N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 09.03.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Harald Paulikat
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer (stellv. für Heiko Basener)
wählbarer Bürger Klaus-Peter Haß
wählbarer Bürger Frank Möller

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Heiko Basener (entschuldigt vert. durch Gabriele Pochhammer)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Protokollführer Norbert Jordan
2 Gäste
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby"
Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 7/2016
6. Künftige bauliche Entwicklung der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 9/2016
7. Weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs
  Beschlussvorlage - 10/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 8.1 und 8.2 nichtöffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Themen berichtet:
  • Es hat eine dienstliche Teilnahme am Umweltausschuss der Stadt Eckernförde stattgefunden. Im Rahmen dieser Sitzung wurde von Referenten über die mögliche Entwicklung von Eignungsflächen für Windkraft rund um Eckernförde berichtet. Dabei wurden u. a. durch verschiedene Visualisierungen dargestellt, wie sich die Schaffung von Windkraftanlagen innerhalb der vom Land aufgezeigten Flächen der Windkarte darstellen könnte. Insbesondere wurde dabei auch der Artenschutz thematisiert.
    Hierzu ergibt sich eine Beratung im Ausschuss zum Standpunkt der Gemeinde Windeby und die Auswirkungen auf Natur und Mensch. Frau Pochhammer regt an, dies im Rahmen des nächsten Umweltausschusses zu erörtern und ggf. die Referenten, die bei der Stadt Eckernförde vorgetragen haben, mit einzuladen.
  • Ein Einwohner hat verschiedene politische Vertreter per Mail darüber informiert, dass die Entwässerungssituation im Bereich Nieweg weiterhin nicht zufriedenstellend ist. Dort wurde vor einiger Zeit eine Untersuchung durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorgenommen. Die Ergebnisse haben aufgezeigt, dass eine starke, nicht umweltgefährdende, Eisenbelastung vorliegt. Eine weiterer Handlungsbedarf wurde nicht gesehen.
Mögliche Mängel am Schachtbauwerk sollen im Rahmen mit weiteren Kanalsanierungsarbeiten im Gemeindegebiet betrachtet und abgestellt werden.

Zur optischen Verbesserung des Grabenabschnittes könnte dieser ausgebaggert werden.

Bürgermeister Pietrzak berichtet über die Möglichkeit des Abschlusses eines Wartungsvertrages für die gemeindliche Straßenbeleuchtung. Die Gemeinde Fleckeby hat bereits einen vergleichbaren Vertrag beschlossen. Da bereits mehrere Gemeinden eine solche Lösung prüfen, hat das Amt Schlei-Ostsee am 19.04.2016 im Amt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Nach dieser Veranstaltung ist dann zu beraten, ob Windeby ebenfalls einen Wartungsvertrag abschließen möchte.

zu TOP 5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby"
Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 7/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) genutzt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan muss vor dem Satzungsbeschluss unterzeichnet werden (§ 12 (3) BauGB).

Ziel der Beratung soll die inhaltliche Konkretisierung des Vertragsentwurfes sein. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden geschildert, welche Gespräche und Abstimmungsprozesse seit dem letzten Beschluss stattgefunden haben. Dabei haben in verschiedenen Punkten Annäherungen mit dem Vorhabenträger stattgefunden.

Beschluss:
Dem vorliegenden Durchführungsvertrag wird zugestimmt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Künftige bauliche Entwicklung der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 9/2016
Die Gemeinde Windeby hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der möglichen baulichen Entwicklung im Gemeindegebiet beschäftigt. Hierzu wird folgender Sachverhalt kurz zusammengefasst:

2006:
Betreffend der Ausweisung neuer Bauflächen, z. B. durch Anpassung des Flächennutzungsplans, hat sich die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 13.12.2006 grundsätzlich gegen Änderungen ausgesprochen. Grund hierfür war die damals mangelnde Nachfrage nach Bauland.

2010:
Im Jahre 2010 konnte festgestellt werden, dass vereinzelnd Nachfragen nach Bauland bestanden (z. B. altengerechte Wohnanlage). Eine Realisierung der Vorhaben konnte jedoch aufgrund mangelnder Verfügbarkeit der Grundstücke nicht erfolgen. Ebenso war nicht davon auszugehen, dass die angedachte Erweiterung des Baugebiets "Bocksteen" realisiert werden kann. Hierfür sind die mangelnde Verfügbarkeit des Grundstücks sowie die Nähe zum Osterwall anzuführen.

Innerhalb des Bauausschusses erfolgte eine grundsätzliche Beratung über eine mögliche Änderung der im Landschaftsplan dargestellten Siedlungserweiterungsflächen. Hierbei war der Osterwall mit seinen Schutzabständen zu beachten. Nach eingehenden Beratungen wurde beschlossen, dass zur Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Windeby die betroffenen Grundstückseigentümer, deren Flächen gemäß Landschaftsplan für eine Siedlungserweiterung vorgesehen sind, schriftlich zur möglichen Bereitstellung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren für eine wohnbauliche Entwicklung befragt werden sollen. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass einige Flächen grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung standen, andere wiederum nicht.

Aus Sicht des Innenministeriums S.-H., Abteilung Landesplanung, hat eine geordnete städtebauliche Entwicklung zwingend von der Ortslage Kochendorf aus zu erfolgen. Dies wurde in der Vergangenheit bereits im Rahmen der Planung für eine Wohnanlage für betreutes Wohnen sowie angeschlossener Pflegeabteilung verdeutlicht.
Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten der Ortslage Kochendorf (Osterwall, K 57, Klärteiche, Landschaftsschutzgebiet) und der fehlenden Eigentümerzustimmungen im Bereich des Ortsrandes Kochendorf fand am 15.09.2010 ein Planungsgespräch u. a. mit der Landesplanung statt. Diese besteht im Ergebnis weiterhin auf eine Entwicklung des "Hauptortsteiles Kochendorf".

2014:
Im Jahr 2014 haben im Bauausschuss Beratungen zur Änderungen des Bebauungsplans Nr. 3 "Bocksteen" stattgefunden. Nach ausführlichen Beratungen wurde sich darauf verständigt, dass die "künftige planerische Ausrichtung der Gemeinde" das nächste Beratungsziel sein soll.
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.06.2014 wurde dann über einen "Masterplan für Windeby - Weiterentwicklung der Gemeinde" beraten.

Dieser Masterplan wurde zwischenzeitlich im Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohnern aufgestellt.

2016:
An den o. g. Rahmenbedingungen für eine bauliche Entwicklung hat sich bis dato nichts geändert. Sofern eine entsprechende Flächenverfügbarkeit vorliegen sollte, wären folgende Punkte zu beachten:
  • Vorprüfung der Erschließung (u. a. Schmutz- und Regenwasserbeseitigung). Das Leitungsnetz ist bereits stark ausgelastet. Ein Anschluss weiterer Wohneinheiten ist hydraulisch zu prüfen.
  • Beauftragung einer Innenentwicklungsanalyse über einen Fachplaner (ca. 2.500,00 €)
  • Prüfung des städtebaulichen Entwicklungsrahmens
  • Durchführung eines Bauleitplanverfahrens (Anpassung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan)
  • Prüfung des Vorhabens mit sonstigen schutzwürdigen Belangen (Osterwall, Landschaftsschutzgebiet, etc.)

Alternativ sollte eine Betrachtung möglicher Entwicklungsbereiche innerhalb der vorhandenen Ortslage erfolgen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Windeby das Leitziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" vorbildhaft umgesetzt. Alte Hofstellen wurden abgebrochen und maßvoll durch Einfamilienhäuser nachverdichtet.  
Ergänzend zum Sachverhalt werden durch den Protokollführer ausführlich mögliche Vor- und Nachteile einer baulichen Entwicklung vorgestellt. Die Gemeinde müsse Ziele definieren, wo und in welchem Zeitraum eine Entwicklung stattfinden soll. Eine Entwicklung steht aber in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit und den Kosten der Erschließung, einschl. möglicher infrastruktureller Folgekosten (Vergrößerung des Kanalnetzes).

In diesem Zusammenhang wird auch auf den zur Beratung anstehenden TOP 7 verwiesen, in dem es um die Beratung infrastruktureller Grundzüge geht.

Im Ausschuss ergibt sich eine umfassende Beratung. Da dieses Thema sehr komplex ist, soll eine weitere Beratung und Erörterung von Zielen in den Fraktionen stattfinden.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs
Beschlussvorlage - 10/2016
Die Gemeinde Windeby hat aktuell drei Liegenschaften an unterschiedlichen Standorten. Ziel soll die Beratung über die weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs sein. Denkbar wäre z. B. bei künftigen Entwicklungen eine Konzentration der Liegenschaften an einem Standort zu prüfen. Dies ist jedoch nur dann sachdienlich, wenn für die bisherigen Standorte eine geeignete Vermarktung oder Folgenutzung möglich ist.  
Einleitend wird als Schwerpunktobjekt das Feuerwehrgerätehaus (FWGH) thematisiert. Dabei ist von Interesse, ob ein Anbau an den vorhandenen Baukörper bauplanungsrechtlich zulässig sein kann. Hierzu wird durch den Protokollführer Stellung genommen.
In diesem Zusammenhang wird ausführlich berichtet, wie und unter welchen Rahmenbedingen ein Anbau / Neubau eines FWGH möglich ist. Der Feuerwehrbedarfsplan und die Feuerwehrunfallkasse sind dabei keine abschließenden Parameter. Vielmehr ist der strategische Einsatzplan der Feuerwehr und der damit geltend gemachte Bedarf von Belang. Die Gemeindevertretung hat über die Ausstattung zu entscheiden, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. Dies gilt dabei gleichermaßen beim Raumbedarf einer Feuerwehr. Es sollte daher eng mit der Feuerwehr beraten werden welcher Umfang notwendig ist. Der Gemeindewehrführer sollte dabei die Beratung der Gemeinde sicherstellen.

Betrachtet man die kommunalen Liegenschaften, ist eine Standortalternativenprüfung unerlässlich. Denkbar wäre z. B. die Verlagerung des FWGH zur Gemeindefreizeitstätte. Dort sind verschiedene Räumlichkeiten vorhanden, die von der Feuerwehr genutzt werden könnten. Ebenso könnte der Bauhof in ein evtl. leer stehendes FWGH umziehen.

Die Konzentration der Liegenschaften an einer Stelle ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Entscheidung über die notwendigen Investitionen müssen daher nachhaltig sein und bedürfen somit einer grundlegenden Vorberatung.

Die Einschaltung eines Fachplaners sollte erst erfolgen, wenn weitere Details erarbeitet wurden. Bis dahin müssten sich Gedanken über den Standort und den Bedarf gemacht werden. Hierzu gehört auch die Prüfung des Bedarfs des Gemeindearbeiters.

Im Rahmen der umfangreichen Beratungen wird festgestellt, dass die Feuerwehr aktuell leistungsfähig ist. Dies hat gerade ein Einsatz in jüngerer Zeit bestätigt. Losgelöst hiervon wird sich die Gemeinde dem Thema FWGH annehmen, damit den ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet werden kann.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dieses Thema in den Fraktionen näher zu erörtern und die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses zur Beratung zu stellen. Parallel hierzu wird sich der Bürgermeister mit dem Gemeindewehrführer zur Erörterung des Feuerwehrbedarfsplans in Verbindung setzen. Weiterhin wird durch den Bürgermeister ein Raumprogramm für den Bedarf des Bauhofs erarbeitet. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.


Norbert Jordan  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender