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen folgende Stellungnahme ein:
  1. Archäologisches Landesamt
  2. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
  3. Wasser- und Bodenverband am Noor
  4. NABU Schleswig-Holstein
  5. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei
  6. Privat 1


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 12/2015

Siehe Beschlussvorlage 11/2015.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby"

zu TOP 6.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 13/2015

Die Gemeindevertretung hat am 30.09.2013 die nötigen Planungen für 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 12.06.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben.

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 12.05.2014 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am Donnerstag den 12.06.2014 um 19:30 Uhr in der Gemeindefreizeitstätte in Frohsein 5, Windeby statt.


Der Ausschussvorsitzende ergänzt einen Hinweis des Kreises Rendsburg-Eckernförde:
F-Plan- und B-Plan-Verfahren sind getrennt zu behandeln. Eine gemeinsam durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollte in Zukunft bei weiteren Verfahren vermieden werden.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen folgende Stellungnahmen ein:
  1. Archäologisches Landesamt
  2. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
  3. Wasser- und Bodenverband am Noor
  4. NABU Schleswig-Holstein
  5. Der Ministerpräsident des Landes S-H, Staatskanzlei
  6. Privat 1


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 14/2015

Siehe Beschlussvorlage 13/2015.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" und die Begründung sowie der VEP werden in der vorliegenden Fassung gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie der VEP sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 28/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Windeby den barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Kochendorf, Eiche, bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit dem Richtung Norden nicht vorhandenen Bordstein begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestelle wird mit der zentralen Ortslage begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung u. a. nach Gemeindegrößen orientiert. So sollen Gemeinden mit über 1.000 Einwohnern bis 2018 mindestens über eine barrierefreie Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für beide Fahrtrichtungen verfügen.


Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass der Baulastträger zur Herstellung der barrierefreien Maßnahme verpflichtet ist, Land und Kreis sollen dies bezuschussen. Es entsteht eine rege Disskussion über die eigentliche Frequentierung der angesprochenen Bushaltestelle an der Eiche bzw. warum nur diese Haltestelle in Betracht kommt. Zudem werden im Rahmen dieser Baumaßnahme starke Schäden an der Eiche befürchtet.
Der Bauausschuss sieht keinen Bedarf im Rahmen des Maßnahmenplanes Barrierefreiheit tätig zu werden und gibt dies an die Gemeindevetretung weiter.


Beschluss:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass die örtliche Situation in Windeby einen barrierefreien Ausbau bis 2018 nicht rechtfertigt. Die Haltestelle ist aus der Tabelle zu entfernen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Parkplatzsituation Kapelle Westerthal
Beschlussvorlage - 3/2015

Die freie Wählergemeinschaft Windeby e. V. stellt einen Antrag, um die Parkplatzsituation an der Kapelle in Westerthal zu verbessern, mit folgendem Wortlaut:

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Parkplatzsituation an der Kapelle zu Westerthal auf die Bedarfssituation zu prüfen. Die erforderlichen Maßnahmen sind durch die gegenwärtigen Ausschüsse der Gemeindevertretung zu ermitteln (mind. Bauausschuss) und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Bekanntlich ist die Zahl der Parkplätze vor der Westerthaler Kapelle bei besonderen Gottesdiensten nicht ausreichend. Die Besucher parken zwangsläufig am Straßenrand der K57 oder weichen auf die "Alte Landstraße" aus, um später die stark befahrene Landstraße 265 zu queren. Das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich, die langen Fußwege sind besonders für die älteren Mitbürger mühsam.
Nach Gesprächen mit der Eigentümerin die landwirtschaftlichen Flächen neben der Kapelle zu nutzen, hat diese ihre Bereitschaft signalisiert, Flächen zur Schaffung von Parkplätzen zu verkaufen.
 
Anmerkung der Verwaltung:
Für die Herstellung von 40 Parkplätzen wird eine Fläche von ca. 1000 m² benötigt. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass zur Umsetzung der Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist, bei der alle Fachbehörden des Kreises beteiligt werden müssen. Die notwendigen Tiefbauarbeiten zur Herstellung einer wassergebundenen, befahrbaren Oberfläche werden seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 35.000,00 € geschätzt. Zuzüglich müssen noch die Kaufsumme des Grundstücks und die Honorare für den Vermesser und Notar berücksichtigt werden.


Herr Koberg als Mitglied der FWGW Fraktion erläutert kurz den Antrag. Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass ein Ortstermin mit ihm, dem Bürgermeister sowie Herrn Eggers von der Verwaltung stattgefunden hat. Theoretisch sind sowohl rechts als auch links vom kirchlichen Grundstück Flächen für die Herstellung von Parkplätzen möglich. Herr Eggers favorisiert jedoch den Bereich auf der linken Seite, da hier technisch weniger Aufwand betrieben werden müsse und damit auch weniger Kosten veranschlagt werden müssen.
In reger Diskussion wird festgestellt, dass es die überlastete Parkplatzsituation zu Weihnachten, zu Beerdigungen oder zur Konfirmationen schon immer gegeben hätte. Bisher gab es keine Beanstandungen von Kirchenbesuchern, auch die Kirche selbst sieht keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme.
Es ergeht der Vorschlag an die Gemeindevertretung, dem Antrag nicht Folge zu leisten.


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, diesem Antrag nicht zu folgen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bauliche Umgestaltung von Einmündungsbereichen in Bezug auf die Vorfahrtsregelung
Beschlussvorlage - 4/2015

Bei einer Straßenbegehung am 28.11.2014 wurden die Straßeneinmündungen in Kochendorf bezüglich der "rechts vor links Regelung" in Augenschein genommen. Hierbei wurde festgestellt, dass folgende Straßen offensichtlich nicht eindeutig als gleichberechtigt gelten:
  • Am Osterwall
  • Wiesenredder
  • Am Hünenberg

In Kochendorf gilt generell, aus verkehrsrechtlicher Sicht, "Tempo 30" und "Rechts vor Links". Um die zuvor genannten Straßeneinmündungen auch optisch als gleichberechtigt zu gestalten, ist es angedacht, die straßenbegrenzenden Tiefborde zu entfernen und durch Pflastersteine auszutauschen. Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahme wird durch die Bauamtsverwaltung auf insgesamt 2.500,00 € geschätzt.


Es entsteht eine rege Diskussion darüber, ob die aufgeführten Straßen wirklich alle betroffen seien. Zudem wird die Verwaltung nochmals gebeten, die Höhe der veranschlagten Kosten zu prüfen, da diese im Rahmen der heutigen Beratung für drei Maßnahmen als zu gering eingestuft werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt unter Vorbehalt der angegebenen Kosten zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Straßenbeleuchtung zwischen Windeby Siedlung und Eckernförde
Beschlussvorlage - 5/2015

Einige Bewohner der Windeby-Siedlung und des Wohngebietes Sonneneck bemängeln die Beleuchtungssituation zwischen dem Kreisverkehr an der Schule am Noor und der Windeby-Siedlung. In einem an den Bürgermeister gerichteten Anschreiben wird nach Auffassung der Anlieger das Problem durch das Aufstellen von zwei bis drei Solarleuchten zu lösen sein. Grundsätzlich muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass sich die zuvor beschriebene Wegstrecke im Außenbereich befindet und somit in der Regel nicht beleuchtet wird. 


Im Rahmen der Beratung wird festgehalten, dass alle Ortsteile der Gemeinde beleuchtet werden, alle weiteren Bereiche nicht. Zudem handelt es sich bei dem angesprochenen Teilstück um die Landesstraße L 265, sodass Nutzungsverträge erforderlich sind.
Der Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung, das Anliegen des Antragstellers abzulehnen.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Anliegen des Antragstellers abzulehnen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandlende tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgabe

Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass dem Entwurf des Durchführungsvertrages mit drei Änderungen zugestimmt wurde. Er wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.



Bärbel Schiewer  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender