Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke |
stellv. Ausschussvorsitzender Heiko Basener |
Ausschussmitglied Harald Paulikat |
wählbarer Bürger Klaus-Peter Haß |
wählbarer Bürger Frank Möller |
Bürgermeister Peter Pietrzak |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Jan Breckau |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" |
5.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 42/2015 | |
5.2 | Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 45/2015 | |
6. | 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" |
6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 41/2015 | |
6.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 44/2015 | |
7. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 14/2016 | |
8. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 15/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, Tagesordnungspunkt 9 nichtöffentlich zu beraten.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
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zu TOP 5. | 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" |
zu TOP 5.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 42/2015 Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby und die Begründung haben in der Zeit vom 22.05.2015 bis zum 23.06.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 07.05.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 12.05.2014.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.2 | Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 45/2015 Siehe Beschlussvorlage 42/ 2015.
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Beschluss: Abschließender Beschluss Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" der Gemeinde Windeby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" |
zu TOP 6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 41/2015 Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Windeby und die Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) haben in der Zeit vom 22.05.2015 bis zum 23.06.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 07.05.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 12.05.2014.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 44/2015 Siehe Beschlussvorlage 41/ 2015.
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Beschluss: Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Der dem Durchführungsvertrag, als Anlage beigefügte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), wird nach § 12 (3) Baugesetzbuch Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" in Kraft.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 14/2016 Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Windeby hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte bisher nicht. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet. Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Windeby anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser. Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig. Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Misch- und/oder Trennsysteme abgeführt wird, übernehmen die Kläranlagen der Gemeinde Windeby. Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.
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Beschluss: Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 13.05.2016), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 15/2016 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Windeby wurde am 08.04.1997 beschlossen und trat zum 17.04.1997 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 16.04.2017 ein. Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde am 27.05.1991 erlassen und hat bisher zwei Änderungen erfahren. Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2017 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen auf die Abwasserbeseitigungsgebühren am Anfang des Jahres 2017 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können. |
Beschluss: Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 13.05.2016) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.
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Norbert Jordan | Klaus-Dieter Kaschke |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |